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Bestattungsvorsorge o. -verfügung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bestattungsvorsorge o. -verfügung? im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Noch zum Testament. Wenn das Heim als Erbe eingesetzt wird, gibts ein Verbot nach dem früheren § 14 (Bundes-) Heimgesetz, ...


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Alt 29.09.2024, 09:32   #21
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,603
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Noch zum Testament. Wenn das Heim als Erbe eingesetzt wird, gibts ein Verbot nach dem früheren § 14 (Bundes-) Heimgesetz, das weitgehend unverändert in die Nachfolgeregelungen der Länder übernommen wurde (hier § 7 WTG NRW). Ein Verstoß führt zur Unwirksamkeit des Testamentes nach § 134 BGB.

Die Rspr bis zum BVerfG hat entschieden, dass „stille Zuwendungen“, also solche, die erst nach dem Tod bekannt werden, vom Verbot ausgenommen sind. Wenn aber das Heim sich im Gegenzug verpflichtet, die Bestattung zu organisieren und zu bezahlen, ist das keine stille Zuwendung.

Es gibt die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung durch die Heimaufsicht.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 29.09.2024, 13:19   #22
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
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Hallo Florian,


abhängig vom Alter deiner Betreuten, was spricht denn gegen eine Sterbegeld-Versicherung?
Diese gibt es abhängig vom Alter, der Summe und (bei manchen Gesellschaften) Gesundheitsfragen wahlweise als monatlicher Beitrag oder auch als Einmal-Zahlung!
Im Netz gibt es zudem auch div. Vergleichsportale dazu und dennoch rate ich (sofern du dazu Zeit und "Lust" hast) etwaige Versicherungen auf deren eigenen HPs zu checken.


Ich habe - ähnlich wie deine Betreute - auch konkrete Vorstellungen, welche Form von Bestattung ich einmal haben möchte und habe Ende 2021 so eine Versicherung abgeschlossen (mit Einmalzahlung).

Meine Gesellschaft hat mir dieses Jahr erklärt, dass ich bei denen ein konkretes Beerdigungsunternehmen welches nach meinen Wünschen/Anweisungen mich unter die Erde zu bringen hat, als Zahlungsempfänger angeben könnte.
Ich habe zwar genetische Angehörige, möchte denen aber nicht mit meinem Tod "auf der Tasche" liegen und auf MEINE Art und Weise bestattet werden!



Schönen Sonntag noch!
MurphysLaw ist offline  
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Alt 29.09.2024, 13:38   #23
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
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Eine Sterbegeldversicherung löst das Problem nicht, das darun besteht, wer die Bestattung mit welchen Details in die Wege leitet, wenn es so weit ist.
Garfield ist offline  
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Alt 29.09.2024, 13:48   #24
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
Standard

Eine Sterbegeldversicherung löst das Problem nicht, das darun besteht, wer die Bestattung mit welchen Details in die Wege leitet, wenn es so weit ist. Wenn die Betreute stirbt, gibt es ja erstmal nur einen Anspruchauf Zahlung. Wer ist dessen Inhaber? Als Begünstigte müsste dann das Bestattungsinstitut eingetragen werden, aber nur unter der Voraussetzung, dass es die Beerdigung auch vornimmt. Ich weiß nicht, ob das rechtlich überhaupt geht und ob es genehmiungsfähig wäre. Oder man müsste doch einen Dritten zwischennschalten. Wer aber soll das sein?
Garfield ist offline  
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Alt 29.09.2024, 14:50   #25
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 151
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Ich habe mit meiner Mutter zusammen, beim hiesigen Bestatter einen Bestattungsvorsorgevertrag für sie gegen einmal Zahlung auf Treuhandkonto gemacht. Dabei kannst Du deine Wünsche für die Bestattung äußern und die sind Vertragsbestandteil. Das geht soweit, das Du den Sarg aussuchen und den Text der Todesanzeige festlegen kannst.
Im Todesfall übernimmt dieser Bestatter die Beerdigung nebst Formalitäten.
Also mal mit Bestatter vor Ort sprechen.
Viele Grüße, Clark
Clark ist offline  
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Alt 29.09.2024, 19:54   #26
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
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Zitat:
Zitat von Clark Beitrag anzeigen
Ich habe mit meiner Mutter zusammen, beim hiesigen Bestatter einen Bestattungsvorsorgevertrag für sie gegen einmal Zahlung auf Treuhandkonto gemacht. Dabei kannst Du deine Wünsche für die Bestattung äußern und die sind Vertragsbestandteil. Das geht soweit, das Du den Sarg aussuchen und den Text der Todesanzeige festlegen kannst.
Im Todesfall übernimmt dieser Bestatter die Beerdigung nebst Formalitäten.
Also mal mit Bestatter vor Ort sprechen.
Viele Grüße, Clark

DANKE! Genau dies meinte ich in meinem Beitrag an Florian. :-/
MurphysLaw ist offline  
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Alt 29.09.2024, 23:23   #27
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
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Das weiß Florian doch, s. den Eingangsbeitrag und seine weiteren Äußerungen im Verlaufe des Threads. Seine Frage war eine andere, s. den letzten Satz im ersten Beitrag. Der ganze Thread dreht sich in der Hauptsache um die Bedenken, die mit dem Abschluss einer solchen Bestattungsvorsorge verbunden sind.
Wahnsinn, wie schwierig Kommunikation ist.

Geändert von Garfield (29.09.2024 um 23:47 Uhr)
Garfield ist offline  
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Alt 30.09.2024, 09:56   #28
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
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Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Hallo Florian,


abhängig vom Alter deiner Betreuten, was spricht denn gegen eine Sterbegeld-Versicherung?
Diese gibt es abhängig vom Alter, der Summe und (bei manchen Gesellschaften) Gesundheitsfragen wahlweise als monatlicher Beitrag oder auch als Einmal-Zahlung!
Im Netz gibt es zudem auch div. Vergleichsportale dazu und dennoch rate ich (sofern du dazu Zeit und "Lust" hast) etwaige Versicherungen auf deren eigenen HPs zu checken.


Ich habe - ähnlich wie deine Betreute - auch konkrete Vorstellungen, welche Form von Bestattung ich einmal haben möchte und habe Ende 2021 so eine Versicherung abgeschlossen (mit Einmalzahlung).

Meine Gesellschaft hat mir dieses Jahr erklärt, dass ich bei denen ein konkretes Beerdigungsunternehmen welches nach meinen Wünschen/Anweisungen mich unter die Erde zu bringen hat, als Zahlungsempfänger angeben könnte.
Ich habe zwar genetische Angehörige, möchte denen aber nicht mit meinem Tod "auf der Tasche" liegen und auf MEINE Art und Weise bestattet werden!



Schönen Sonntag noch!
Moin MurphysLaw, für einige meiner Klienten wurde ebenfalls eine Sterbegeldvers. abgeschlossen. Das Problem dabei ist ähnlich, zukünftige Anpassungen sind nicht ausgeschlossen bzw. recht wahrscheinlich, möchte man denn an seiner "Wunsch-Bestattung" festhalten. Aber, das stimmt, es gibt eine Rückkaufmöglichkeit, die naklar bedeutend besser ist, als bei Auflösung eines Bestattungsvorsorgevertrages. Aber das hier aufgeworfene Problem bleibt ja, jmd. muss die Musik bestellen (müssen) wenn es einmal soweit sein sollte...

Vielen Dank für Deinen Input! Florian
Florian ist offline  
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Alt 30.09.2024, 09:59   #29
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
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Zitat:
Zitat von Clark Beitrag anzeigen
Ich habe mit meiner Mutter zusammen, beim hiesigen Bestatter einen Bestattungsvorsorgevertrag für sie gegen einmal Zahlung auf Treuhandkonto gemacht. Dabei kannst Du deine Wünsche für die Bestattung äußern und die sind Vertragsbestandteil. Das geht soweit, das Du den Sarg aussuchen und den Text der Todesanzeige festlegen kannst.
Im Todesfall übernimmt dieser Bestatter die Beerdigung nebst Formalitäten.
Also mal mit Bestatter vor Ort sprechen.
Viele Grüße, Clark
Hallo Clark, vielen Dank für Deinen Hinweis, aber das ist nicht neu. Die Fragestellung hier ist eine andere MfG Florian
Florian ist offline  
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Alt 30.09.2024, 10:19   #30
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
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Zitat:
Zitat von Garfield Beitrag anzeigen
Wahnsinn, wie schwierig Kommunikation ist.
Ja, manchmal ist es tatsächlich schwierig, in Foren zu kommunizieren. Vieles kommt (manchmal völlig) falsch rüber, in verschiedener Hinsicht.

Ich möchte meine Verärgerung w.o. auch nicht einfach so stehen lassen, ich bin für Transparenz und halte das eben gerade wg. häufiger Mis(s)(t)verständnisse in Diskussionforen wie diesem für geboten. Mit Horst habe ich dazu auf seine Initiative hin heute erneut per PN kommuniziert. Alles dazu ist im Prinzip geschrieben und bei Interesse auf den vergangenen Seiten nachzulesen.

Ich bedaure, dass Imre sich als Forumsbetreiber nicht geäußert hat, möchte es meinerseits nun aber auch dabei belassen. Gleichzeitig bleibe ich dabei, Zitationen aus Beiträgen anderer herauszulöschen, sollte nur in begründeten Ausnahmefällen und mit öffentl. sichtbaremTransparenzhinweis geschehen. Mir wäre das bspw. nicht möglich gewesen, wenn ich einen Beitrag mit heißer Nadel gestrickt hätte und aus diesem zwischenzeitlich durch einen anderen Forumsteilnehmer zitiert worden wäre. HorstD als Administrator hingegen hat offensichtlich diese Möglichkeit, einfach so...

Rein vorsorglich @HorstD: Die Zeilen hier sollen nicht "nachtreten", sie sollen Transparenz herstellen. Inhalte aus Deinen PN verwende ich ja hier öffentlich nicht, völlig klar. Ich bin allerdings der Ansicht, das alles (in diesem Fall) privat Ausgetauschte auch hier stehen könnte und sollte. Ich hoffe Du verstehst mich da, das geht wirklich nicht gegen Dich! Ich schätze Deine Fachkompetenz sehr, manches "Kommunikationsproblem" (auch auf der persönlichen Ebene) hier im Forum wird den Besonderheiten dieser Diskussionsform geschuldet sein.

Ich danke Euch sehr für den Input, der mir sicherlich weiterhelfen wird!

Viele Grüße von Florian
Florian ist offline  
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