Dies ist ein Beitrag zum Thema Zahlungspflicht Rechnung Leichenschau im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Bin mir unsicher, wie es zu handhaben ist.
Gesetz des Bundeslands Baden-Württemberg sagt (§24), daß "Die Kosten der Leichenschau fallen ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 163
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Bin mir unsicher, wie es zu handhaben ist.
Gesetz des Bundeslands Baden-Württemberg sagt (§24), daß "Die Kosten der Leichenschau fallen demjenigen zur Last, der die Bestattungskosten zu tragen hat, soweit nicht andere hierzu verpflichtet sind." Die "andere" ist Auslegungssache. Es geht um eine nicht eingetragene Partnerschaft. Paar hat zusammen gewohnt, der Lebenspartner ist vor der Wohnung bzw. in der Wohnung gestorben. Weil die Wohnung beide bewohnten, sagt das Ordnungsamt, muß die Lebenspartnerin zahlen. Ich denke, da sie nicht bestattungspflichtig ist, hat sie die Kosten auch nicht zu tragen. Wer hat da Erfahrung, was zutrifft?
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Mimmi aus Baden-Württemberg |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Das Ordnungsamt redet Unfug. Der nichteheliche Lebensgefährte muss weder die Bestattungskosten tragen noch die Leichenschau bezahlen.
Mit "andere" sind bestimmte Fälle gemeint, in denen Dritte die Bestattungskosten zu tragen haben, z. B. der Täter eines vorsätzlichen Tötungsdelikts oder der Verkehrsteilnehmer eines tödlichen Verkehrsunfalls. So ein Fall sollte hier aber nicht vorliegen. |
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#3 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,701
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Gegenüber dem Arzt muss der Auftraggeber zahlen.
Der Auftraggeber kann sich das Geld vom Bestattungspflichtigen oder Erben wiederholen. |
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#4 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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In BW ist das wohl anders geregelt.
Ich hab dazu sogar eine Gerichtsentscheidung gefunden, allerdings zu einer leicht anderen Konstellation. Da starb der Sohn der Klägerin in einer Ausnüchterungszelle, und das Gericht hat entschieden, dass zwar die Polizei verpflichtet war, die Leichenschau in Auftrag zu geben (hier sogar eine umfangreiche Leichenschau, da es auch um die Frage ging, ob Fremdverschulden vorlag), aber die Leichenschau nicht bezahlen muss, sondern die Mutter aufgrund ihrer öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht zur Tragung der Kosten verpflichtet ist. VG Karlsruhe, Urteil vom 21. Januar 2019, AZ 12 K 13339/17 |
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#5 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,701
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Das ist der Fall, wenn der Arzt in Verbindung mit der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben durch eine Behörde beauftragt wurde...
Oder es ruft jemand Drittes den Rettungsdienst und der Notarzt kann nur noch den Tod feststellen, dann hat auch nicht der Dritte den Arzt mit der Leichenschau beauftragt. Der Klassiker ist aber, Kind oder Gatte ruft Haus- oder Palliativarzt und darf dann die Kosten dafür vorstrecken... |
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#6 | |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
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Zitat:
Das steht anders im Bestattungsgesetz. Nach § 31 BestattG sowohl des Bundes als auch des Landes BW sind die "Angehörigen" bestattungspflichtig. Bzgl. der Frage, wer Angehörige sind, verweist die Vorschrift auf § 21 Abs. 1 Nr. 1 BestattG. Und dort steht: § 21 Veranlassung der Leichenschau (1) Bei einem Sterbefall sind verpflichtet, die Leichenschau unverzüglich zu veranlassen 1. die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die Großeltern, die volljährigen Geschwister und Enkelkinder der verstorbenen Person (Angehörige), |
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#7 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Achtung, da geht es ausschließlich um den eingetragenen Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Der Lebensgefährte, der umgangssprachlich auch als "Lebenspartner" bezeichnet wird, fällt nicht darunter.
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#8 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,613
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Ich habe vor einigen Jahren eine Übersicht über die Bestattungspflichtigen erstellt, in der auch die obige Unterscheidung gemacht wird:
https://www.dropbox.com/s/q2rgzl2lnc...flichtige.pdf? In Bayern ist später das ausdrückliche Erfordernis der Geschäftsfähigkeit entfallen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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