Dies ist ein Beitrag zum Thema Erbsache in Polen im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich habe einen Brief von einem Nachlassgericht in Polen erhalten, der natürlich vollständig auf polnisch verfasst ist.
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#1 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 12.06.2024
Ort: NRW
Beiträge: 27
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Hallo zusammen,
ich habe einen Brief von einem Nachlassgericht in Polen erhalten, der natürlich vollständig auf polnisch verfasst ist. Mit etwas Unterstützung und Hilfsprogrammen habe ich herausgefunden, dass die Mutter meines Betreuten vor einigen Jahren verstorben ist. In dem Nachlass wird ein "Hof" erwähnt. Die Mutter hat ein Testament hinterlassen, in dem sie den gesamten Nachlass der Schwester meines Betreuten als alleinige Erbin zuweist. Es soll jedoch auch Pflichtteilsansprüche nach polnischem Recht geben. Zu meinem Betreuten: Ein älterer Herr im Pflegeheim mit fortgeschrittener Demenz. Er spricht ausschließlich Polnisch und kann sich zu der Angelegenheit nicht äußern. Er erhält Sozialleistungen, und sein Taschengeldkonto ist etwas gefüllt. Meine Frage: Wie kann ich mich in dieser Angelegenheit einbringen? Inwieweit kann ich vertreten, dass das wenig angesparte Geld für einen Rechtsanwalt in Polen verwendet wird, ohne zu wissen, welchen Wert der "Hof" in Polen möglicherweise hat/ nicht hat? Über eure Anregungen würde ich mich sehr freuen! |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 288
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Die im Internet angepriesenen Erbrechtsanwälte in Polen nehmen auch üppiges Geld dafür, weil es in Polen meines Wissens auch so etwas wie BerH/PKH nicht gibt
Da Polen zur EU gehört und damit von der EU-ErbVO erfasst ist, dürfte auch ein regulärer Rechtsanwalt für Erbrecht beraten können. Insofern würde ich Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen und damit dann zum Anwalt spazieren. Das ohnehin schon sehr geringe Taschengeld würde ich nicht dafür draufgehen lassen. Geändert von Suprarenin (02.02.2025 um 00:10 Uhr) Grund: Ergänzung |
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#3 | |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,227
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Zitat:
Ich habe auch sowas, aber ein regulärer Rechtsanwalt wird dies kaum für einen Beratungshilfeschein abwickeln können. Er bekommt max. 120,00 EUR. Ggf. beim Sozialhilfeträger nachfragen, ob er die Kosten des polnischen Rechtsanwalts darlehensweise übernimmt. |
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#4 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
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Es ist ein großes Problem, wenn man mit Migrationshintergrund in D von Sozialleistungen lebt und - wie hier - ein Erbfall in einem anderen Land eintritt.
Weil eben, durch den Sozialleistungsbezug ein eventuell positives Erbe NICHT ausgeschlagen werden darf, da sich dadurch ja der Bezug (temporär) verringern könnte. @Michael77 hat recht, dass Erbrechtsanwälte in D, insbesondere mit der Spezialisierung von zusätzlichen Ländern, extrem teuer sind. Ich habe 2023 alleine für die Erstberatung 300 € bezahlen müssen. Du könntest eventuell hier weitere Infos einholen: https://www.123recht.de/ratgeber/int...__a160217.html Du kommst aus Wuppertal? Bei dir in der Nähe finde ich z.B. https://www.caritas-wsg.de/a-event/Polnischer-Club/ https://www.caritas-wsg.de/hilfe-ang...tionsberatung/ Eventuell kommst du dort weiter? |
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#5 | |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,227
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Zitat:
Das stimmt so nicht. Eine Erbausschlagung nur wegen Sozialleistungsbezug ist nicht sittenwidrig. Aber es wird halt bei einem positiven Erbe nicht zur einer Genehmigung der Erbausschlagung durch das Betreuungsgericht kommen, nur weil die Abwicklung durch einen teuren polnischen Rechtsanwalt möglich ist. Ich denke, hier muss der Barbetrag eingesetzt werden. |
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#6 | |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
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Zitat:
Ich habe nirgends geschrieben, dass es sittenwidrig ist, nur dass bei positivem Erbe und Erbausschlagung mit Regress, sprich Kürzung der weiteren Bezüge gerechnet werden muss. Siehe: https://ruby-erbrecht.com/sozialleis...d-pflichtteil/ Kleine Ergänzung: Ich bin Betreute, insofern bitte ich um Nachsicht, wenn ich nicht zu 100% "Betreuer-Sprache"/bzw. die juristisch korrekte Ausdrucksweise verwende. |
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#7 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Es gibt in der EU die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Prozesskostenhilfe gemäß der Richtlinie 2003/8/EG über Prozesskostenhilfe bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug, von der ausdrücklich auch die außergerichtliche Beratung umfasst ist. Da würde ich mich mal informieren.
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#8 | |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,227
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Zitat:
Du hast indirekt gesagt, dass eine Erbausschlagung sittenwidrig wäre,in dem die Erbausschlagung zu einer Kürzung führt. Eine Erbausschlagung führt eben nicht zu einer Kürzung der Bezüge. Was du rausgesucht hast, ist was ganz anderes. |
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#9 | |||
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 12.06.2024
Ort: NRW
Beiträge: 27
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Zitat:
Beratungshilfe wurde stets abgelehnt. Erstberatung bei einem deutsch & polnischen Rechtsanwalt für das Thema Erbrecht kostet über 400 €. Zitat:
Zitat:
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