Dies ist ein Beitrag zum Thema 40 Jahre getrennt, aber nicht geschieden?! im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen!
Ich habe mal wieder eine Frage.
Meine B. (86j) lebt seit 6 Jahren im Heim (ich habe die ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 157
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Hallo Zusammen!
Ich habe mal wieder eine Frage. Meine B. (86j) lebt seit 6 Jahren im Heim (ich habe die Betreuung erst vor einem Jahr übernommen), hoch dement. 3 Kinder, die den Kontakt schon lange abgebrochen hatten. Die ganze Zeit war ich der Meinung, bzw ich habe das nicht hinterfragt als eine der Töchter mir erzählte, dass die Mutter schon lange geschieden wäre. Und nun bekomme ich von einer anderen Tochter die Info, dass die Ehe nie geschieden wurde, seit ca. 40 Jahren besteht, aber der Ehepartner Name völlig unbekannt war/immernoch ist, keiner hat ihn je kennen lernen wollen. Ich habe jetzt einfach mal ans zuständige Standesamt (Bundesland Rheinland/Pfalz) eine Mail hin mit der Bitte um eine Heiratsurkunde, wird da ja zu bekommen sein. Auf dem Perso steht ja auch nichts vom Familienstand. Aber jetzt zu meinen Fragen: Sollte die Dame wirklich noch verheiratet sein, hat das bestimmt Auswirkung auf alles, Bestattung, Nachlassregelung, eventuell Kostenbeteiligung Sozialamt fürs Pflegeheim oder? Was kann ich noch tun oder was muß ich beachten? Falls es einen Namen gibt kann ich den nur an mein AG weiter leiten oder? Danke fürs Antworten Grüßle Nicole |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,696
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Ne Heiratsurkunde hilft wohl nicht wirklich, denn Du weißt dadurch nicht, ob die Ehe noch besteht.
Aber beim Einwohnermeldeamt kannst Du dir die Daten holen, die aber gerade bei so alten Fällen nicht stimmen müssen, Du hast aber einen Anhaltspunkt. Vielleicht ist die Dame auch Witwe? |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 157
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Hallo!
Naja, selbst wenn es die Heiratsurkunde gäbe hätte ich wenigstens einen Namen. Klar, vielleicht ist sie schon Witwe. Weiss halt keiner genau. Gesundheitlich hat sie ziemlich abgebaut. Und ich vermute stark, es geht hier auch ein wenig drum,wer bezahlt Beerdigung. Ok. Aber nehmen wir an, der Partner lebt noch, dann muss er im Prinzip auch nach so vielen Jahren Trennung für alles aufkommen ?! Bzw,kann das Sozialamt rückwirkend von dem Ehepartner noch Geld verlangen ? Ich habe jetzt einfach ein ungutes Gefühl ob ich mich nicht richtig nach dem Familienstand erkundigt hätte müssen. |
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#4 | |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,226
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Zitat:
Beerdigung kann Dir erstmal egal sein. Wichtig ist, den richtigen Familienstand herauszufinden. Forder doch beim Standesamt des aktuellen Wohnsitzes eine Abschrift des Familienbuchs an. |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 157
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Ok,dann Versuche ich mein Glück.
Danke fürs antworten. Grüßle |
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#6 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
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Ich will jetzt nicht klugscheißen, aber heutzutage heißt das "erweiterte Meldregisterauskunft", § 45 Bundesmeldegesetz.
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#7 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,696
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Registerauskunft = Dritter fragte an
Bescheinigung = über eigene oder vertretene Person Steht da der Ehegatte drin? Ich meine, man braucht ne DSGVO Auskunft vom Einwohnermeldeamt. |
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#8 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
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Die digitalen Personenstandsregister haben die Familienbücher abgelöst. Es gibt keine in Papierform geführten Familienbücher mehr.
Ja, der Familienstand ist aus dem Register ersichtlich. Für mich ist eine Auskunft nach DSGVO eher ferneliegend. § 10 BMG dürfte insofern lex specialis sein. Praktisch gesehen glaube ich, dass es dem Standesamt ziemlich wumpe ist, ob nach § 10 oder nach § 45 BMG Auskunft gefordert wird, wenn Nicole nachweist, dass sie Betreurin ist und erklärt, dass sie die Auskunft über den Familienstand für den Zweck X benötigt. Vielleicht spart ein Verlangen nach § 10 BMG aber Gebühren. Das wäre zu erforschen. |
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#9 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,696
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Die DSGVO Auskunft müsste kostenfrei sein.
Ne Melderegisterauskunft fällt ins Wasser, weil das auch in Vertretung für die eigene Person nicht möglich ist. Auf ner Meldebescheinugung, die für die eigene oder vertretene Person bestimmt ist, steht glaub ich nicht der Ehegatte. |
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#10 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
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Eine Meldebescheinigung bescheinigt lediglich, dass Person X unter der benannten Anschrift gemeldet ist.
Das hat aber nichts mit der erweiterten Auskunft nach § 45 BMG zu tun. Du kannst im Gesetz nachlesen, über welche Daten Auskunft erteilt werden kann. Dazu gehört u.a. der Familienstand. Wenn du einmal ins Gesetz schauen würdest und die genannten Vorschriften läsest, würde sich die ganze Diskussion erübrigen. Ich kann dir übrigens aus Erfahrung versichern, dass all diese Angaben tatsächlich über die Meldedatenbanken abrufbar sind. |
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