Dies ist ein Beitrag zum Thema Bestattungsverfügung in Vertretung unterzeichnen im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
bedarf es einer Genehmigung des Gerichts, wenn ich stellvertretend für den Betreuten eine Bestattungsverfügung unterzeichne und die entsprechende ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 159
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Hallo zusammen,
bedarf es einer Genehmigung des Gerichts, wenn ich stellvertretend für den Betreuten eine Bestattungsverfügung unterzeichne und die entsprechende Rechnung begleiche? Als Grundlage hätte ich die Vermögenssorge. Mein Betreuter ist nicht mehr dazu in der Lage. |
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#2 | |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
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Zitat:
nein, jedenfalls wird es zumeist wohl so gesehen; noch nicht oberinstanzlich geklärt. Ich hatte das Thema gerade verg. Woche erneut mit einem RPflg. und vor einigen Wochen schonmal in anderer Sache. An zwei versch. Gerichten hier im Bereich verneint man ein Genehmigungserfordernis. § 1848 BGB soll insofern nicht greifen, weil keine "andere Anlage". Ich beantrage das trotzdem immer und erhalte dann das entsprechende Negativattest. Du meintest vermutlich nicht "Bestattungsverfügung", sondern einen durch Dich stellvertretend abgeschlossenen Bestattungsvorsorgevertrag (auf Basis des ermittelten Willens Deines Klienten), wenn eine Rechnung beglichen werden muss, oder? Viele Grüße von Florian |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 159
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Ja das meine ich. Der Bestatter hat das Angebot Bestattungsverfügung genannt und eine entsprechende Rechnung beigelegt.
Aufgrund einer komplizierten Situation habe ich etwas Zeitdruck. Danke sehr Florian. |
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#4 |
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Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 377
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@KKS Läuft das über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder ist es ein anderes Konstrukt? Bestattungsverfügung klingt seltsam...
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 159
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Der Bestatter,
hat eine Verfügung im Namen des betreuten vorbereitet. In dieser hat er die Wünsche hinsichtlich der Bestattung vermerkt. Er hat die Inhalte aufgenommen, die ich stellvertretend mit ihm vereinbart hatte. Diese Verfügung wollte er unterzeichnet haben und hat eine Rechnung mit den einzelnen Posten dazu gelegt. Es geht um einen (sehr) seriösen Bestatter / Tischler. Bisher hatten meine Betreuten selbstständig mit ihm gearbeitet. Eine Bestattungsverfügung hatte ich noch nicht gesehen. |
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#6 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,636
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Offenbar will der Bestatter auf Nummer sicher gehen. Aber die Bestimmung über die eigene Bestattung ist aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Menschen abgeleitet und daher einer Stellvertretung nicht zugänglich. Stellvertretend ist die Umsetzung möglich, das ist der Bestattungs(vor)vertrag. Hier kann es m.E. nur darum gehen, dass der Betreuer dem Bestatter (wahrheitsgemäß) in einem Aktenvermerk bestätigt, dass der Vertrag auf dem mündlich vom Betreuten geäußerten Wunsch beruht.
Um es noch mal klarzustellen: ein Bestattungsvertrag mag ja eine sinnvolle Sache sein (vor allem im Sinne der sonst Bestattungspflichtigen). Aber er dient nicht dazu, überzähliges Geld vor dem Sozialamt in Sicherheit zu bringen. Die Intention des Betroffenen selbst, Vorsorge treffen zu lassen, ist legitim (und dann auch die Folge für das Sozialamt). Ist aber die einzige Intention die des Betreuers, den Vermögenseinsatz nach § 90 SGB XII zu vermeiden, ist das nicht geschützt.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 159
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Das war ein Versehen des Büros.
Ich hätte einen Vertrag erhalten sollen, die Verfügung ist für die Betroffenen selbst. |
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#8 | |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
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Also eine "einfache" Bestattungsverfügung, für die nun ein Entgelt (ich vermute mal max. ein- bis zweihundert Euro) erhoben wird und kein
Zitat:
Was @HorstD schrieb: ja, aber ich hatte es so verstanden (schrieb ich ja w.o.), dass Du den Willen Deines Klienten ermittelt hattest. Das solltest Du m.E. tun, so wie von Horst alternativ angeführt (Bestätigung durch Bestatter) würde ich es aufgrund der Gewichtung vorliegend (auch aufgrund der sozialrechtl. Aspekte) nicht machen... VG von Florian |
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#9 | |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,169
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Zitat:
ja, klar. Aber ich habe schon so einige Klienten in Behinderteneinrichtungen, von denen man diesbezüglich erwartet hätte, keine klaren Vorstellungen zu haben und auch keine adäquaten Angaben machen zu können. Mich lehrte die Erfahrung, dass da viel mehr drinsteckte und am Ende wirklich jeweils eine gute Vorsorge stand, mit der sie eines Tages friedlich abtreten können. Was ich damit nochmal verdeutlichen will ist, dass nicht immer nur der Gedanke, das Vermögen zu schonen oder es Angehörigen (bzw. designierten Besattungspflichtigen) leicht zu machen, im Vordergrund steht, auch nicht im Hinterkopf. Auch wenn ich kürzlich an anderer Stelle (aus Gründen des Einzelfalls) hier im Forum mal kritisch darüber diskutiert habe, halte ich eine Bestattungsvorsorge grds. für eine gute Sache! Viele Grüße von Florian |
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#10 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 159
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Das dieses Vorgehen dem (mutmaßlichen) Willen entspricht habe ich unterstellt.
Die Eingangsfrage ist beantwortet, es ist genehmigungsfrei. Hat unsere Rechtspflegerin bestätigt. Das eine Verfügung gesendet wurde anstatt einem Vertrag war ein Versehen der Büroangestellten des Bestatters. Der Vertrag findet jetzt schon Anwendung, da er letzte Nacht eingeschlafen ist. Danke für die Antworten / Beiträge. |
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