Dies ist ein Beitrag zum Thema Bestattungskosten für Angehörige im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
PKH - zur Entlastung der Justiz
Ansonsten ist es eine Familie, die eher dafür bekannt ist einen Betreuer zu haben ...
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#31 |
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Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,164
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PKH - zur Entlastung der Justiz
Ansonsten ist es eine Familie, die eher dafür bekannt ist einen Betreuer zu haben als Geld. Ich habe den BSG-Beschluss mehrfach gelesen und vermag nicht zu erkennen, wo das steht. Ich möchte es daher an das LSG bringen. Erstmal ist es "nur" eine Verfügung, kein Urteil oder Beschluss. Ich glaube, wenn wir nicht aufpassen werden wir zu billigen Kräften der Behörden (und bal ganz real auch Wäsche waschen) Aber ganz klar zu lesen: Der Betreuer drückt sich vor der Mitwirkung |
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#32 | |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Zitat:
In so einem Fall muss das Sozialamt die Kosten übernehmen, da die Beschreitung des Klagewegs als nicht zumutbar gilt. |
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