Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Tod bereits kurz nach Betreuungsbeschluss - Berichte und Vermögensverzeichnis nötig?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Tod bereits kurz nach Betreuungsbeschluss - Berichte und Vermögensverzeichnis nötig? im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich mal wieder... Ich habe die Betreuung als Berufsbetreuer für eine Person übernommen (Beschluss persönlich von Richterin erhalten, ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 09.08.2025, 16:18   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.02.2023
Ort: Braunschweig (Niedersachsen)
Beiträge: 23
Standard Tod bereits kurz nach Betreuungsbeschluss - Berichte und Vermögensverzeichnis nötig?

Hallo zusammen, ich mal wieder...

Ich habe die Betreuung als Berufsbetreuer für eine Person übernommen (Beschluss persönlich von Richterin erhalten, da Eilfall). Am Tag darauf kam er morgens ins Krankenhaus, tags drauf habe ich ihn dort aufgesucht um Vorgehen abzustimmen, am Morgen darauf ist er leider verstorben. Zwischen Übergabe des Beschlusses und Tod sind keine 60 Std. vergangen.

In der Kürze der Zeit habe ich lediglich zur Kenntnis nehmen können, dass einiges an Schulden (Größenordnung 20-30 Gläubiger) und kein Geld verfügbar war. Konkrete Maßnahmen habe ich natürlich nicht unternehmen können

Meine Befürchtung, für 4/31stel Betreuervergütung werde ich vollumfänglich Anfangsbericht u. Vermögensverzeichnis erstellen müssen, oder was meint ihr?

Habt ihr mit solch einem Fall Erfahrung?
betreuungnds ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2025, 16:37   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,469
Standard

Nur einen Bericht, also keinen Anfangs- und Schlussbericht schreiben.

Bezüglich Rechnungslegung mitteilen, dass Du deine Arbeit noch nicht aufnehmen konntest und daher über nichts verfügt hast.

Bezüglich Vermögensverzeichnis schreiben, dass Du dir in der Kürze der Zeit keinen Überblick verschaffen konntest.

Damit sollte der Rechtspfleger eigentlich zufrieden sein.
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2025, 17:37   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.02.2023
Ort: Braunschweig (Niedersachsen)
Beiträge: 23
Standard

Danke für deine schnelle Antwort. Ich denke auch, dass es nicht im Sinne des Betreuungsrechts sein kann, dass der Betreuer die Arbeit des Nachlassverwalters vorbereitet.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
betreuungnds ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:32 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40