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Rechnung Pflegeheim nach Tod des Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnung Pflegeheim nach Tod des Betreuten im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, wenn auch sicherlich die Frage im Anfängerbereich gut aufgehoben wäre, passt sie hier thematisch halt rein. Der Betreute ...


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Alt 28.12.2022, 16:30   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.11.2022
Ort: Salzlandkreis Sachsen-Anhalt
Beiträge: 5
Standard Rechnung Pflegeheim nach Tod des Betreuten

Hallo zusammen,

wenn auch sicherlich die Frage im Anfängerbereich gut aufgehoben wäre, passt sie hier thematisch halt rein.

Der Betreute ist in Kurzzeitpflege 10 Tage nach Stellung des Antrags auf Hilfen zur Pflege verstorben. Pflegekasse ist natürlich in Leistung getreten - jetzt geht's um die Rechnung zum Selbstbehalt, welche ich heute erhielt.

Mein Gedanke dazu ist, dass die Einrichtung diesen Anspruch doch direkt an den Fachdienst Soziales stellen könnte, da ich doch jetzt sowieso nichts mehr machen kann (sämtliche Benachrichtigungen sind ebenso schon raus, wie die Unterlagen fürs Gericht) - oder?

Ich sage schon mal danke
DerPrüfer ist offline  
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Alt 28.12.2022, 17:18   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von lupuss
 
Registriert seit: 25.01.2022
Ort: Hannover
Beiträge: 104
Standard

Die Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten.
Deshalb sind alle Forderungen, die nach dem Tod des Betreuten geltend gemacht werden, an die Erben als Rechtsnachfolger zu richten.
Obwohl das grundsätzlich allen Beteiligten klar sein sollte, wird häufig doch noch versucht, den "kleinen Dienstweg" zu gehen.
Ich persönlich rate dringend davon ab.
lupuss ist offline  
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Alt 28.12.2022, 17:24   #3
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 490
Standard

Zitat:
Zitat von DerPrüfer Beitrag anzeigen
Der Betreute ist in Kurzzeitpflege 10 Tage nach Stellung des Antrags auf Hilfen zur Pflege verstorben. Pflegekasse ist natürlich in Leistung getreten - jetzt geht's um die Rechnung zum Selbstbehalt, welche ich heute erhielt.
Die Rechnung ist bei Dir falsch, mit der hast Du nichts mehr zu tun.

Zitat:
Zitat von DerPrüfer Beitrag anzeigen
Mein Gedanke dazu ist, dass die Einrichtung diesen Anspruch doch direkt an den Fachdienst Soziales stellen könnte [...]
Ja, die Einrichtung hat in diesem Fall einen eigenen Leistungsanspruch (§ 19 Abs. 6 SGB XII). Das sollten die aber von selbst wissen.
FFB ist offline  
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Alt 28.12.2022, 19:43   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
Standard

Moin moin


Die Betreuung ist mit dem Tod der betreuten Person zu Ende. Deshalb ist die Rechnung an die Erben zu senden.
Du solltest die Rechnung an das Heim zurücksenden und vermerken, dass die Erben jetzt dafür zuständig sind. Wenn Du die Erben kennen solltest, kannst Du sie benennen. Wenn nicht, dann könntest Du den Hinweis geben, das wg. der Forderungen ggf. beim Gericht eine Nachlaßpflegschaft angeregt werden kann.



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 29.12.2022, 17:36   #5
She
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.12.2020
Beiträge: 60
Standard Rechnung Pflegeheim nach Tod des Betreuten

Hallo,

ich (Heim, nicht Betreuerin) schicke den Betreuern immer eine Abschlussrechnung (mit entsprechendem Vermerk nur zur Info, Re-Nr. gut lesbar durchgestrichen, Stempel und Unterschrift). Wir haben nicht viele Betreuer, und die, die wir haben kenne ich gut. Die wissen, dass ich keine Zahlung erwarte.

Das Versenden hat folgende Gründe:
1. Ich weiß nicht, was nach dem Tod mit den Unterlagen geschieht.(Über Info würde ich mich freuen) Die werden ja mit Sicherheit nicht beim Betreuer liegen bleiben, bis sie verstauben? Werden sie ans Betreuungsgericht oder ans Nachlassgericht gegeben? Dann haben die einen vollständigen Vorgang.

2. Ich muss eine Rechnung an alle Kostenträger schreiben. (Auch wenn der Betreuer nun kein Kostenträger mehr ist) damit die Konten in der Buchhaltung stimmen und das Bewohnerkonto einen offenen Posten aufweist. Dann kann ich diese Rechnung, sollte es einen Erben geben, entsprechend umschreiben. Das dauert meist Monate und so lange kann ich das Buchhalterkonto nicht in der Luft hängen lassen.

3. Ohne Bescheid kann ich nicht wild dem SHT etwas in Rechnung stellen. Ich weiß doch nicht ob, oder wie hoch das evtl. noch vom Bewohner einsetzbare Einkommen ist. Ist es genauso hoch wie zb. die paar Tage KZP hilft mir auch §19 abs. 6 nichts. Daher wäre es in einem solchen Fall nett vom Betreuer, das Heim darüber zu informieren, und mitzuteilen, dass er schon alle Unterlagen beim SHT eingereicht hat. So kann ich kontakt mit dem entsprechenden Sachbearbeiter aufnehmen.

Egal wie, in solchen Fällen bleiben die Heime häufig auf den Kosten sitzen, selbst wenn es einen Erben gibt. Sollt der nicht zahlen wollen oder können lohnt es nicht wegen wenigen Tagen KZP das volle Programm durchzuziehen. Ich bin nur froh, das so etwas bei uns sehr selten vorkommt.
She ist offline  
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Alt 29.12.2022, 19:25   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.10.2016
Ort: RheinMain
Beiträge: 92
Standard wird von mir zurückgeschickt

Es ist völlig sinnfrei, mir nach dem Tod einer betreuten Person irgendwelche Rechnungen zu schicken. Die gehen bei mir retour mit dem Vermerk Betreuter verstorben am Datum. Hinzu kommt: es wollte meistens niemand irgendwelche Akten von mir haben.


Aber die Heime sind da schon merkwürdig. Ich habe eines, die schicken jeden Monat eine Rechnung mit dem Eigenanteil in Höhe von 0,00 Euro (läuft über HzP). Und angeblich geht das auch nicht anders. Nun denn.


Grüße


Anette
Manavgat ist offline  
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Alt 30.12.2022, 13:40   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,799
Standard

Hallo Annette, der Normalfall sollte aber sein, der Schriftverkehr wird an den Erben herausgegeben. Es können ja auch andere offene Forderungen und Verbindlichkeiten dabei sein - und es ist ja auch zum Eigentum des Erben als Rechtsnachfolger des Betreuten geworden. Es ist schon richtig, dass das Heim die Schlussrechnung korrekterweise an den Erben senden müsste; nur ist dieser in den ersten Wochen nach dem Tod meist nicht sicher bekannt. Von daher würde ich eine solche Rechnung einfach zu den Akten nehmen, ohne sie zu bezahlen - und auch ohne sonstige Reaktion. Heime müssten darüber im Bild sein.

Bei Bevollmächtigten ist das übrigens anders. Die enden nicht durch den Tod, sondern erst mit Widerruf durch den Erben.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 30.12.2022, 13:43   #8
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 490
Standard

Zitat:
Zitat von She Beitrag anzeigen
ich (Heim, nicht Betreuerin) schicke den Betreuern immer eine Abschlussrechnung (mit entsprechendem Vermerk nur zur Info, Re-Nr. gut lesbar durchgestrichen, Stempel und Unterschrift). Wir haben nicht viele Betreuer, und die, die wir haben kenne ich gut. Die wissen, dass ich keine Zahlung erwarte.
Mit dem Tod ist die Betreuung beendet. Der Betreuer ist also kein Betreuer (des Verstorbenen) mehr; die Rechnungen gehen ihn nichts mehr an.

Zitat:
Zitat von She Beitrag anzeigen
Das Versenden hat folgende Gründe:
1. Ich weiß nicht, was nach dem Tod mit den Unterlagen geschieht.(Über Info würde ich mich freuen) Die werden ja mit Sicherheit nicht beim Betreuer liegen bleiben, bis sie verstauben?
Doch, ich vermute, genau das wird in vielen Fällen passieren.

Zitat:
Zitat von She Beitrag anzeigen
Werden sie ans Betreuungsgericht oder ans Nachlassgericht gegeben? Dann haben die einen vollständigen Vorgang.
Weder das Betreuungsgericht noch das Nachlassgericht sammelt Rechnungen. Bestenfalls kann man sie den Erben übergeben.

Zitat:
Zitat von She Beitrag anzeigen
2. Ich muss eine Rechnung an alle Kostenträger schreiben. (Auch wenn der Betreuer nun kein Kostenträger mehr ist) damit die Konten in der Buchhaltung stimmen und das Bewohnerkonto einen offenen Posten aufweist. Dann kann ich diese Rechnung, sollte es einen Erben geben, entsprechend umschreiben. Das dauert meist Monate und so lange kann ich das Buchhalterkonto nicht in der Luft hängen lassen.
Dass du über die Leistungen abrechnest, ist ja schön und gut. Aber der ehemalige Betreuer ist für die Rechnung nicht mehr der richtige Adressat.

Zitat:
Zitat von She Beitrag anzeigen
3. Ohne Bescheid kann ich nicht wild dem SHT etwas in Rechnung stellen. [...] Daher wäre es in einem solchen Fall nett vom Betreuer, das Heim darüber zu informieren, und mitzuteilen, dass er schon alle Unterlagen beim SHT eingereicht hat. So kann ich kontakt mit dem entsprechenden Sachbearbeiter aufnehmen.
Wäre es dann nicht sinnvoller, den ehemaligen Betreuer gezielt danach zu fragen, statt ihm einfach die Rechnung zu schicken?
FFB ist offline  
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Alt 30.12.2022, 15:17   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
Standard

Moin moin


@ She & @ FFB


Eure Beiträge machen wunderschön deutlich, dass da Personen aus zwei unterschiedlichen Berufswelten ein und die selbe Sache beschreiben. Bzw. sie bewerten. Nämlich sehr unterschiedlich, was zu Mißverständnissen führen kann, wenn man sich nicht der unterschiedlichen Positionen bewußt ist:


- Eine Heimleitung muss die erbrachten Leistungen irgendwo abrechnen. D.h. in der Buchhaltung verbuchen und eine Rechnung irgendwo hinschicken. Es wird kaum eine Heimleitung davon ausgehen, dass ehemalige BetreuerInnen die Rechnung begleichen (sofern sie nicht gleichzeitig auch Erben sind). Wenigstens eine Hoffnung, dass die Rechnung an die Erben (wie alle anderen Unterlagen auch) übergeben wird, dürfen sie aber haben.

- Ich vermute mal, dass eine Heimleitung zu viel hofft, wenn sie auf eine Mitteilung der ehemaligen BetreuerInnen bzgl. des Sachstandes zur Antragstellung wartet. Bei ehemaligen BetreuerInnen anrufen und nachfragen wird wohl eher helfen. Da bleibt dann nur noch die Hoffnung, das letztere den Fragenden gewogen sind und nicht einfach nur genervt.


Es ist schon so: Nur ein relativ kleiner Teil der Unterlagen von verstorbenen Betreuten wird von den ErbInnen oder NachlasspflegerInnen abgeholt. Üblicherweise dann, wenn es Geld abzuasseln gibt. dann werden notgedrungen auch mal die Rechnungen mitgenommen.

Bei solchen Übergabeterminen gilt: "aut Caesar aut nihil!"
oder: Was soll ich mit dem restlichen Sch...


Alles in allem haben BetreuerInnen und Heimleitungen unterschiedliche Aufräumarbeiten zu leisten. Der Versuch die Gegenseite zu verstehen und sich dabei wenigstens nicht im Wege zu sein hat meistens die Wirkung, bei der nächsten gemeinsamen Kundschaft auf wohlwollendere Kooperation zu stoßen. Das ist eine Menge wert.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 30.12.2022, 16:35   #10
She
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.12.2020
Beiträge: 60
Standard

Erst mal danke für die Infos.

Mit den Unterlagen habe ich mir das so vorgestellt wie Horst schrieb.

Und meine Rechnung ist, wie ich ja schrieb, genau gekennzeichnet das sie nur zur Info ist. Dann hat der Betreuer alles und selbst wenn er diese Rechnung nicht braucht, sie fix abzuheften tut ja nicht weh.

@FFB
Natürlich spreche ich mit den Betreuern. Wir stehen sogar in sehr gutem Kontakt (sind ja nur 2) Aber nur aufgrund der Aussage eines Betreuers kann ich nicht einfach eine Rechnung schicken. Nimmt der Erbe überhaupt an? Und sollten noch Wertsachen vorhanden sein benötige ich eh einen Erbschein.

Was Imre geschrieben hat gefällt mir sehr gut. Ich versuche immer auch mich in die Lage meines Gegenübers zu versetzten, und gerade bzgl. Betreuer habe ich in diesem Forum viel gelernt, was sich übrigens auch sehr gut auf Teile meiner Arbeit übertragen lässt.

Wichtig ist, ob Betreuer oder Bevollmächtigte, immer in gutem Kontakt zu stehen.
She ist offline  
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