Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnung Pflegeheim noch offen im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Die Betreute (ist auch meine Mutter) ist verstorben. Nun ist noch eine Rechnung ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 18.07.2018
Beiträge: 23
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Hallo zusammen,
hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Die Betreute (ist auch meine Mutter) ist verstorben. Nun ist noch eine Rechnung vom Pflegeheim zu begleichen. Die Bank hat das Konto bereits geschlossen. Wie ist jetzt weiter vorzugehen, damit die Rechnung beglichen wird? Danke für Antworten...Gruß heidi4 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Die Rechnung ist jetzt Sache der Erben, nicht mehr des Betreuers.
Sofern Du die Erbschaft ausgeschlagen hast, teile dies dem Pflegeheim mit. Die Erben müssen sich untereinander verständigen, wer die Rechnung zahlt. Sie haften auf jeden Fall alle zusammen.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#3 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,656
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Erbschein beim NachlG beantragen, damit du (als Erbin) wieder ans Konto kommst.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#4 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 18.07.2018
Beiträge: 23
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Zitat:
....da gibt es leider untereinander kein zusammen. Vielleicht habe ich gerade einen Fehler gemacht. Ich habe die Bank angeschrieben die offene Rechnung vom Pflegeheim noch zu überweisen, sofern es der Bank noch möglich ist. |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 18.07.2018
Beiträge: 23
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#6 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,656
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Wenn die Bank das (auch ohne ErbscheIn) macht, ist es natürlich ok. Wenn ich es recht verstanden habe, bist du ja die Alleinerbin.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#7 |
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Einsteiger
Registriert seit: 18.07.2018
Beiträge: 23
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Nein, ich bin nicht Alleinerbin. Deshalb verstehe ich die organisatorische Abfolge auch nicht so recht.
Denn wenn ich einen Ebschein bekommme, erhalten die anderen Erben diesen auch. Und es kann ja nicht jeder Überweisungen tätigen wie er möchte. Als Betreuerin hätte ich die Rechnung halt überwiesen. Diese kam aber erst im Monat Februar für den Monat Januar. Und das dürfte dann auch irgendwie nicht in den Nachlass einfließen. (eigentlich doch...auch die Verbindlichkeiten) Dann gibt es später Auseinandersetzungen wer wieviel bezahlen muß oder will. Und wenn die Bank den offenen Betrag überweist wären die laufenden Heimkosten beglichen. |
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#8 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,656
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Wenn sich die Erben einig sind, bekommt nur einer den gemeinschaftlichen Erbschein. Und der lässt sich von den anderen schriftlich die Vollmacht geben, die Nachlassfragen für alle zu erledigen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#9 |
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Einsteiger
Registriert seit: 18.07.2018
Beiträge: 23
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#10 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Nachlassgericht anrufen, oder gleich mit Unterlagen über Erben und Totenschein vorbeigehen. Gemeinsamen Erbschein beantragen.
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