Dies ist ein Beitrag zum Thema Was tun im Todesfall Teil II im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von Pichilemu
Jede Stadt/Gemeinde die ich kenne hat eine Notfallnummer für die Weihnachtsfeiertage/zwischen den Jahren, die meist auch ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#11 | |
|
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
|
Zitat:
Dann wüsste ich gerne mal wo dein Haus wohnt. (Scherz. Bitte niemand aufregen!) Vielleicht ist es mir einfach bisher durchgegangen, aber ich würde behaupten, dass das Ordnungsamt äußert sparsam mit der Information ist, dass es selbst nach § 8 BestG NRW dafür zuständig ist, die Bestattung in Auftrag zu geben, wenn die Angehörigen nicht rechtzeitig in die Pötte kommen oder sich gar weigern. Ich finde es wirklich unschön, wie mit diesem Thema umgegangen wird - immer wieder. So oder ähnlich haben wahrscheinlich viele von uns das Ganze am Anfang ihrer Betreuerlaufbahn mal erlebt. Ja, das Heim nicht zuständig dafür, den Bestatter zu beauftragen. Die Betreuerin aber auch nicht. Und als ob der Sozialdienst/die Heimleitung/die Verwaltung nicht wüssten, wie es läuft. Dieselbe Szene wiederholt sich vermutlich tausendfach: "Das müssen die Angehörigen (oder schlimmer: "Sie") machen *aufforderndanstarr*!" Dabei könnte es so einfach sein: Mit der Abschluss des Heimvertrags wird gefragt, ob schon eine Bestattungsvorsorge vorhanden ist, ob dies beabsichtig ist und wenn ja, um entsprechende Info gebeten. Die Angehörigen, die benachrichtigt werden sollen, werden ja sowieso abgefragt. 2, 3 Sätze mehr einzuschieben kann nicht wirklich ein Problem sein. Alsdann sollte darauf hingewiesen werden, dass in dem Fall, in dem sich niemand verantwortlich erklärt, das Ordnungsamt benachrichtigt werde muss, dass dann eine - im Zweifelsfalle - anonyme Bestattung veranlassen und sich die Kosten bei den Verwandten wiederholen wird. Dieses Wissen dürfte den einen oder anderen, der sich darüber vorher nie Gedanken gemacht hat, vielleicht doch noch veranlassen, die Bestattungsfrage zu regeln. Für die Heime wäre es ein einmaliges Gespräch von wenigen Minuten, das in das Vertragsgespräch eingebettet werden kann, das ohnehin erfolgt. Das unwürdige Sich-die-Leiche-Zuschieben würde verhindert. Es ist doch der Hammer, dass es wie im Murmeltier-Film immer wieder stattfindet und bei jedem neuen Betreuer wieder versucht wird, auf der Schiene weiterzukommen. Mit einem wertschätzenden, würdigen Umgang mit den Bewohnern hat es nicht das Geringste zu tun, wenn die Dinge so ablaufen. Muss man Bestatter sein, der mit der Beerdigung seinen Reibach macht, um über den dereinstigen Tod des Bewohners menschlich, ehrlich und pietätvoll sprechen zu können? Mir macht das nicht viel Hoffnung in Bezug auf die Haltung gegenüber den noch lebenden Bewohnern. Ich wundere mich aber auch über ein Kursangebot, das solche in der Praxis immer wieder auftauchenden Konstellationen nicht behandelt. Es wäre doch schön, wenn die entsprechenden Qualiangebote nicht nur vermitteln würden "Die Betreuung ist mit dem Tod beendet", sondern die Leute, die viel Geld für diese Kurse zahlen, auch mit dem Rüstzeug ausstatten würden, das sie in die Lage versetzt, den immer wieder auftauchenden Forderungen Dritter in typischen Konstellationen wie dieser entgegenzutreten. |
|
|
|
|
|
|
#12 | |
|
Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
|
Zitat:
|
|
|
|
|
|
|
#13 | |
|
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
|
Zitat:
Nicole scheint neu zu sein und offenbar war das Threadthema keins, das in den Kursen auftauchte. |
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|