Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Erschein (uralt)

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erschein (uralt) im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich benötige für eine Grundbuchbearbeitung ca 10-15 Jahre alte Erbscheine im Original. Das Nachlassgericht ist ne gute ecke entfernt. ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 31.07.2025, 14:36   #1
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,010
Standard Erschein (uralt)

Hallo,


ich benötige für eine Grundbuchbearbeitung ca 10-15 Jahre alte Erbscheine im Original.


Das Nachlassgericht ist ne gute ecke entfernt.


Geht das schriftlich oder nur persönlich? Fallen Kosten für beglaubigte Kopien an?
Tomas11 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2025, 14:38   #2
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,223
Standard

Moin,

ich würde die auf schriftlicher Art einholen. Dann muss das Grundbuchamt eben warten oder selber ermitteln.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2025, 15:05   #3
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,469
Standard

Du kannst auch einen Antrag auf Grundbuchberichtigung ausfüllen und zusammen mit einem Antrag auf Erteilung einer weiteren Ausfertigung des Erbscheins an das Amtsgericht X - Grundbuchamt - an das Nachlassgericht übersenden.
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2025, 18:26   #4
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,010
Standard

Muß die Grundbuchänderung nicht der Notar veranlassen? Der meinte, ich müsse die Erbscheine im Original beschaffen.
Tomas11 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2025, 22:30   #5
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,469
Standard

Der Berichtigungsantrag ist ohne Notar möglich.

Natürlich kann auch ein Notar das Nachlassgericht für dich anschreiben, das kostet aber Geld...
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:21 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40