Dies ist ein Beitrag zum Thema Erschein (uralt) im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich benötige für eine Grundbuchbearbeitung ca 10-15 Jahre alte Erbscheine im Original.
Das Nachlassgericht ist ne gute ecke entfernt.
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#1 |
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Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,010
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Hallo,
ich benötige für eine Grundbuchbearbeitung ca 10-15 Jahre alte Erbscheine im Original. Das Nachlassgericht ist ne gute ecke entfernt. Geht das schriftlich oder nur persönlich? Fallen Kosten für beglaubigte Kopien an? |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,223
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Moin,
ich würde die auf schriftlicher Art einholen. Dann muss das Grundbuchamt eben warten oder selber ermitteln. Der Leuchtturm |
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#3 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,469
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Du kannst auch einen Antrag auf Grundbuchberichtigung ausfüllen und zusammen mit einem Antrag auf Erteilung einer weiteren Ausfertigung des Erbscheins an das Amtsgericht X - Grundbuchamt - an das Nachlassgericht übersenden.
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#4 |
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Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,010
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Muß die Grundbuchänderung nicht der Notar veranlassen? Der meinte, ich müsse die Erbscheine im Original beschaffen.
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#5 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,469
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Der Berichtigungsantrag ist ohne Notar möglich.
Natürlich kann auch ein Notar das Nachlassgericht für dich anschreiben, das kostet aber Geld... |
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