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Bestattungskosten für Angehörige

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bestattungskosten für Angehörige im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, der B. lebt in einem Pflegeheim und ist mittellos. Vor ca 2 jahren starb der Bruder. Ich beantragte Kostenübernahme ...


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Alt 20.11.2024, 13:44   #1
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,164
Standard Bestattungskosten für Angehörige

Hallo,
der B. lebt in einem Pflegeheim und ist mittellos. Vor ca 2 jahren starb der Bruder. Ich beantragte Kostenübernahme der Beisetzung beim Sozialamt. Angehörige waren mir nicht bekannt.



Nach ca 18 Monaten wurde die Zwangsvollstreckung der Beisetzungskosten gegen meinen B. eingeleitet. Blöderweise sind nun wohl auch Heimkonten pfändbar.


Ich erinnerte an meinen Antrag und bekam die Antwort, ich hätte Angehörige zu ermitteln. Anfragen hierzu blieben jedoch sinnlos, was ich mitteilte.
Die Vollstreckung schritt fort und man drohte massiver.
Ich erinnerte an meinen Antrag, bekam nach fast 2 jahren eine Liste von einigen Angehörigen. Ich soll dort einen "Ausgleichsanspruch" geltend machen.


Nach meinem Verständnis ist es jedoch Aufgabe des Sozialamts, dies zu tun. Mir fehlt es doch, analog Unterhalt, an der Rechtsgrundlage?


Kann dazu jemand etwas schreiben?
Tomas11 ist offline  
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Alt 20.11.2024, 18:21   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,592
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Moin moin


Schau mal hier


https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65.html


MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 20.11.2024, 19:30   #3
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,164
Standard

Was möchtest Du damit konkret sagen? Mittlerweile habe ich Klage aufgrund Untätigkeit eingereicht und das Sozialgericht schickt mir ein Schreiben "zur weiteren Veranlassung". Was ist meine Mitwirkungspflicht konkret?


Die wird ja bei kreativen Behörden ständig neu erfunden.
Tomas11 ist offline  
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Alt 20.11.2024, 19:51   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 163
Standard

Wie im vorherigen Beitrag wäre § 65 SGB I Grenzen der Mitwirkung ...." ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder 3.der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann."Begründung genug: Die haben eine Liste der Angehörigen, die sie anschreiben können.
Es ist interessant, wieviel Zeit verstreicht, bis das Sozialamt reagiert.
__________________
Mimmi aus Baden-Württemberg
Mimmi ist offline  
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Alt 20.11.2024, 20:00   #5
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
Standard

Weißt du wer der Erbe nach dem Bruder ist? Hast du für deinen Betreuten das Erbe nach seinem Bruder ausgeschlagen?


Die "Liste von Angehörigen" ist ja nur sinnvoll sofern denn feststeht wer von diesen Angehörigen überhaupt geerbt hat. Ausgleichsanspruch besteht nur gegenüber den Erben.
Pichilemu ist offline  
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Alt 20.11.2024, 20:03   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,603
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Wer pfändet denn überhaupt? Und wo kommt so plötzlich der vollstreckbare Titel her? Bestatter? Ordnungsamt? Wer hat den Bestattungsvertrag unterschrieben? Ohne vollständige Infos kanns keine vernünftige Antwort geben.

Übrigens: Taschengeldkonten waren immer schon pfändbar.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
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Alt 20.11.2024, 20:51   #7
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,164
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Moin,
die Bestattung war öffentlich-rechtlich durch die Stadt (Ordnungsamt). Die vollstrecken nun die Kosten der Beisetzung.


Von den Angehörigen hatte ich bisher keine Kenntnis. Ich weiß nicht, ob die den Nachlass ausschlugen. Ich schlug den nachlass jedenfalls aufgrund mutmasslicher Überschuldung aus.


Da die Sache mittlerweile 2 jahre anhängig ist und mein damaliger Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten unbeschieden blieb habe ich nun (selbst) Klage aufgrund Untätigkeit eingereicht.


Auch vor dem sozialgericht behauptet das Sozialamt, ich müsse eigenständig Ausgleichsansprüche geltend machen.
Tomas11 ist offline  
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Alt 20.11.2024, 20:55   #8
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,164
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Gehört nicht direkt hierher, aber die letzte schräge Aufforderung dieses Sozialamts war die "persönliche Vorsprache des Betreuers unter Vorlage Ausweis (mein Perso) und meiner Steuer-ID für ein Darlehen Mietkaution.
Tomas11 ist offline  
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Alt 20.11.2024, 21:04   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,592
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Moin moin


Dein Sozialamt kennt man schon aus früheren Threads und wird den Eindruck nicht los, dass es eine Aussenstelle der örtlichen Psychiatrie nach Abzug des Pflege- und medizinischen Personals ist (aber wenigstens geschlossen...).


Warum besorgst Du nicht einen Anwalt, der über PKH/VKH für die Abeselei entlohnt wird?


MfG
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 20.11.2024, 21:06   #10
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Das Nachlassgericht am Ort des verstorbenen Bruders müsste dir eigentlich Auskunft darüber erteilen können wer Erbe nach dem Bruder geworden ist.


Die Angehörigen würde ich erst abklappern wenn feststeht wer von denen überhaupt Erbe geworden ist.
Pichilemu ist offline  
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