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Was tun im Todesfall?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Was tun im Todesfall? im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen! Ich wühle mich hier durch das Forum, aber ich habe trotzdem noch Fragen, wo ich nicht weiter komme. ...


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Alt 21.07.2024, 15:22   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 145
Standard Was tun im Todesfall?

Hallo Zusammen! Ich wühle mich hier durch das Forum, aber ich habe trotzdem noch Fragen, wo ich nicht weiter komme.
Mein Betreuter habe ich seit 4 Monaten. Er kam von Zuhause in ein Pflegeheim, mit seiner Einwilligung. Erst Kurzzeit, jetzt ließ er sich auf Vollstationär ein. Und prompt geht es ihm sehr schlecht, und er mußte ins KH. Es gibt eine Pat. Verfügung, er wird akut schlechter, und es ist ziemlich sicher, dass er bald für immer einschlafen wird. Ich muß mich zum ersten mal dann mit Nachlass etc. auseinander setzen.
Klar ist mir, meine Betreuung endet dann.
Aber:
-Wie erreiche ich die Nachlassbehörde, wenn er am Wochenende verstirbt?
- Ich bin gerade in sämtlichen Behörden Anträgen mit ihm dran, Sozialamt, Banken (da laufen noch 2 Kredite). Sage ich dort im Todesfall direkt Bescheid?
Es gibt einen Bruder der sich um ihn gekümmert hat,, der hat einen Wohnungsschlüssel aber keinen Überblick wegen Ämtern, bzw. fühlt sich selbst damit überfordert. Also DARF/MUSS/KANN ich noch allen Bescheid sagen?
- Was muß ich generell machen wenn derjenige im KH verstirbt?
Selbst wenn es keine Angehörigen gäbe, kümmert sich das Nachlassgericht auch um Bestattungsunternehmen etc?
- Er ist mittellos, gerade wollte ich einen Antrag stellen auf Wohnungsauflösung/ Entsorgung etc. Das muß dann sein Bruder machen? Der natürlich auch kein Geld hat.

Es gibt schon viel zu diesem Thema. Aber ich habe trotzdem gerade ziemlich Angst, etwas zu übersehen oder falsch zu machen.
Danke fürs lesen.
Grüßle Nicole
Nicole F. ist offline  
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Alt 21.07.2024, 15:43   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 151
Standard

Hallo Nicole,
Wenn dein Betreuter verstorben ist, informierst Du das Betreuungsgericht und ich informiere auch die Betreuungsbehörde.
Das Nachlassgericht musst du nicht informieren, die Erfahren das von Amtswegen.
Wenn Du möchtest, kannst Du auch alle Behörden, Banken, KV etc. Und Vermieter + Heim informieren. Evtl. bittet dich das Betreuungsgericht darum eine Sterbeurkunde vorzulegen, die bekommst Du beim Standesamt des Ortes, an dem dein B. Verstorben ist, kostet aber (bei uns €12). Mit der Mietwohnung hast Du dann ab Todeszeitpunkt nichts mehr zu tun, das wird Sache der Erben.
Viel Grüße, Clark
Clark ist offline  
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Alt 21.07.2024, 16:22   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 145
Standard

Hallo Clark!
Danke für deine Antwort, ja so "einfach " dachte ich mir das auch. Aber wenn jemand am Wochenende verstirbt ist es ok, wenn ich erst Montag bescheid geben kann?
Wenn ich die Sterbeurkunde anfordere, wie kann ich das Geld vom Verstorbenen bekommen? Ich hätte ja keine Möglichkeit mehr an sein Konto zu kommen.

Was wäre eigentlich, wenn der Betreute noch Vermögen in der Wohnung hätte, wie "sicher" ich das? Bei den Modulen wurde mal gesagt, Fotos machen, z.b. da stehen jetzt teure Vasen etc herum. Oder andersrum ,wenn ich keinen Wohnungsschlüßel hätte, aber Angehörige? Und ich hätte die Befürchtung, die würden die Wohnung leer räumen?
Das sind so Szenarien für mich, bei denen ich noch ziemlich blass um die Nase bin.
Nicole F. ist offline  
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Alt 21.07.2024, 16:29   #4
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
Standard

Zitat:
Zitat von Nicole F. Beitrag anzeigen
Was wäre eigentlich, wenn der Betreute noch Vermögen in der Wohnung hätte, wie "sicher" ich das?
Die Sicherung des Erbes ist nicht mehr deine Aufgabe. Du musst nur die Schlussrechnung mit dem Stand des Vermögens zum Todeszeitpunkt dem Betreuungsgericht vorlegen, nicht mehr.
Pichilemu ist offline  
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Alt 21.07.2024, 16:53   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 151
Standard

Hallo Nicole,
Das klingt jetzt sehr hart, aber der Tod eines Betreuten ist für dich als Betreuer keine eilige Sache…
Du musst in diesen Fällen weder am Wochenende oder Mitten in der Nacht irgendwas machen.
Grüße, Clark
Clark ist offline  
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Alt 21.07.2024, 18:46   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 145
Standard

Alles klar. Ich danke euch für die Informationen. Dann weiß ich wie ich vorgehen muß.
Vielen Dank
Grüßle Nicole
Nicole F. ist offline  
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Alt 21.07.2024, 19:02   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 152
Standard

Bei mir ist am Samstagfrüh ein Klient im Heim verstorben und obwohl ich noch 2 Tage vorher dort war und mit den Pflegekräften gesprochen habe, wen sie benachrichtigen sollen, kam der Anruf, ich solle den Bestatter rufen. ...
Eine Sterbeurkunde zu beschaffen, gehört nicht zu unseren Aufgaben.
Ich bitte höflich um einen Nachweis und meistens erhalte ich eine Todesbescheinigung (nicht vertraulicher Teil), die ich meinem Schlussbericht beilege.
Es ist erstaunlich, daß in vielen Heimen nicht bekannt ist, wo die gesetzliche Betreuung endet und andere verpflichtet sind, zu handeln.
...
__________________
Mimmi aus Baden-Württemberg
Mimmi ist offline  
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Alt 21.07.2024, 21:13   #8
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,511
Standard

Naja, das Heim muss ja den Betreuer informieren und vielleicht kennt dieser die Angehörigen und das Heim nicht...
Mächschen ist offline  
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Alt 21.07.2024, 22:32   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,426
Standard

Moin moin


Wenn ein betreute Mensch stirbt ist die Betreuung zu Ende, aber nicht unbedingt die Arbeit...


Die Abwickelsachen stehen an: Abschlussbericht, Rechnungslegung, Übergabe der Unterlagen an die Erben.


Betreuerische Tätigkeiten sind zu Ende: Also keine Überweisungen mehr oder irgendwelche Entscheidungen, die zu Lebzeiten Standard gewesen wären.

Ausnahmen sind die Notgeschaftsführung. Das sind ein paar wenige Sachen, die unter dem Namen auch gut über die Suchfunktion gefunden werden können.



Was die eigene Arbeit in Grenzen zu halten hilft, ist es den Kontakt zum Bestatter aufzunehmen: Der benötigt Unteralgen wie z.B. Rentenbescheide, KV_Daten und ggf. Infos zu Angehörigen. Das kann man problemlos liefern und bekommt dafür eine Sterbeurkunde per FAX oder besser als pdf. Scannen würde man sowieso und direkt als pdf sieht besser aus als ein eingescanntes FAX.
Was die spätere Arbeit senkt, ist das Anmailen (oder Anfaxen) der Korrespondenzparter wg. des Betreuungsendes. Es gibt zwar immer wieder Schnarchnasen, die es nicht peilen, aber die meisten geben Ruhe. Und wenn ich weiß, dass ich den Provider, Gläubiger, Energiefuzzi oder sonst wen schon über das BEtreuungsende informiert habe, dann landet die Post ohne jeden Gewissensbiss im Schredder.



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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