Dies ist ein Beitrag zum Thema Tod bereits kurz nach Betreuungsbeschluss - Berichte und Vermögensverzeichnis nötig? im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich mal wieder...
Ich habe die Betreuung als Berufsbetreuer für eine Person übernommen (Beschluss persönlich von Richterin erhalten, ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 03.02.2023
Ort: Braunschweig (Niedersachsen)
Beiträge: 23
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Hallo zusammen, ich mal wieder...
Ich habe die Betreuung als Berufsbetreuer für eine Person übernommen (Beschluss persönlich von Richterin erhalten, da Eilfall). Am Tag darauf kam er morgens ins Krankenhaus, tags drauf habe ich ihn dort aufgesucht um Vorgehen abzustimmen, am Morgen darauf ist er leider verstorben. Zwischen Übergabe des Beschlusses und Tod sind keine 60 Std. vergangen. In der Kürze der Zeit habe ich lediglich zur Kenntnis nehmen können, dass einiges an Schulden (Größenordnung 20-30 Gläubiger) und kein Geld verfügbar war. Konkrete Maßnahmen habe ich natürlich nicht unternehmen können Meine Befürchtung, für 4/31stel Betreuervergütung werde ich vollumfänglich Anfangsbericht u. Vermögensverzeichnis erstellen müssen, oder was meint ihr? Habt ihr mit solch einem Fall Erfahrung? |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,469
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Nur einen Bericht, also keinen Anfangs- und Schlussbericht schreiben.
Bezüglich Rechnungslegung mitteilen, dass Du deine Arbeit noch nicht aufnehmen konntest und daher über nichts verfügt hast. Bezüglich Vermögensverzeichnis schreiben, dass Du dir in der Kürze der Zeit keinen Überblick verschaffen konntest. Damit sollte der Rechtspfleger eigentlich zufrieden sein. |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 03.02.2023
Ort: Braunschweig (Niedersachsen)
Beiträge: 23
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Danke für deine schnelle Antwort. Ich denke auch, dass es nicht im Sinne des Betreuungsrechts sein kann, dass der Betreuer die Arbeit des Nachlassverwalters vorbereitet.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende! |
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