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Bestattungsvorsorge o. -verfügung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bestattungsvorsorge o. -verfügung? im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Da Florian offenbar keine Ruhe geben kann: auf seine Ursprungsfrage hatte ich eine Antwort gegeben. Die war ihm nicht sachgerecht ...


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Alt 30.09.2024, 14:18   #31
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,613
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Da Florian offenbar keine Ruhe geben kann: auf seine Ursprungsfrage hatte ich eine Antwort gegeben. Die war ihm nicht sachgerecht und seine Rückmeldung ala „das weiß ich doch eh“ erschien mir hochnäsig und ich habe in meiner Antwort darauf eine unpassende Bemerkung gemacht. Unmittelbar nach dem Absenden bin ich in mich gegangen und habe diese wieder gelöscht. Florian hatte sie aber bereits gesehen und zitiert. Dieses Zitat meines eigenen gelöschten Textes habe ich wieder gelöscht. Nichts von ihm, das würde ich mir nicht erlauben. Seitdem hackt er darauf herum und weder meine Entschuldigung in der PN noch meine weiteren sachbezogenen Antworten können offenbar etwas daran ändern. So, ist das jetzt alles?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 30.09.2024, 15:34   #32
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Da Florian offenbar keine Ruhe geben kann: auf seine Ursprungsfrage hatte ich eine Antwort gegeben. Die war ihm nicht sachgerecht und seine Rückmeldung ala „das weiß ich doch eh“ erschien mir hochnäsig und ich habe in meiner Antwort darauf eine unpassende Bemerkung gemacht. Unmittelbar nach dem Absenden bin ich in mich gegangen und habe diese wieder gelöscht. Florian hatte sie aber bereits gesehen und zitiert. Dieses Zitat meines eigenen gelöschten Textes habe ich wieder gelöscht. Nichts von ihm, das würde ich mir nicht erlauben. Seitdem hackt er darauf herum und weder meine Entschuldigung in der PN noch meine weiteren sachbezogenen Antworten können offenbar etwas daran ändern. So, ist das jetzt alles?
Lieber Horst,

es tut mir wirklich(!) leid, dass wir hier so aneinander geraten, unnötigerweise. Mir liegt immer an einer verständig-empathischen und freundlichen Umgangsweise hier im Forum, auch wenn sicherlich manchmal etwas anders aufgefasst wird. Mir tut das dann immer sehr leid, es ist vermutlich durch die kontaktlose Diskussionsform bedingt. Du brauchst hier doch nicht zu Kreuze kriechen. Ich wollte zuletzt doch lediglich wissen, ob Du in diesem Fall gelöscht hattest (das war also wohl der Fall, wie Deinem letzten Beitrag zu entnehmen ist) oder aber, ob das in solch einem Fall technisch automatisiert geschieht. Das ist doch nicht unerheblich, mir ist das wichtig. Dabei geht es doch nicht darum, Dir eine Schuld zuzuschieben, es ging mir einfach um die Sache. Alles andere haben wir doch in den PN "besprochen" oder jedenfalls ausgetauscht.

Ich habe nicht behauptet, Du hättest meinen Text gelöscht. Und Du hast Dich doch nicht entschuldigt (jedenfalls bei mir nicht so angekommen), das brauchst Du doch auch überhaupt nicht. Du sprachst von "Hochnäsigkeit" in meiner ersten Rückmeldung zu Deiner ersten Antwort auf meine Eingangsfrage, sowohl in der Deiner ersten PN, als nun auch hier. Ähnlich habe ich Deine erste Rückmeldung zu meiner Eingangsfrage empfunden. Wir ticken da also offenbar ähnlich Alles Weitere haben wir nun in den PN besprochen. Ich hacke nicht "darauf herum", sondern mir ist Transparenz wichtig. Wir sehen in vielen öffentlichen Diskussionen, wie Sinnzusammenhänge, mal bewusst und mal unbewusst, durch Intransparenz, Verkürzungen und sonstwas, nicht mehr verstanden werden (können). Das ist schlichtweg nicht gut (gelinde gesagt), nicht mehr und auch nicht weniger möchte ich damit sagen...Ich glaube das genügt nun auch zu dieser "Nebenbaustelle".

Viele Grüße von Florian

PS @Horst: Nochmals, ich bin Dir (wie ganz bestimmt alle anderen) sehr dankbar für Deine unzähligen Infos und Hinweise hier im Forum. Konstruktive Kritik, vernünftige andere Ansichten und neue Impulse sollten dabei immer erlaubt sein, finde ich. Manchmal gibt es eben Menschen, deren Gedanken sich auf (gar nicht so absurden) Umwegen bewegen, nicht selten führt das zu interessanten Einsichten, die man als Dritter sonst gar nicht erhalten hätte, in seiner Professionalität. Auch wenn uns vermutlich etwa 20 Jahre trennen, erlaube ich mir diesen kleinen Einschub auf Augenhöhe, ganz freundlich und ganz kollegial. Beste Grüße!
Florian ist offline  
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Alt 30.09.2024, 17:16   #33
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
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Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Moin MurphysLaw, für einige meiner Klienten wurde ebenfalls eine Sterbegeldvers. abgeschlossen. Das Problem dabei ist ähnlich, zukünftige Anpassungen sind nicht ausgeschlossen bzw. recht wahrscheinlich, möchte man denn an seiner "Wunsch-Bestattung" festhalten. Aber, das stimmt, es gibt eine Rückkaufmöglichkeit, die naklar bedeutend besser ist, als bei Auflösung eines Bestattungsvorsorgevertrages. Aber das hier aufgeworfene Problem bleibt ja, jmd. muss die Musik bestellen (müssen) wenn es einmal soweit sein sollte...

Vielen Dank für Deinen Input! Florian

Entschuldige, aber was genau meinst du mit "Anpassungen"?



Meine Betreuerin mit der ich heute über diese Frage sprach erzählte, Sie hat für einige Ihrer Betreuten schon vor Jahren mit konkreten Beerdigungsinstuten die genauen Abläufe inkl. Sarg etc. vertraglich festgelegt, mit bzw. für ihre Betreuten.

Auch seinerzeit sofort bezahlt.
Das Problem der Institute ist nun, dass manche Betreute immer noch leben und die seinerzeit bezahlten Preise heutzutage nicht mehr haltbar sind und sie aber durch den Vertrag dazu verpflichtet sind, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
In den Pflegeheimen der betreffenden Klienten sind alle Unterlagen bekannt bzw. min. auch in Kopie in der Akte, so dass auch garkeine Frage ist, welches Beerdigungsinstut im Sterbefall zu informieren ist, nach Feststellung des Todes und Vorlage des Totenscheins.

Ihr wart doch beim Notar, wieso hast du da nicht gefragt, ob du die Leistung der "Musik Bestellung" im Todesfall dem Notar gegen Gebühr anvertrauen kannst?
Oder einen Anwalt.
Dem Ordnungsamt jedenfalls wirst du mit irgendwelchen Wünschen nicht kommen brauchen.
Fällt es in deren Zuständigkeit wird der Leichnam 0815, verbrannt und auf der günstigsten Wiese im Bereich sammelbestattet!
MurphysLaw ist offline  
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Alt 30.09.2024, 17:20   #34
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Noch zum Testament. Wenn das Heim als Erbe eingesetzt wird, gibts ein Verbot nach dem früheren § 14 (Bundes-) Heimgesetz, das weitgehend unverändert in die Nachfolgeregelungen der Länder übernommen wurde (hier § 7 WTG NRW). Ein Verstoß führt zur Unwirksamkeit des Testamentes nach § 134 BGB.

Die Rspr bis zum BVerfG hat entschieden, dass „stille Zuwendungen“, also solche, die erst nach dem Tod bekannt werden, vom Verbot ausgenommen sind. Wenn aber das Heim sich im Gegenzug verpflichtet, die Bestattung zu organisieren und zu bezahlen, ist das keine stille Zuwendung.

Es gibt die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung durch die Heimaufsicht.
Okay, danke für den Hinweis! Dann werde ich vorab der Heimaufsicht das Vorhaben der Betreuten mitteilen, ihren Nachlass zugunsten der Behinderteneinrichtung regeln zu wollen und um Genehmigung bitten. Erst danach dann Notar. Die Einrichtung hat nämlich bereits Kenntnis davon, jedenfalls der Bezugsbetreuer meiner Klientin durch E-Mail-Austausch. Eine "stille Zuwendung" scheidet dann im Zweifel vermutl. wohl eher aus?! Oder müsste der Träger der Einrichtung offiziell Kts. erhalten, um das auszulösen? Kopplung Bestattung ./. Testament wäre dann jedenfalls davon betroffen und evtl. als Ausnahme zunächst genehmigungspflichtig durch die Heimaufsicht. Ja, gut, alles kompliziert. Werde mich mal mit der Notarin besprechen.

Ansonsten halt wie gewohnt ein Bestattungsvorsorgevertrag, den die Klientin im vorliegenden Fall selbst unterzeichnen kann. Parallel dazu eine notariell beurkundete Nachlassregelung (ohne Bestattungsregelung) zugunsten des Heimes mit vorheriger Genehmigung Heimaufsicht...MfG Florian
Florian ist offline  
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Alt 30.09.2024, 17:28   #35
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
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Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Entschuldige, aber was genau meinst du mit "Anpassungen"?
Du schriebst ja von einer Sterbegeldversicherung. Diese leistet im Todesfall einen zuvor vereinbarten Betrag, die Versicherungssumme. Sie kümmert sich aber naklar nicht um irgendetwas anderes. Reicht also die vormals vereinbarte Versicherungssumme nicht mehr für die gewünschte Bestattung (verschriftlicht in einer Bestattungsverfügung) aus, müsste "angepasst" werden. Das meinte ich. Viele Grüße Florian
Florian ist offline  
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Alt 30.09.2024, 17:38   #36
Routinier
 
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Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
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Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Ihr wart doch beim Notar, wieso hast du da nicht gefragt, ob du die Leistung der "Musik Bestellung" im Todesfall dem Notar gegen Gebühr anvertrauen kannst?
Oder einen Anwalt.
Dem Ordnungsamt jedenfalls wirst du mit irgendwelchen Wünschen nicht kommen brauchen.
Fällt es in deren Zuständigkeit wird der Leichnam 0815, verbrannt und auf der günstigsten Wiese im Bereich sammelbestattet!
Waren wir noch nicht, aber der Gedankengang ist naklar nicht verkehrt, vielen Dank!. Wenn man allerdings eine solche Vereinbarung mit der Notarin treffen würde und diese also daraus nach Todeseintritt mit der Durchsetzung der durch Bestattungsverfügung kundgetanen Wünsche des Betreuten betraut wäre ("Totenfürsorge"), fehlte noch der Zugang zum Vermögen. Auch den könnte man allerdings in dieser Form zugunsten der Leistungserbringer (Bestatter pp.) regeln. Ersatzweise bestattungspflichtig bliebe die OB. In letzter Konsequenz wird das nichts, denke ich. Es läuft vermutlich auf eine Bestattungsvorsorge üblicher Art hinaus... MfG
Florian ist offline  
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Alt 30.09.2024, 19:25   #37
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,594
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Moin moin

Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Ich bedaure, dass Imre sich als Forumsbetreiber nicht geäußert hat,
Ich habe mal mein Wochenende wo anders verbracht und auch sonst gerade mehr als reichlich um die Ohren. Nach dem Lesen der Tapeten hier im Thread hatte ich nicht die geringste Lust, meinen Senf auch noch dazuzugeben.

Taceo igitur.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 30.09.2024, 20:07   #38
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin


Ich habe mal mein Wochenende wo anders verbracht und auch sonst gerade mehr als reichlich um die Ohren. Nach dem Lesen der Tapeten hier im Thread hatte ich nicht die geringste Lust, meinen Senf auch noch dazuzugeben.

Taceo igitur.


MfG
Imre
N'abend Imre,

das war ja auch kein Vorwurf, sondern ich bedauerte das einfach, ganz sachlich, man stelle sich vor. Ein Wochenende ohne Forum sei Dir ausnahmsweise gegönnt. Es ging doch im Kern um die erbetene Info, was geschieht, wenn in einem Beitrag zitiert wurde und anschließend der Ursprungsbeitrag, dem das Zitat entnommen wurde, gelöscht wird...Das ist doch eine berechtigte Frage, wasn los hier Leute? Mir ist das wichtig wg. Transparenz und so, ist doch nix Schlimmes, sollte man jedenfalls meinen.

Es ist doch nicht immer mit jeder Frage oder Kritik gleich Schuldzuweisung und unversöhnliche Polarisierung intendiert. Keep calm

Viele Grüße von Florian
Florian ist offline  
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Alt 30.09.2024, 21:12   #39
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
Standard

Ich beantrage die Umbenennung des Threads. Mein Wunsch wäre: "Darf man mit zumuten, das Eingangsposting zu lesen? Oder: Der Notar als DJ und über den Zusammenhang von Tapeten und Höflichkeit."
Garfield ist offline  
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Alt 08.10.2024, 09:07   #40
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
Standard Notar als DJ

Zitat:
Zitat von Garfield Beitrag anzeigen
Ich beantrage die Umbenennung des Threads. Mein Wunsch wäre: "Darf man mit zumuten, das Eingangsposting zu lesen? Oder: Der Notar als DJ und über den Zusammenhang von Tapeten und Höflichkeit."
Notar als DJ hört sich doch gut an
Florian ist offline  
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