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Bestattungskosten für Angehörige

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bestattungskosten für Angehörige im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Tomas11 Wird ignoriert. Das tat ich schon vor Monaten. Das Heim übersandte mir ja den Bescheid. Das ...


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Alt 22.11.2024, 11:18   #21
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,603
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Zitat:
Zitat von Tomas11 Beitrag anzeigen
Wird ignoriert. Das tat ich schon vor Monaten. Das Heim übersandte mir ja den Bescheid.
Das ist keine rechtswirksame Bekanntgabe, weil
Der Absender keinen Bekanntgabewillen ggü dem Betreuer hatte. Zufällige Kenntniserlangung des Betreuers heilt den Zustellungsmangel nicht.

Außerdem verstehe ich die Kritik im folgenden Post nicht. Was soll man denn mehr sagen, außer wie es korrekt wäre und welcher Rechtsschutz möglich ist.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 22.11.2024, 12:11   #22
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,164
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Das war keine Kritik, eher Hilflosigkeit.


Gleich die nächste aufforderung zur Mitwirkung:


Ich soll Kostenvoranschläge für Notars- und Gerichtskosten in einer teilungsversteigerung beschaffen. "Mein" Notar sagte bereits, dies nicht leistenm zu wollen und insbesondere nicht vorab und ohne Bezahlung tätig zu werden. Ich kenne ihn schon lange zeit und er ist ein kooperativer Mensch, der nur auch nicht mehr springen möchte weil halbgebildete Sachbearbeiter nix tun wollen.


Darpüber hinaus: Zustellmangel her und hin: Es ist müssig, hier zu klagen und insbesondere mache ich Zivilklagen nicht mehr selbst. Erst bei Vollstreckungsfortschritt würde ich es versuchen. Derzeit ist ja die Untätigkeitsklage anhängig.
Tomas11 ist offline  
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Alt 22.11.2024, 18:33   #23
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,592
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Moin Tomas
Zitat:
Zitat von Tomas11 Beitrag anzeigen
Das war keine Kritik, eher Hilflosigkeit.
Gleich die nächste aufforderung zur Mitwirkung:
...

...
Du verfällst wieder in Deine alte Macke und klebst einen Fall an den nächsten, bevor letzten fünf überhaupt beantwortet sind.



Wenn Du Unterstützung für Deine Fragen bekommen willst, dann trenne die Fälle, belaß es mit einer Frage pro Thread und gib den Forenmitgliedern wenigsten eine Chance, Dir zu antworten.


Und schreibe Dein Bundesland in Dein Profil. Es ist groß genug, um incognito zu bleiben.


MfG
Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 22.11.2024, 19:26   #24
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Zitat:
Zitat von Tomas11 Beitrag anzeigen
Ich soll Kostenvoranschläge für Notars- und Gerichtskosten in einer teilungsversteigerung beschaffen.
Das ist völliger Unsinn. Die Kosten ergeben sich bereits aus dem Gesetz, nämlich aus dem GNotKG und zwar sowohl für den Notar als auch für das (hier wohl) Nachlassgericht. Wir reden hier doch nicht von einem Handwerker der seinen Arbeitslohn frei bestimmen kann.
Pichilemu ist offline  
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Alt 23.11.2024, 11:14   #25
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,603
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Ich frage mich weiterhin, in welcher Region Deutschlands so ein Blödsinn gefordert wird.

Im übrigen beantwortet Tomas immer die Hälfte meiner Rückfragen nicht. Habe manchmal den Eindruck, dass er den Anfang immer schon am Ende des Posts vergessen hat.
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Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 19.12.2024, 13:26   #26
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,164
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Tja, wahrscheinlich ist das Sozi in diesem Fall nicht so blöd:


Ich hatte Untätigkeitsklage eingereicht, hier geschrieben und meinen Zivilrechtler gefragt. Wenn ich nix falsch verstand ist die Mitwirkung wophl gem hiesiger Auffassung nicht geschuldet.


Das Sozi verweisst auf BSG B8SO20/22R, wonach ich nun die 5 Miterben verklagen darf wenn die nicht zahlen oder reagieren.
Tomas11 ist offline  
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Alt 19.12.2024, 17:26   #27
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Moment mal, noch wissen wir gar nicht wer von den fünf Angehörigen Erbe geworden ist, wenn überhaupt. Eine Klage ins Blaue hinein, die dann endet mit "ätschibätsch, ich hab das Erbe ausgeschagen, du darfst jetzt alle Prozesskosten und die Kosten meines Anwalts bezahlen", ist nicht zumutbar. Auch das hat das BSG entschieden, und zwar im Fall B 8 SO 23/08 R. Das Prozessrisiko darf nicht auf den Angehörigen (bzw. auf dich als Betreuer) abgewälzt werden. Zuerst muss das Sozialamt feststellen wer das Erbe angetreten hat, dann darf das Amt dich anschreiben. Und nicht andersherum.
Pichilemu ist offline  
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Alt 19.12.2024, 18:21   #28
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,164
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Hi,
das Sozi hat Angehörige ermittelt, die nicht (wohl) ausschlugen. Diese wurden dann zu Erben - es sei denn, sie hatten vom Tod keine Kenntnis gehabt und holen Ausschlagung oder Anfechtung nach?


Nur am Rande: Ich führe das Ding selbst
Tomas11 ist offline  
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Alt 06.01.2025, 13:15   #29
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,164
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So,
eben bekam ich den Schriftsatz des Sozi sowie des SozG.
Sozi schreibt, ich würde mich vor der Mitwirkung drücken und verweisst undifferenziert auf den Beschluss des BSG.


Das SozG fordert mich auf, bis 5.2. 5 Zivilklagen anzustrengen
Tomas11 ist offline  
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Alt 06.01.2025, 16:33   #30
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Zitat:
Zitat von Tomas11 Beitrag anzeigen
Das SozG fordert mich auf, bis 5.2. 5 Zivilklagen anzustrengen
Dann beantrage doch schon mal die Kostenübernahme für die 5 Zivilklagen, denn du kannst den anfallenden Gerichtskostenvorschuss für die 5 Klagen leider nicht aus dem nicht existierenden Vermögen des Betreuten vorschießen. Wer die Musik bestellt, soll sie auch bezahlen.
Pichilemu ist offline  
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