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Bestattungsverfügung in Vertretung unterzeichnen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bestattungsverfügung in Vertretung unterzeichnen im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, bedarf es einer Genehmigung des Gerichts, wenn ich stellvertretend für den Betreuten eine Bestattungsverfügung unterzeichne und die entsprechende ...


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Alt 28.11.2024, 16:53   #1
KKS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 159
Standard Bestattungsverfügung in Vertretung unterzeichnen

Hallo zusammen,

bedarf es einer Genehmigung des Gerichts, wenn ich stellvertretend für den Betreuten eine Bestattungsverfügung unterzeichne und die entsprechende Rechnung begleiche?

Als Grundlage hätte ich die Vermögenssorge.

Mein Betreuter ist nicht mehr dazu in der Lage.
KKS ist offline  
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Alt 28.11.2024, 17:10   #2
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
Standard

Zitat:
Zitat von KKS Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

bedarf es einer Genehmigung des Gerichts, wenn ich stellvertretend für den Betreuten eine Bestattungsverfügung unterzeichne und die entsprechende Rechnung begleiche?
Hallo KKS,

nein, jedenfalls wird es zumeist wohl so gesehen; noch nicht oberinstanzlich geklärt. Ich hatte das Thema gerade verg. Woche erneut mit einem RPflg. und vor einigen Wochen schonmal in anderer Sache. An zwei versch. Gerichten hier im Bereich verneint man ein Genehmigungserfordernis. § 1848 BGB soll insofern nicht greifen, weil keine "andere Anlage". Ich beantrage das trotzdem immer und erhalte dann das entsprechende Negativattest.

Du meintest vermutlich nicht "Bestattungsverfügung", sondern einen durch Dich stellvertretend abgeschlossenen Bestattungsvorsorgevertrag (auf Basis des ermittelten Willens Deines Klienten), wenn eine Rechnung beglichen werden muss, oder?

Viele Grüße von Florian
Florian ist offline  
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Alt 28.11.2024, 17:49   #3
KKS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 159
Standard

Ja das meine ich. Der Bestatter hat das Angebot Bestattungsverfügung genannt und eine entsprechende Rechnung beigelegt.

Aufgrund einer komplizierten Situation habe ich etwas Zeitdruck.

Danke sehr Florian.
KKS ist offline  
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Alt 30.11.2024, 06:14   #4
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 377
Standard

@KKS Läuft das über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder ist es ein anderes Konstrukt? Bestattungsverfügung klingt seltsam...
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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Alt 30.11.2024, 08:24   #5
KKS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 159
Standard

Der Bestatter,

hat eine Verfügung im Namen des betreuten vorbereitet.

In dieser hat er die Wünsche hinsichtlich der Bestattung vermerkt.

Er hat die Inhalte aufgenommen, die ich stellvertretend mit ihm vereinbart hatte.

Diese Verfügung wollte er unterzeichnet haben und hat eine Rechnung mit den einzelnen Posten dazu gelegt.

Es geht um einen (sehr) seriösen Bestatter / Tischler. Bisher hatten meine Betreuten selbstständig mit ihm gearbeitet. Eine Bestattungsverfügung hatte ich noch nicht gesehen.
KKS ist offline  
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Alt 30.11.2024, 09:45   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,636
Standard

Offenbar will der Bestatter auf Nummer sicher gehen. Aber die Bestimmung über die eigene Bestattung ist aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Menschen abgeleitet und daher einer Stellvertretung nicht zugänglich. Stellvertretend ist die Umsetzung möglich, das ist der Bestattungs(vor)vertrag. Hier kann es m.E. nur darum gehen, dass der Betreuer dem Bestatter (wahrheitsgemäß) in einem Aktenvermerk bestätigt, dass der Vertrag auf dem mündlich vom Betreuten geäußerten Wunsch beruht.

Um es noch mal klarzustellen: ein Bestattungsvertrag mag ja eine sinnvolle Sache sein (vor allem im Sinne der sonst Bestattungspflichtigen). Aber er dient nicht dazu, überzähliges Geld vor dem Sozialamt in Sicherheit zu bringen. Die Intention des Betroffenen selbst, Vorsorge treffen zu lassen, ist legitim (und dann auch die Folge für das Sozialamt). Ist aber die einzige Intention die des Betreuers, den Vermögenseinsatz nach § 90 SGB XII zu vermeiden, ist das nicht geschützt.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 30.11.2024, 10:35   #7
KKS
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Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 159
Standard

Das war ein Versehen des Büros.

Ich hätte einen Vertrag erhalten sollen, die Verfügung ist für die Betroffenen selbst.
KKS ist offline  
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Alt 30.11.2024, 10:49   #8
Routinier
 
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Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
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Also eine "einfache" Bestattungsverfügung, für die nun ein Entgelt (ich vermute mal max. ein- bis zweihundert Euro) erhoben wird und kein
Zitat:
durch Dich stellvertretend abgeschlossene[r] Bestattungsvorsorgevertrag (auf Basis des ermittelten Willens Deines Klienten)
? Für Letzteren würdest Du ja deutlich mehr (i.d.R. so 5000-10000 €, je nach vereinbarten Modalitäten) auf ein Treuhandkto., meist Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, einzahlen und der Drops wäre gelutscht (vorbehaltlich nicht eintretender Kostensteigerungen und dadurch evtl. "erforderlicher" Nachzahlungen o.ä.). Wobei Du naklar dann die Bestattungsverfügung auch komplett hättest selbständig machen können, professionelle Hilfe und KVe schaden aber naklar nicht.

Was @HorstD schrieb: ja, aber ich hatte es so verstanden (schrieb ich ja w.o.), dass Du den Willen Deines Klienten ermittelt hattest. Das solltest Du m.E. tun, so wie von Horst alternativ angeführt (Bestätigung durch Bestatter) würde ich es aufgrund der Gewichtung vorliegend (auch aufgrund der sozialrechtl. Aspekte) nicht machen...

VG von Florian
Florian ist offline  
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Alt 30.11.2024, 11:03   #9
Routinier
 
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Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Um es noch mal klarzustellen: ein Bestattungsvertrag mag ja eine sinnvolle Sache sein (vor allem im Sinne der sonst Bestattungspflichtigen).
Moin Horst,

ja, klar. Aber ich habe schon so einige Klienten in Behinderteneinrichtungen, von denen man diesbezüglich erwartet hätte, keine klaren Vorstellungen zu haben und auch keine adäquaten Angaben machen zu können. Mich lehrte die Erfahrung, dass da viel mehr drinsteckte und am Ende wirklich jeweils eine gute Vorsorge stand, mit der sie eines Tages friedlich abtreten können.

Was ich damit nochmal verdeutlichen will ist, dass nicht immer nur der Gedanke, das Vermögen zu schonen oder es Angehörigen (bzw. designierten Besattungspflichtigen) leicht zu machen, im Vordergrund steht, auch nicht im Hinterkopf. Auch wenn ich kürzlich an anderer Stelle (aus Gründen des Einzelfalls) hier im Forum mal kritisch darüber diskutiert habe, halte ich eine Bestattungsvorsorge grds. für eine gute Sache!

Viele Grüße von Florian
Florian ist offline  
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Alt 30.11.2024, 11:04   #10
KKS
Forums-Geselle
 
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Ort: Hessen
Beiträge: 159
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Das dieses Vorgehen dem (mutmaßlichen) Willen entspricht habe ich unterstellt.

Die Eingangsfrage ist beantwortet, es ist genehmigungsfrei. Hat unsere Rechtspflegerin bestätigt.

Das eine Verfügung gesendet wurde anstatt einem Vertrag war ein Versehen der Büroangestellten des Bestatters.

Der Vertrag findet jetzt schon Anwendung, da er letzte Nacht eingeschlafen ist.

Danke für die Antworten / Beiträge.
KKS ist offline  
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