Dies ist ein Beitrag zum Thema wg. Erbausschlagung im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von HorstD
Vielleicht etwas konkreter. Für die Erbausschlagungserklärung ist nur das Nachlassgericht zuständig. Der Notar (in Hessen auch ...
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#11 | |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,227
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Zitat:
Genau, ich habe hier eine eigene Erklärung liegen, die ich vom Ortsgericht beglaubigen lasse. |
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#12 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Für die Kinder kann ja nur der Sorgeberechtigte ausschlagen. Wenn das nicht der Vater ist, fällt die Aufgabe an die Mutter. Ist die auch nicht sorgeberechtigt, müsste ein Vormund für die Kinder bestellt werden.
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