Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachlasspflegschaft im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von Garfield
Ich möchte nur beitragen, dass ich es kenne, dass Nachlasspfleger sich weigern, Unterlagen abzuholen. Ganz freche ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#11 | |
|
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
|
Zitat:
Warum hinterlegst Du es nicht bei Gericht für die unbekannten Erben, verzichtest auf das Recht zur Rücknahme und bist es los?
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
|
|
|
|
|
|
|
#12 |
|
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,572
|
Der Nachlasspfleger untersteht der Aufsicht des Nachlassgerichtes, also dieses auf dessen Pflichtwidrigkeit hinweisen.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
|
|
|
|
|
#13 |
|
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
|
|
|
|
|
|
|
#14 | |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,570
|
Moin moin
Zitat:
So viel ist das doch nicht, oder? MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
|
#15 |
|
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
|
Hm, ich würde den Antrag nicht scheuen, wenn ich ein Wertpapier aus meinem Haftungsbereich loswerden kann.
Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
|
|
|
|
|
|
#16 | |
|
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
|
Zitat:
Oh, du hattest offenbar bisher ausschließlich mit Unterlagen von der Gringotts Zaubererbank zu tun, wenn deine Sparbücher den Rest alleine können: - Sich verschicken - Während der Monate, die man auf Antwort wartet, die Sachstandsnachfragen des Betreuungsgerichts beantworten - Schließlich ein Anschreiben fertigen, Sich eintüten, zur Post gehen, in der Warteschlange stehen und natürlich das Einschreiben bezahlen - Den Vorgang dem Betreuungsgericht rapportieren. Die Sparbücher, die hier so rumliegen, können das nicht. Und da ich die Akten sowieso 10 Jahre nach dem Tode der Betreuten aufbewahren muss, also allerlei weiterhin im Büro herumliegt, stört es kein bisschen, wenn da auch noch ein Sparbuch drin ist. Was mich allerdings langsam stört ist die Haltung anderer Berufsbetreuer, die zur Konfliktvermeidung alles Mögliche tun, um Arbeit zu erledigen, die ganz eindeutig in den Aufgabenbereich anderer fällt, die natürlich auch dafür bezahlt werden, nur weil diese anderen ja Ärger machen, wenn der Betreuer nicht tut, was sie wollen. Und sich dann auch noch über Kollegen mokieren, die das nicht (mehr) tun. |
|
|
|
|
|
|
#17 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 20.10.2010
Beiträge: 21
|
Vor kurzer Zeit ist ein Betreuter verstorben, dessen Erben nicht bekannt sind. Da Vergütungsansprüche gegen den Nachlass bestehen erfolgte die Beantragung einer Nachlasspflegschaft. Der Nachlasspfleger möchte das Sparbuch und das restliche Bargeld abholen. Besteht hier ein Rückbehaltungsrecht nach § 273 BGB bis die Vergütungsansprüche beglichen sind? Die Handakte mit den Unterlagen des Verstorbenen möchte der Nachlasspfleger nicht mitnehmen, obwohl die Handakte mit den Bescheiden usw. Eigentum der unbekannten Erben ist. Muss dieser die Unterlagen entgegen nehmen? Ansonsten bekomme ich diese nie los.
|
|
|
|
|
|
#18 |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,570
|
Moin moin
Wenn der nachlasspfleger die Unterlagen auch übernehmen muss, um sie den Erben (die er zu ermitteln hat) weiterzugeben, dann sollte er sie auch entgegennehmen. Wenn der das nicht will, dann laß Dir von ihm unterschreiben, dass er auf die Unterlagen verzichtet und sie zur Vernichtung freigibt. Damit weißt Du, wie Du sie loswerden kannst. Bei der nächsten Schredderabholung sind sie weg. Mit freundlichen Grüßen Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#19 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,662
|
Wie weit ist denn das Vergütungsverfahren beim Betreuungsgericht?
|
|
|
|
|
|
#20 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 20.10.2010
Beiträge: 21
|
Danke für den Tipp mit der Verzichtserklärung. Wahrscheinlich gehört nur die Nachlassverwaltung zur Aufgabe, aber die Akte zählt ja auch zum Nachlass.
Das Gericht will die Vergütung gegen den Nachlass fest setzen. Darauf hin erfolgte die Beantragung der Nachlasspflegschaft und Mitteilung deren Anordnung an das Gericht. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|