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Was tun im Todesfall Teil II

Dies ist ein Beitrag zum Thema Was tun im Todesfall Teil II im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen! Es geht wieder mal um das Thema Tod eines Betreuten. Ich habe hier im Forum alle Informationen zusammen ...


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Alt 29.09.2024, 11:02   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 157
Standard Was tun im Todesfall Teil II

Hallo Zusammen!

Es geht wieder mal um das Thema Tod eines Betreuten.
Ich habe hier im Forum alle Informationen zusammen zu tragen die wichtig für mich sind.
Aber für 2 Sachen brauchen ich dennoch Eure Hilfe.

Es gibt eine Schwester, die sich sehr gut mit meiner Betreuten verstanden hat. Sie wird sich nun um alles kümmern müßen.
Zu mir war besagte Schwester immer sehr unhöflich, um es mal so auszudrücken.
Aber sie bekommt ja nun sämtliche Unterlagen. So.
Bekommt sie den ganzen (fein säuberlich sortierten) Ordner? Also auch den Beschluß mit sämtlichen Informationen, Krankengeschichte, alles Private? Würde ja auch Sinn machen.
Aber jetzt wird mir auch mal deutlich, dass es vielleicht von Vorteil ist wenn auf Akten nicht unbedingt meine private Adresse drauf steht.

Mein Ausweis gebe ich zurück, das ist mir klar.

Ich möchte die Unterlagen weder persönlich vorbei bringen noch will ich, das jemand bei mir vorbei kommt.
Ich dachte mir jetzt, kleines Paket fertig machen, von ihr die Versandkosten (vorher) einfordern und dann per Einschreiben versenden.
Ist das so korrekt?

Und nun die nächste Frage, bleibt mir hier zum Glück erspart.
Aber, das Pflegeheim sagt, Bestatter rufen ist nicht deren Aufgabe.Das habe ich ja alles verstanden.
Was mache ich denn jetzt, wenn keine Angehörigen da sind, das Ordnungsamt am Wochenende /Feiertag nicht zu erreichen ist.
Gibt es da über die Polizei eine „ Ordnungsamt Notfall Nummer“ ? Die Verstorbene Person kann ja nicht komplett über mehrere Feiertage dort liegen bleiben? Ich finde dazu überhaupt nichts.

Ich bedanke mich im Voraus für Eure Hilfe
Viele Grüße
Nicole
Nicole F. ist offline  
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Alt 29.09.2024, 11:13   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,696
Standard

Zum einen, die Korrespondenz mit dem Betreuungsgericht ist deine, die kann der Erbe beim Betreuungsgericht einsehen.

Den Rest musst Du an den Erben herausgeben.

Der Erbe muss allerdings belegen, dass er Erbe ist, z.B. durch ein eröffnetes Testament oder einen Erbschein.

Wenn Du einen Erbnachweis hast, solltest Du eine Liste anfertigen, was Du übergeben hast und unterschreiben lassen.

Vom schicken mit der Post rate ich ab, weil Du bei Verlust ein Problem hast.


Mit Tod endet die Betreuung, um die Bestattung müssen sich die Angehörigen kümmern und, wenn die nicht da sind, nicht bekannt oder nicht erreichbar, muss sich das Pflegeheim halt mit dem Ordnungsamt kurzschließen.
Mächschen ist offline  
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Alt 29.09.2024, 11:22   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 157
Standard

Hallo Mächschen!
Das ist schon mal gut zu wissen, Korrespondenz für mich.
Auf den Erbschein warten!
Aber wie handhabt Ihr das sonst mit den restlichen Unterlagen?
Was ist die Alternative zum versenden?
Ich weiß wo die Schwester wohnt...ich möchte da definitv nicht vorbei.

Ja...das mit dem Ordnungsamt ist mir schon klar....aber was ist wenn B. Mittwoch Morgens am 24.12.xx verstirbt? Dann ist alles 5 Tage geschlossen.
Ordnet dann der Arzt der den Schein ausstellt etwas an? Wo kommt die verstorbene Person hin? In ein Krankenhaus mit Kühlraum?
Nicole F. ist offline  
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Alt 29.09.2024, 11:30   #4
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,696
Standard

Dann lad die Schwester halt auf nen Kaffe ein 😉

Das Pflegeheim wird sicherlich die Nummer vom zuständigen beim Ordnungsamt haben 😉
Mächschen ist offline  
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Alt 29.09.2024, 11:42   #5
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
Standard

Zitat:
Zitat von Nicole F. Beitrag anzeigen
Ja...das mit dem Ordnungsamt ist mir schon klar....aber was ist wenn B. Mittwoch Morgens am 24.12.xx verstirbt? Dann ist alles 5 Tage geschlossen.
Jede Stadt/Gemeinde die ich kenne hat eine Notfallnummer für die Weihnachtsfeiertage/zwischen den Jahren, die meist auch direkt auf der Webseite kommuniziert wird.
Pichilemu ist offline  
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Alt 29.09.2024, 11:47   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 157
Standard

Ah, ok. Da werde ich direkt mal nachfragen.
Ich habe jetzt gerade auch von jemand gehört, dass das der Arzt vor Ort den Toten Schein ausstellt, und dann ein Krankenwagen den verstorbenen Körper mitnimmt und einlagert bis sich jemand drum kümmert.
Tut mir leid wenn ich so blöd frage, aber ich habe darüber noch nie nachgedacht.
Nicole F. ist offline  
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Alt 29.09.2024, 21:23   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,988
Standard

Ich habe hier keine Ahnung, wo du sowas gehört haben willst aber das halte ich für ein starkes Gerücht.
Ja, der Arzt kommt, stellt den Tod fest und stellt den Toten Schrein aus. Dann muss jedoch ein Bestatter beauftragt werden, der den Leichnam abholt und eventuell ein lagert in ieinem Kühlraum. Krankenwagen transportieren keine Toten zu irgendwelchen Kühlkammern.
Wer für die Bestellung verantwortlich ist, ergibt sich aus dem Bestattungs Gesetz Baden-Württemberg. Das sind erst mal die Angehörigen, falls diese nicht greifbar sind der Leiter der Einrichtung, in welcher der Betreute verstirbt. Steht im § 31
__________________
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agw ist offline  
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Alt 30.09.2024, 06:29   #8
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,696
Standard

Der Rettungsdienst kümmert sich nur dann um die Leiche, wenn jemand während dem Transport verstirbt.
Mächschen ist offline  
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Alt 30.09.2024, 15:50   #9
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Der Rettungsdienst kümmert sich nur dann um die Leiche, wenn jemand während dem Transport verstirbt.
...und freut sich sehr, anschließend die Karre desinfizieren zu müssen
Florian ist offline  
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Alt 30.09.2024, 15:52   #10
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
Standard

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Jede Stadt/Gemeinde die ich kenne hat eine Notfallnummer für die Weihnachtsfeiertage/zwischen den Jahren, die meist auch direkt auf der Webseite kommuniziert wird.
Im Zweifel wird eine Erreichbarkeit bei der Polizei- oder Rettungsleitstelle in Erfahrung zu bringen sein, auch in BW. MfG Florian
Florian ist offline  
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