Dies ist ein Beitrag zum Thema Wann Testament weiterleiten im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Meine Betreute ist verstorben.
Unter )den Unterlagen, die ich aufbewahre ist auch die beglaubigte Abschrift des Testamentes. Kontaktdaten der Erben ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 17.01.2025
Beiträge: 15
|
Meine Betreute ist verstorben.
Unter )den Unterlagen, die ich aufbewahre ist auch die beglaubigte Abschrift des Testamentes. Kontaktdaten der Erben sind bekannt (leben nicht in Europa) Wann leite ich das Testament an das Gericht weiter ,sofort, oder nach Erhalt der Sterbeurkunde ( das Original ist hinterlegt, aber dem Gericht sind die aktuellen Kontaktdaten der Erben nicht bekannt |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,468
|
Wenn das Original hinterlegt ist, würde ich die Kopie benennen, also Testament vom Datum X ggf. UR Nr. Y des Notars Z und dem Nachlassgericht die Kontaktdaten der Erben mitteilen.
Die kommen dann ggf. auf dich zu. Wer hat sich denn um die Bestattung gekümmert? |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 17.01.2025
Beiträge: 15
|
Die Beerdigung habe ich nach Rücksprache mit der Stieftochter und mit schriftlicher Erlaubnis des Gerichtes vorbereitet , nach den Wünschen der Verstorbenen ausgerichtet, und die Finanzierung geregelt.
|
|
|
|
|
|
#4 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,468
|
Bzgl. Bestattung sollte man sich als Betreuer besser raushalten, bringt nur Ärger...
|
|
|
|
|
|
#5 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 17.01.2025
Beiträge: 15
|
mache ich in der Regel auch
aber hier war die Finanzierung gesichert, Schriftliches Einverständnis von Gericht und Angehöriger lag vor. Und die Angehörige 1000sende Kilometer entfernt. |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,223
|
Moin,
soweit ich weiss, muss man diese Willenserklärungen umgehend beim Gericht abgeben. Der Leuchtturm |
|
|
|
|
|
#7 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,468
|
Weil das Original dort bereits vorliegt, würde ich die Kopie erstmal bei mir behalten, muss aber jeder selbst entscheiden.
Bei der Ablieferungspflicht geht's darum, dass kein unrichtiger Erbschein erteilt wird. |
|
|
|
|
|
#8 |
|
Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,223
|
Moin,
ich kenne diesbezüglich nur § 2259 BGB. Da es nicht meine Aufgabe ist, über die Gültigkeit einer Willenserklärung zu entscheiden, gebe ich das generell beim Nachlassgericht ab. Egal ob Original oder Kopie. Der Leuchtturm |
|
|
|
|
|
#9 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 17.01.2025
Beiträge: 15
|
aktueller Stand :
Nach Kontaktaufnahme mit dem Nachlassverwalter der Stadt und Erhalt der Sterbeurkunde habe ich alle Unterlagen dem Nachlassverwalter überreicht. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|