Dies ist ein Beitrag zum Thema Genehmigungspflichten bei Erbschaften im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Danke für Euren Input.
Ich werde morgen mal mit dem Sozialamt Kontakt aufnehmen. Dass es hier Probleme geben wird, denke ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
#11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Ort: Bremen
Beiträge: 247
|
![]()
Danke für Euren Input.
Ich werde morgen mal mit dem Sozialamt Kontakt aufnehmen. Dass es hier Probleme geben wird, denke ich eher nicht. Bisher habe ich immer guten Kontakt zu den Sachbearbeitern gehabt (Sozialhilfe und EGH). Dem Gericht werde ich ebenfalls mitteilen, was geplant ist und um Genehmigung bitten. @mäschen: Gedacht hatte ich das ebenfalls. Allerdings würde das bei der Betreuten eher kontraproduktiv sein. Sie verfügt über ein Konto, was jedoch leer läuft. Sie nutzt es nicht. Alle Verfügungen laufen über das Verwahgeldkonto der EGH. Würde sie wissen, dass in kurzer Zeit ein 5stelliger Betrag auf Ihrem Konto eingehen würde, würde sie umgehend ihr Leben auf den Kopf stellen. Sie würde ausziehen wollen und womöglich erneut Drogen nehmen und ihren Alkoholfluss erhöhen. So kann ich mir noch einen Plan überlegen ![]() Geplant ist jetzt erst einmal zu schauen, was an Leistungen zurück gefodert werden, um ihr dann klar zu machen, wie viel Geld sie von dem Erbe überhaupt zur Verfügung hat. |
![]() |
![]() |
![]() |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|