Dies ist ein Beitrag zum Thema 40 Jahre getrennt, aber nicht geschieden?! im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Verstehe bitte den § 18 BMG, auf Antrag steht auf der Meldebescheinigung der Ehegatte...
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#11 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,701
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Verstehe bitte den § 18 BMG, auf Antrag steht auf der Meldebescheinigung der Ehegatte
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#12 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
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Wenigstens glaubst du mir jetzt, dass die Daten gespeichert werden und bescheinigt werden können.
Also eine Meldebescheinigung mit Extra-Antrag. Oder ein Antrag nach 45 BMG. Oder nach 10. Ich glaube immer noch, dass es der Meldebehörde egal ist, wenn du nur unter Vorlage des Betreuerausweises verständlich schreibst, was du willst. |
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