Dies ist ein Beitrag zum Thema Was tun im Todesfall Teil II im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen!
Es geht wieder mal um das Thema Tod eines Betreuten.
Ich habe hier im Forum alle Informationen zusammen ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 157
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Hallo Zusammen!
Es geht wieder mal um das Thema Tod eines Betreuten. Ich habe hier im Forum alle Informationen zusammen zu tragen die wichtig für mich sind. Aber für 2 Sachen brauchen ich dennoch Eure Hilfe. Es gibt eine Schwester, die sich sehr gut mit meiner Betreuten verstanden hat. Sie wird sich nun um alles kümmern müßen. Zu mir war besagte Schwester immer sehr unhöflich, um es mal so auszudrücken. Aber sie bekommt ja nun sämtliche Unterlagen. So. Bekommt sie den ganzen (fein säuberlich sortierten) Ordner? Also auch den Beschluß mit sämtlichen Informationen, Krankengeschichte, alles Private? Würde ja auch Sinn machen. Aber jetzt wird mir auch mal deutlich, dass es vielleicht von Vorteil ist wenn auf Akten nicht unbedingt meine private Adresse drauf steht. Mein Ausweis gebe ich zurück, das ist mir klar. Ich möchte die Unterlagen weder persönlich vorbei bringen noch will ich, das jemand bei mir vorbei kommt. Ich dachte mir jetzt, kleines Paket fertig machen, von ihr die Versandkosten (vorher) einfordern und dann per Einschreiben versenden. Ist das so korrekt? Und nun die nächste Frage, bleibt mir hier zum Glück erspart. Aber, das Pflegeheim sagt, Bestatter rufen ist nicht deren Aufgabe.Das habe ich ja alles verstanden. Was mache ich denn jetzt, wenn keine Angehörigen da sind, das Ordnungsamt am Wochenende /Feiertag nicht zu erreichen ist. Gibt es da über die Polizei eine „ Ordnungsamt Notfall Nummer“ ? Die Verstorbene Person kann ja nicht komplett über mehrere Feiertage dort liegen bleiben? Ich finde dazu überhaupt nichts. Ich bedanke mich im Voraus für Eure Hilfe Viele Grüße Nicole |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,696
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Zum einen, die Korrespondenz mit dem Betreuungsgericht ist deine, die kann der Erbe beim Betreuungsgericht einsehen.
Den Rest musst Du an den Erben herausgeben. Der Erbe muss allerdings belegen, dass er Erbe ist, z.B. durch ein eröffnetes Testament oder einen Erbschein. Wenn Du einen Erbnachweis hast, solltest Du eine Liste anfertigen, was Du übergeben hast und unterschreiben lassen. Vom schicken mit der Post rate ich ab, weil Du bei Verlust ein Problem hast. Mit Tod endet die Betreuung, um die Bestattung müssen sich die Angehörigen kümmern und, wenn die nicht da sind, nicht bekannt oder nicht erreichbar, muss sich das Pflegeheim halt mit dem Ordnungsamt kurzschließen. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 157
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Hallo Mächschen!
Das ist schon mal gut zu wissen, Korrespondenz für mich. Auf den Erbschein warten! Aber wie handhabt Ihr das sonst mit den restlichen Unterlagen? Was ist die Alternative zum versenden? Ich weiß wo die Schwester wohnt...ich möchte da definitv nicht vorbei. Ja...das mit dem Ordnungsamt ist mir schon klar....aber was ist wenn B. Mittwoch Morgens am 24.12.xx verstirbt? Dann ist alles 5 Tage geschlossen. Ordnet dann der Arzt der den Schein ausstellt etwas an? Wo kommt die verstorbene Person hin? In ein Krankenhaus mit Kühlraum? |
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#4 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,696
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Dann lad die Schwester halt auf nen Kaffe ein 😉
Das Pflegeheim wird sicherlich die Nummer vom zuständigen beim Ordnungsamt haben 😉 |
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#5 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Jede Stadt/Gemeinde die ich kenne hat eine Notfallnummer für die Weihnachtsfeiertage/zwischen den Jahren, die meist auch direkt auf der Webseite kommuniziert wird.
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 157
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Ah, ok. Da werde ich direkt mal nachfragen.
Ich habe jetzt gerade auch von jemand gehört, dass das der Arzt vor Ort den Toten Schein ausstellt, und dann ein Krankenwagen den verstorbenen Körper mitnimmt und einlagert bis sich jemand drum kümmert. Tut mir leid wenn ich so blöd frage, aber ich habe darüber noch nie nachgedacht. |
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#7 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,988
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Ich habe hier keine Ahnung, wo du sowas gehört haben willst aber das halte ich für ein starkes Gerücht.
Ja, der Arzt kommt, stellt den Tod fest und stellt den Toten Schrein aus. Dann muss jedoch ein Bestatter beauftragt werden, der den Leichnam abholt und eventuell ein lagert in ieinem Kühlraum. Krankenwagen transportieren keine Toten zu irgendwelchen Kühlkammern. Wer für die Bestellung verantwortlich ist, ergibt sich aus dem Bestattungs Gesetz Baden-Württemberg. Das sind erst mal die Angehörigen, falls diese nicht greifbar sind der Leiter der Einrichtung, in welcher der Betreute verstirbt. Steht im § 31
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#8 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,696
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Der Rettungsdienst kümmert sich nur dann um die Leiche, wenn jemand während dem Transport verstirbt.
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#9 |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
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#10 |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
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Im Zweifel wird eine Erreichbarkeit bei der Polizei- oder Rettungsleitstelle in Erfahrung zu bringen sein, auch in BW. MfG Florian
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