Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungen nach dem Versterben der Betreuten im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
WAs geschieht mit Rechnungen ,die nach dem Tod der Betreuten bei mir eintreffen.
Angehörige gibt es in Deutschland nicht....
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Einsteiger
Registriert seit: 17.01.2025
Beiträge: 15
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WAs geschieht mit Rechnungen ,die nach dem Tod der Betreuten bei mir eintreffen.
Angehörige gibt es in Deutschland nicht. |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,392
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Moin moin
Mit dem Tod des Betreuten endet die Betreuung. Du kannst und darfst die Rechnungen deshalb nicht mehr bezahlen. Wenn Du nett bist und Dir Arbeit sparen willst, dann informierst Du die Absender der Rechnungen über den Tod des Betreuten und dass Du deshalb nicht mehr überweisen kannst. Informiere sie auch über des zuständige Nachlassgericht über dass die Erben ermittelt werden können. In den meisten Fällen hast Du dann Ruhe. Sonst werden sie Dich immer wieder anpingeln. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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