Dies ist ein Beitrag zum Thema Tod der Betreuten Nachlass im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
meine Betreute ist im Pflegeheim verstorben. Sie war Sozialhilfeempfängerin. Ich habe eine Schmuckstück für sie verwahrt. Erben sind ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 127
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Hallo zusammen,
meine Betreute ist im Pflegeheim verstorben. Sie war Sozialhilfeempfängerin. Ich habe eine Schmuckstück für sie verwahrt. Erben sind mir nicht bekannt. Muss ich warten, bis der Nachlasspfleger sich meldet oder kann ich vorab das Schmuckstück zum Nachlassgericht bringen und dort abgeben? Wie handhabt ihr das? Viele Grüße Ruby |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,433
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Oje, wie kam es denn dazu? Das Schmuckstück ist hoffentlich nicht besonders wertvoll, so dass es das Schonvermögen auf über 10.000€ gehoben hätte.
Ich würde das Stück eigentlich zur Hinterlegungsstelle beim Amtsgericht bringen, würde aber in diesem Fall genau überlegen, ob du da nicht flugs erst noch etwas in Ordnung bringen musst. Und ich würde immer davon abraten, Wertsachen für die KlientInnen zu verwahren (außer vielleicht mal einen Hunni in der Barkasse). |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 127
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Ich hatte dem Betreuungsgericht die Verwahrung des Schmuckstückes angezeigt, da die Betreute während eines Krankenhausaufenthaltes um mehrere Schmuckstücke, die sie anhatte, bestohlen worden ist. Dieses Schmuckstück war das letzte, das vom Diebstahl verschont worden ist.
In meinen Rechnungslegungen war auch immer das Schmuckstück aufgelistet. |
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#4 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,433
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Zitat:
Das ist gut. Dann sollte die Hinterlegung kein Problem sein (SHT wusste sicherlich auch Bescheid?). Hatte die Sorge, dass dir evtl. Ungemach drohen könnte. Schön, dass das wohl nicht so ist. |
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