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Rechnung Pflegeheim noch offen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnung Pflegeheim noch offen im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Die Betreute (ist auch meine Mutter) ist verstorben. Nun ist noch eine Rechnung ...


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Alt 08.02.2023, 13:14   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.07.2018
Beiträge: 23
Standard Rechnung Pflegeheim noch offen

Hallo zusammen,

hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Die Betreute (ist auch meine Mutter) ist verstorben. Nun ist noch eine Rechnung vom Pflegeheim zu begleichen. Die Bank hat das Konto bereits geschlossen. Wie ist jetzt weiter vorzugehen, damit
die Rechnung beglichen wird?

Danke für Antworten...Gruß heidi4
heidi4 ist offline  
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Alt 08.02.2023, 13:17   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

Die Rechnung ist jetzt Sache der Erben, nicht mehr des Betreuers.

Sofern Du die Erbschaft ausgeschlagen hast, teile dies dem Pflegeheim mit.

Die Erben müssen sich untereinander verständigen, wer die Rechnung zahlt. Sie haften auf jeden Fall alle zusammen.
__________________
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 08.02.2023, 18:27   #3
Moderator
 
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Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,656
Standard

Erbschein beim NachlG beantragen, damit du (als Erbin) wieder ans Konto kommst.
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Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 09.02.2023, 15:18   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.07.2018
Beiträge: 23
Standard

Zitat:
Zitat von Fara Beitrag anzeigen
Die Rechnung ist jetzt Sache der Erben, nicht mehr des Betreuers.

Die Erben müssen sich untereinander verständigen, wer die Rechnung zahlt. Sie haften auf jeden Fall alle zusammen.

....da gibt es leider untereinander kein zusammen. Vielleicht habe ich gerade einen Fehler gemacht. Ich habe die Bank angeschrieben die offene Rechnung vom Pflegeheim noch zu überweisen, sofern es der Bank noch möglich ist.
heidi4 ist offline  
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Alt 09.02.2023, 15:23   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.07.2018
Beiträge: 23
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Erbschein beim NachlG beantragen, damit du (als Erbin) wieder ans Konto kommst.
ok, kann ich dies formlos beantragen und dann erst darf ich die offene Rechnung überweisen?
heidi4 ist offline  
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Alt 09.02.2023, 15:46   #6
Moderator
 
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Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,656
Standard

Wenn die Bank das (auch ohne ErbscheIn) macht, ist es natürlich ok. Wenn ich es recht verstanden habe, bist du ja die Alleinerbin.
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Alt 09.02.2023, 16:23   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.07.2018
Beiträge: 23
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
... Wenn ich es recht verstanden habe, bist du ja die Alleinerbin.
Nein, ich bin nicht Alleinerbin. Deshalb verstehe ich die organisatorische Abfolge auch nicht so recht.
Denn wenn ich einen Ebschein bekommme, erhalten die anderen Erben diesen auch.
Und es kann ja nicht jeder Überweisungen tätigen wie er möchte.
Als Betreuerin hätte ich die Rechnung halt überwiesen. Diese kam aber erst im Monat Februar für den Monat Januar. Und das dürfte dann auch irgendwie nicht in den Nachlass einfließen. (eigentlich doch...auch die Verbindlichkeiten) Dann gibt es später Auseinandersetzungen wer wieviel bezahlen muß oder will. Und wenn die Bank den offenen Betrag überweist wären die laufenden Heimkosten beglichen.
heidi4 ist offline  
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Alt 09.02.2023, 16:53   #8
Moderator
 
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Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,656
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Wenn sich die Erben einig sind, bekommt nur einer den gemeinschaftlichen Erbschein. Und der lässt sich von den anderen schriftlich die Vollmacht geben, die Nachlassfragen für alle zu erledigen.
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Alt 09.02.2023, 17:03   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.07.2018
Beiträge: 23
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Wenn sich die Erben einig sind, bekommt nur einer den gemeinschaftlichen Erbschein.
Die weiteren Erben meiden leider den Kontakt zueinander. So wird es zu keinem gemeinschaftlichen Erbschein kommen. Das hieße dann...jeder muß diesen für sich selber beantragen?!
heidi4 ist offline  
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Alt 09.02.2023, 17:29   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Nachlassgericht anrufen, oder gleich mit Unterlagen über Erben und Totenschein vorbeigehen. Gemeinsamen Erbschein beantragen.
Susi K ist offline  
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