Dies ist ein Beitrag zum Thema Gegenstände aus Wohnung verstorbener Betreuter im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
eine meiner Betreuten ist kürzlich verstorben.
Als Angehörige gibt es nur eine Schwester, diese betreue ich ebenfalls.
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.01.2015
Ort: Rheinland
Beiträge: 67
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Hallo Zusammen,
eine meiner Betreuten ist kürzlich verstorben. Als Angehörige gibt es nur eine Schwester, diese betreue ich ebenfalls. Ausser einigen Euros auf dem Girokonto ist kein Vermögen vorhanden. Die Rechtspflegerin hat mir geraten, dass die Schwester das Erbe ausschlägt, Termin beim Nachlassgericht ist vereinbart. Eine Genehmigung zur Kündigung der Wohnung bekomme ich nicht, da das Erbe ja ausgeschlagen wird. D. h. ich muss warten, bis der Vermieter sich meldet, weil er keine Miete mehr bekommt. Die Schwester möchte jetzt aus der Wohnung einige Gegenstände rausholen (sie hat einen Schlüssel). Die Gegenstände sind alle nichts wert, es geht hier um ein paar Möbel- und Erinnerungsstücke und persönliche Sachen. Darf sie das oder muss alles so bleiben wie es beim Tod der Betreuten war und die Sachen bei der Räumung möglicherweise auf dem Müll landen? Ich bin unsicher und will natürlich keinen falschen Rat geben. Andererseits, wenn sie einfach was aus der Wohnung holt und mich nicht darüber informiert... Wie sichere ich mir hier ab? Lieben Dank Gebbi |
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#2 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,469
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Erbe ausschlagen und gleichzeitig Sachen aus der Wohnung mitnehmen geht nicht.
Wenn sie Möbel aus der Wohnung will muss sie vorher das Erbe annehmen. Die eigenmächtige Mitnahme der Möbel könnte sogar als konkludente Erbannahme durch die Schwester gedeutet werden. Das wäre insbesondere in Hinblick auf das Mietverhältnis des verstorbenen Betreuten nicht so praktisch. |
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#3 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,105
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Das stimmt zwar, aber im Zweifelsfall würde ich einfach versuchen, mit dem Vermieter zu reden. Oder besser zu mailen.
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#4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.01.2015
Ort: Rheinland
Beiträge: 67
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ok, ich werde dann einfach mal warten bis der Vermieter sich meldet. Der ist vlt. auch froh, wenn er einige Sachen los wird.
Nur dass die Schwester immer so ungeduldig ist... Danke und liebe Grüße Gebbi |
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#5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 117
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Hallo,
ich würde mich da Pichilemu anschließen und Vorsicht walten lassen. Es wäre nicht der erste Fall, wo Erben aus dem Nichts erscheinen. Wenn die Betreute die Wohnung betritt kannst du das natürlich nicht verhindern. Ich würde ihr aber auf jeden Fall davon abraten, eben aus dem von Pichilemu angeführten Grund. Was der Vermieter dazu zu sagen hat, würde ich erstmal in große Klammern setzen, denn er ist ja nicht der Rechtsnachfolger. Und wenn die Schwester das Erbe ausschlägt (was wohl ratsam klingt mit Blick auf Miete und Beräumungskosten) ist die Wohnung höchstens ein Thema für den Nachlasspfleger. Wenn du nett zum Vermieter sein willst, würde ich ihm höchstens per Mail als Hinweis geben, bei Gericht eine Nachlasspflegschaft anzuregen. VG |
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#7 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,105
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Wenn absehbar nichts vorhanden ist, das verteilt werden kann, wird das AG die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft ablehnen.
Natürlich sollte man vorsichtig sein, da immer Erben aus dem Nichts auftauchen können. Aber: Wie oft passiert es, dass Erben unbedingt den überschuldeten Nachlass haben wollen und nicht ausschlagen? Eigentlich nie. Die Betreuung ist ja nun beendet. Schlüssel ist bei der Schwester, bleibt eigentlich nur, den Vermieter über die Situation zu informieren, damit er bei Gefahr reagieren kann und die Akten für eventuelle Doch-noch-Erben aufzuheben. Zu beachten ist natürlich die Besonderheit, dass Gebbi auch die Schwester betreut. Sonst würde ich auf jeden Fall sagen: Was, außer dass irgendwer dem Nachlassgericht petzen könne, spricht dagegen, Vermieter und Schwester zu empfehlen, miteinander zu sprechen? Wenn man den Menschen Böses zutraut, könnte der Vermieter selbst als Petze in Frage kommen, weil es für ihn vorteilhaft wäre. Es ist in so einem Fall ja nicht mehr unsere Sache, aber immer noch eine Frage der Menschlichkeit, den trauernden Angehörigen ihre Fragen danach zu beantworten, wie es normalerweise weitergeht. Was wird die Schwester wollen? Ein paar Erinnerungsstücke. Was wird der Vermieter wollen? Miete, Räumung, evtl. Renovierung. Wenn keiner erbt, bekommt er aber höchstens noch Miete über einen evtl. laufenden DA. Was könnten eventuelle weitere Erben wollen? Den Rümpel, den keiner will (äußerst unwahrscheinlich) oder ausgerechnet die Erinnerungsstücke, die die Schwester mitnimmt und wieder herausgeben könnte, wenn sie denn wirklich jemand möchte. Im Normalfall geht es m.E. nur darum, sich diese Interessenlage deutlich zu machen und sie zu kommunizieren. Als Betreuerin der Hinterbliebenen ist hier natürlich besondere Vorsicht geboten. Geändert von Garfield (27.06.2024 um 20:46 Uhr) |
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