Dies ist ein Beitrag zum Thema Bestattungskosten für Angehörige im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von Tomas11
Wird ignoriert. Das tat ich schon vor Monaten. Das Heim übersandte mir ja den Bescheid.
Das ...
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#21 | |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,603
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Zitat:
Der Absender keinen Bekanntgabewillen ggü dem Betreuer hatte. Zufällige Kenntniserlangung des Betreuers heilt den Zustellungsmangel nicht. Außerdem verstehe ich die Kritik im folgenden Post nicht. Was soll man denn mehr sagen, außer wie es korrekt wäre und welcher Rechtsschutz möglich ist.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#22 |
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Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,164
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Das war keine Kritik, eher Hilflosigkeit.
Gleich die nächste aufforderung zur Mitwirkung: Ich soll Kostenvoranschläge für Notars- und Gerichtskosten in einer teilungsversteigerung beschaffen. "Mein" Notar sagte bereits, dies nicht leistenm zu wollen und insbesondere nicht vorab und ohne Bezahlung tätig zu werden. Ich kenne ihn schon lange zeit und er ist ein kooperativer Mensch, der nur auch nicht mehr springen möchte weil halbgebildete Sachbearbeiter nix tun wollen. Darpüber hinaus: Zustellmangel her und hin: Es ist müssig, hier zu klagen und insbesondere mache ich Zivilklagen nicht mehr selbst. Erst bei Vollstreckungsfortschritt würde ich es versuchen. Derzeit ist ja die Untätigkeitsklage anhängig. |
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#23 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,592
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Moin Tomas
Zitat:
Wenn Du Unterstützung für Deine Fragen bekommen willst, dann trenne die Fälle, belaß es mit einer Frage pro Thread und gib den Forenmitgliedern wenigsten eine Chance, Dir zu antworten. Und schreibe Dein Bundesland in Dein Profil. Es ist groß genug, um incognito zu bleiben. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#24 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Das ist völliger Unsinn. Die Kosten ergeben sich bereits aus dem Gesetz, nämlich aus dem GNotKG und zwar sowohl für den Notar als auch für das (hier wohl) Nachlassgericht. Wir reden hier doch nicht von einem Handwerker der seinen Arbeitslohn frei bestimmen kann.
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#25 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,603
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Ich frage mich weiterhin, in welcher Region Deutschlands so ein Blödsinn gefordert wird.
Im übrigen beantwortet Tomas immer die Hälfte meiner Rückfragen nicht. Habe manchmal den Eindruck, dass er den Anfang immer schon am Ende des Posts vergessen hat.
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#26 |
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Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,164
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Tja, wahrscheinlich ist das Sozi in diesem Fall nicht so blöd:
Ich hatte Untätigkeitsklage eingereicht, hier geschrieben und meinen Zivilrechtler gefragt. Wenn ich nix falsch verstand ist die Mitwirkung wophl gem hiesiger Auffassung nicht geschuldet. Das Sozi verweisst auf BSG B8SO20/22R, wonach ich nun die 5 Miterben verklagen darf wenn die nicht zahlen oder reagieren. |
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#27 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Moment mal, noch wissen wir gar nicht wer von den fünf Angehörigen Erbe geworden ist, wenn überhaupt. Eine Klage ins Blaue hinein, die dann endet mit "ätschibätsch, ich hab das Erbe ausgeschagen, du darfst jetzt alle Prozesskosten und die Kosten meines Anwalts bezahlen", ist nicht zumutbar. Auch das hat das BSG entschieden, und zwar im Fall B 8 SO 23/08 R. Das Prozessrisiko darf nicht auf den Angehörigen (bzw. auf dich als Betreuer) abgewälzt werden. Zuerst muss das Sozialamt feststellen wer das Erbe angetreten hat, dann darf das Amt dich anschreiben. Und nicht andersherum.
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#28 |
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Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,164
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Hi,
das Sozi hat Angehörige ermittelt, die nicht (wohl) ausschlugen. Diese wurden dann zu Erben - es sei denn, sie hatten vom Tod keine Kenntnis gehabt und holen Ausschlagung oder Anfechtung nach? Nur am Rande: Ich führe das Ding selbst |
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#29 |
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Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,164
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So,
eben bekam ich den Schriftsatz des Sozi sowie des SozG. Sozi schreibt, ich würde mich vor der Mitwirkung drücken und verweisst undifferenziert auf den Beschluss des BSG. Das SozG fordert mich auf, bis 5.2. 5 Zivilklagen anzustrengen |
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#30 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Dann beantrage doch schon mal die Kostenübernahme für die 5 Zivilklagen, denn du kannst den anfallenden Gerichtskostenvorschuss für die 5 Klagen leider nicht aus dem nicht existierenden Vermögen des Betreuten vorschießen. Wer die Musik bestellt, soll sie auch bezahlen.
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