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Pflichteil des Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflichteil des Betreuten im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin moin Ich bin hier zwar nicht der §§-Profi... ... aber so weit zum kapitalisierten lebenslangen Wohnrecht: Das Zauberwort ist ...


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Alt 02.02.2025, 11:49   #11
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,594
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Moin moin


Ich bin hier zwar nicht der §§-Profi...
... aber so weit zum kapitalisierten lebenslangen Wohnrecht:
Das Zauberwort ist hier: "Kapitalisiert". D.h. das wohnrecht wird in Geldeswert umgerechnet und ausgezahlt.
Die Formel dazu ist:
Anzahl der zu erwartenden Lebensmonate X Wert der Monatsmiete (fiktiv - sofern diese oder der Wohnwert überhaupt nicht irgendwo einmal festgehalten wurde).


Der Notar ist von dem Betreuen zu bezahlen. Du hast ihn als Vertreter Deines Betreuten beauftragt. Aber wärest Du als Betreuer nicht notwendig hätte er ebenfalls einen Notar beauftragen müssen. Immobiliengeschäfte - egal ob Verkauf oder eine Eintragung ins Grundbuch - gehen nur über Notare.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 02.02.2025, 12:33   #12
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 219
Standard Pflichtteil

Hallo, in dieser Angelegenheit wundert es mich mal wieder warum
gerade für behinderte Menschen - die eh immer benachteiligt sind - kaum auf die Möglichkeit hingewiesen wird ein "Behindertentestament" zu errichten.

Könnten Betreuer nicht auch in diese Richtung beratend einwirken ?
LG Motzerella
motzerella ist offline  
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Alt 02.02.2025, 18:48   #13
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 28.09.2023
Ort: Thüringen
Beiträge: 38
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin


Ich bin hier zwar nicht der §§-Profi...
... aber so weit zum kapitalisierten lebenslangen Wohnrecht:
Das Zauberwort ist hier: "Kapitalisiert". D.h. das wohnrecht wird in Geldeswert umgerechnet und ausgezahlt.
Die Formel dazu ist:
Anzahl der zu erwartenden Lebensmonate X Wert der Monatsmiete (fiktiv - sofern diese oder der Wohnwert überhaupt nicht irgendwo einmal festgehalten wurde).


Der Notar ist von dem Betreuen zu bezahlen. Du hast ihn als Vertreter Deines Betreuten beauftragt. Aber wärest Du als Betreuer nicht notwendig hätte er ebenfalls einen Notar beauftragen müssen. Immobiliengeschäfte - egal ob Verkauf oder eine Eintragung ins Grundbuch - gehen nur über Notare.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
Vielen Dank.
Jetzt fühle ich mich sicherer beim Notar.
jusa23 ist offline  
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Alt 02.02.2025, 18:55   #14
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,594
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Moin moin

Zitat:
Zitat von motzerella Beitrag anzeigen
die Möglichkeit "Behindertentestament"
Könnten Betreuer nicht auch in diese Richtung beratend einwirken ?
Wenn ich die Möglichkeit darauf hinzuweisen habe, dann tue ich das auch.

In ganz vielen Fällen habe ich aber die Erfahrung gemacht, dass erst einmal gestorben wird, und die Erben vielleicht nicht mit dem Nachlass - wohl aber mit der Betreuung behinderter Miterben überfordert sind. Und dann wird die Betreuung abgegeben.

Wenn ich als professioneller Betreuer ins Spiel gekommen bin, wurde schon gestorben und es war zu spät für ein Behiindertentestament.

Aber glücklicherweise auch nicht immer.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
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und daraus zu lernen.
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Imre Holocher ist offline  
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