Dies ist ein Beitrag zum Thema Bestattungspflicht meiner Betreuten trotz Erbausschlagung? im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich bin gerade etwas ratlos, auch Kollegen wussten keine Antwort.
Folgender Fall:
Meine Betreute geht arbeiten (verdienst ...
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Neuer Gast
Registriert seit: 26.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 1
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Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich bin gerade etwas ratlos, auch Kollegen wussten keine Antwort. Folgender Fall: Meine Betreute geht arbeiten (verdienst ca 1200 Netto/Monat) Sie ist verheiratet seit rund 30 Jahren. Lebt aber seit 8 Jahren von Ihrem Mann getrennt. Eine Scheidung wollte Sie jedoch nicht. Ihr Mann war in einem Pflegeheim und hatte ebenfalls einen Betreuer. Nun ist der Ehemann heute plötzlich Verstorben (Info hab ich vom Betreuerkollegen erhalten). Meine Betreute will das Erbe nicht annehmen (verschuldeter Nachlass) sie möchte weder bestatten oder die Kosten tragen (Ich verwies auf §74 SGB XII) welches trotzdem von Ihr komplett abgelehnt wird. Es gibt noch 2 Kinder zu den ebenfalls kein Kontakt besteht aber auch die Kinder schlagen das Erbe aus. Nun liegt der verstorbene Ehemann im Krankenhaus und das KH drängt nun das meine Betreute die Bestattung vornimmt. Wie erwähnt weigert Sie sich. Wie ist hier die Gesetzeslage? Muss Sie die Bestattung vornehmen? An wen muss ich mich den wenden? Ich hoffe auf Rückmeldung der Community, da ich so einen Fall in den 3 Jahren noch nicht hatte. LG |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,439
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Bestattungspflicht und Erbausschlagung sind zwei paar Stiefel. Erbausschlagung schützt nicht vor Bestattungspflicht.
Deine Betreute ist als Ehefrau bestattungspflichtig. Wenn sie das verweigert, kann und muss im Grunde die Kommune die Bestattung durchführen, weil Seuchengefahr aufkommen kann. Die Kosten kann die Kommune dann von deiner Betreuten einfordern. Hier kann dann wohl §74 SGB XII zum Tragen kommen. In Hessen kann theoretisch auch das Krankenhaus bestattungspflichtig werden. Aber nicht hier, wo es vor vorrangigen Angehörigen nur so wimmelt. Aus Betreuungssicht ergibt sich die interessante Frage, ob du -in Abhängigkeit vom Aufgabenkreis- deine Betreute bei der Bestattungspflicht vertreten musst, wenn sie es nicht selbst hinbekommt. Das wüsste ich auch gerne. |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Zitat:
In Bayern muss der Betreuer nicht bestatten. Ist der Betreute geschäftsunfähig, trifft ihn keine Bestattungspflicht: VG Ansbach, AZ AN 4 K 14.01108 In Niedersachsen sieht man das anders, da muss der Betreuer zum Bestatter und sich ein hübsches Grab für den verstorbenen Angehörigen des Betreuten aussuchen: VG Lüneburg, AZ 2 A 59/21 Meines Erachtens ist die Bestattung eine derart höchstpersönliche Angelegenheit, dass sie keinesfalls auf eine komplett fremde Person wie einen Betreuer delegiert werden kann. Ich würde mir nicht ausmalen wollen, was passiert, wenn irgendein Betreuer, oder noch schlimmer, das Jugendamt als Amtsvormund bei minderjährigen Kindern, über mein Grab entscheidet. Widerlich. |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 253
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Zitat:
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#5 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,636
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Es gibt kleinere Unterschiede in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer. In einigen sind Geschäftsunfähige (§ 104 BGB) von vorne herein nicht bestattungspflichtig (dann natürlich auch nicht der Betreuer, der ja stellvertretend handelt). Ist aber auch in diesen Ländern die Ausnahme. Betreuung bedeutet ja nicht GU, und ein EV wäre nicht ausreichend. Betrifft also idR nur Komapatienten und schwer Demente.
Und in Hessen gibts diese Einschränkung eh nicht. Die Bestattungspflicht steht in § 13 des hess. BestG: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de...ttGHE2007V6P13 Und das ist wie überall. Erbausschlagung (die im übrigen wohl erst beabsichtigt ist, ist irrelevant). Die Verwaltungsgerichte haben in Extremfällen schon mal entschieden, dass eine Bestattungspflicht dann entfallen kann, wenn absolute Unzumutbarkeit vorliegt, zB bei früherem sexuellen Missbrauch durch den jetzt zu Bestattenden. Eheliche Zerrüttung reicht auf keinen Fall. Also ist die Betreute eigentlich bestattungspflichtig. Wenn nicht genug Erbmasse da ist und die Betreute auch selbst kein Geld hat, würde ich auch als Betreuer den Bestattungsvertrag NICHT schließen. Denn wenn man nicht sicher ist, ob man den Bestatter zahlen kann, begeht man u.U. Betrug. Die Zeit, um vorab sicher mit dem Sozialamt die Bestattungskosten zu klären (§ 74 SGB XII), reicht auf keinen Fall, denn die wollen auch Vermögensnachweise von weiteren ebenfalls bestattungspflichtigen Angehörigen sehen. Also auf das Ordnungsamt verweisen. Die organisieren ein Armenbegräbnis. Hinterher kommt ein Kostenbescheid. Dagegen kann man Widerspruch einlegen, wenn man aus wirtschaftlichen Gründen nicht dazu in der Lage ist.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (12.01.2023 um 14:45 Uhr) |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Ich kenne es genauso. Die Mutter von einer meiner Betreuten war verstorben. Daher wurde sie in ihrer Heimatgemeinde anonym bestattet, bezahlt vom der Heimatgemeinde. Diese haben dann einen Kostenbescheid an den Betreuten versand, der an mich weiter ging. Mit Hinweis und einem Nachweis über die Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung im Rahmen von BTHG wurde die Mittelosigkeit meines Betreuten nachgewiesen. Ich habe von der Sache nie wieder was gehört, inzwischen wäre sie auch verjährt.
Gruß Lotte |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.02.2023
Ort: Sachsen
Beiträge: 15
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Wenn genügend Ermasse vorhanden ist, müssen dann die Bestattungskosten auch von den erbausschlagenden Erben gefordert werden? Ich frage dies, weil ich Betreuerin einer Erbin bin, wo die Miterbin das Erbe ausschlägt
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,636
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Letztlich muss derjenige bezahlen, der die Erbschaft annimmt (§ 1968 BGB). Der erbt doch auf den Anteil, der sonst dem Ausschlagenden zugefallen wäre.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.02.2023
Ort: Sachsen
Beiträge: 15
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Danke, das war sehr hilfreich. Ich habe bisher nur gehört, dass alle möglichen Erben bestattungspflichtig sind, egal ob sie ausschlagen oder nicht. Dann würde sich die Frage stellen, ob ich im Interesse meiner Betreuten Forderungen stellen müsste...
Also Danke |
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#10 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,636
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Du hast die Frage falsch gestellt. BestattungsPFLICHTIG sind (nach jeweiligem Landesbestattungsgesetz) alle näheren Familienangehörigen (mit leichten Unterschieden, um welches Bundesland gehts denn?). Da spielt die Erbschaft keine Rolle.
ZAHLUNGspflichtig - also auch ggü einem etwaigen Bestattungspflichtigen (der die Kosten ggf ggü dem Bestatter vorgestreckt hat - ist allerdings der Erbe (§ 1968 BGB). Und nachrangig ein etwaiger Unterhaltspflichtiger (§ 1615 BGB) Bestattungspflicht und Bestattungskosten sind 2 Paar Schuhe. Bitte ergänze dein Profil um dein Bundesland (im Feld „Ort“).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (09.02.2023 um 09:12 Uhr) |
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| bestattungskosten, bestattungspflicht, tod des ehepartners |
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