Dies ist ein Beitrag zum Thema Herausgabe an Erben im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Eine vermögende Betreute ist verstorben. In ihren Unterlagen hatte ich ein notarielles Testament ( bzw. die notarielle Kopie/ Doppelausführung) des ...
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18.01.2023, 14:14 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.10.2014
Beiträge: 62
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Herausgabe an Erben
Eine vermögende Betreute ist verstorben. In ihren Unterlagen hatte ich ein notarielles Testament ( bzw. die notarielle Kopie/ Doppelausführung) des Testamentes gefunden und nach dem Sterbefall dem Nachlassgericht abgeliefert. Das Original hat glaube ich die Erbin. Mit der Erbin wurde Kontakt aufgenommen. Kann ich die Nachlasssachen, Schlüssel zur Eigentumswohnung etc. einfach an die testamentarische Erbin herausgeben oder muss ich auf die Ausstellung des Erbscheines warten?
LG |
18.01.2023, 19:04 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,284
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Man braucht doch in dem Fall gar keinen Erbschein.
Lass dir Testament + eröffnungsprotokoll vorlegen. |
25.02.2023, 17:51 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 24.10.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 111
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Es tatsächlich so, wenn ein Testament vorhanden ist, wird kein Erbschein benötigt.
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Stichworte |
erbschein, herausgabe, testament |
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