Dies ist ein Beitrag zum Thema Bezahlung der Beerdigung vom Schonvermögen? im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Meine Mutter war im Pflegeheim. Da ihre Rente nicht für die vollständige Bezahlung der Heimkosten ausgereicht hat, übernahm das Sozialamt ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.02.2025
Beiträge: 3
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Meine Mutter war im Pflegeheim. Da ihre Rente nicht für die vollständige Bezahlung der Heimkosten ausgereicht hat, übernahm das Sozialamt die fehlenden Kosten. Sie hat auch auch einen gewissen Betrag als Schonvermögen beim Sozialamt angegeben. Kann ich nach dem Tod meiner Mutter als Bevollmächtigter dann die Kosten für die Beerdigung nach ihrem Tod noch vom Schonvermögen bezahlen oder ist das Schonvermögen mit Eintritt des Todes hinfällig? Ein Testament ist nicht vorhanden. Wir sind im Bundesland Baden-Württemberg.
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,447
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Das sozialhilferechtliche Schonvermögen gehört erbrechtlich ganz normal zum Nachlass.
Es gibt nun 2 Regelungen: der SHT kann vom Erben - aus dem Nachlass- die in den letzten 10 Jahren gezahlte Sozialhilfe zurück verlangen, § 102 SGB XII, wobei ein Freibetrag von zZt 3.378 € verbleibt. Aber: für diese etwaige Rückzahlungspflicht gilt: sie trifft nur den Aktivnachlass. Das ist das, wenn man die (sonstigen) Nachlassverbindlichkeiten bereits abgezogen hat. Und dazu zählt auch die angemessene Beerdigung, § 1968 BGB.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.02.2025
Beiträge: 3
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Vielen Dank HorstD,
diese Antwort hatte ich gehofft zu erhalten. Das Vermögen ist durch die Heimkosten aufgebraucht und die Beerdingskosten und das gemeinsame Treffen danach in einem Lokal kann ich dann vom Schonvermögen bezahlen. Kann ich demnach das ganze Schonvermögen aufbrauchen (ca.7000 Euro), ohne zeitliche Begrenzung? |
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#4 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,447
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Wie ich schon sagte, das bisherige Schonvermögen ist jetzt Nachlass. Und die Beerdigung wird doch (zwangsläufig) in den nächsten Wochen stattfinden. Wichtig ist nur, alle Belege zu sammeln.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.02.2025
Beiträge: 3
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Hallo HorstD,
deine Antworten haben mich sehr beruhigt. Vielen Dank dafür. |
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