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Finanzamt will Kopie vom Testament und Namen der Erben

Dies ist ein Beitrag zum Thema Finanzamt will Kopie vom Testament und Namen der Erben im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Meine Betreute ist im Mai verstorben und nun will das Finanzamt eine Kopie des Testamentes ( welches beim Nachlassgericht hinterlegt ...


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Alt 20.08.2025, 21:46   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.01.2025
Beiträge: 15
Standard Finanzamt will Kopie vom Testament und Namen der Erben

Meine Betreute ist im Mai verstorben und nun will das Finanzamt eine Kopie des Testamentes ( welches beim Nachlassgericht hinterlegt war)
und die Namen der Erben, (die ich bis auf die Stieftochter nicht kenne).
Die ganzen mir bekannten Daten übergab ich dem Nachlassgericht
und dem Nachlassverwalter unserer Stadt.
Kann ich dies dem Finanzamt so mitteilen? eigentlich sehe ich meine Arbeit als Betreuerin beendet--aber diese Dame verfolgt mich immer noch
Sowas2 ist offline  
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Alt 20.08.2025, 23:19   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 241
Standard

Mit dem Tod der Betreuten ist die Betreuung beendet. Das teilst du dem Finanzamt so mit, fertig. Hinweis zum Nachlassgericht würde ich auch nicht geben, so schlau sollten die schon sein.

Ich habe in der ganzen Zeit noch nie erlebt, dass das Finanzamt über die gesetzliche Verpflichtung hinaus irgendetwas getan hat, um dem Betreuer die Arbeit zu erleichtern. Ich persönlich habe daher auch nicht geplant, damit für das Finanzamt anzufangen..
Suprarenin ist offline  
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Alt 20.08.2025, 23:53   #3
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,468
Standard

Naja, mit dem Finanzamt sollte man schon zusammenarbeiten, manchmal braucht man halt was von denen.

Aber hier würde ich nur mitteilen, dass das Testament bereits beim Nachlassgericht abgeliefert wurde.

Nur aus Interesse, kommt die Nachfrage vom Erbschaftssteuerfinanzamt?
Mächschen ist offline  
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Alt 20.08.2025, 23:55   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 241
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Naja, mit dem Finanzamt sollte man schon zusammenarbeiten, manchmal braucht man halt was von denen.
Über die gesetzliche Verpflichtung hinaus? Naja...


Wenn man ganz nett ist, könnte man das Schreiben des FA auch an das Nachlassgericht weiterleiten..
Suprarenin ist offline  
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Alt 21.08.2025, 07:56   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,255
Standard

Die Verpflichtung zur Kooperation mit dem Finanzamt nach Betreuungsende steht in § 36 AO.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 21.08.2025, 08:00   #6
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,468
Standard

Das dürfte für Einkommensteuer & Co. gelten, kann aber aus der Sache nicht für Erbschaftssteuer & Co. gelten...
Mächschen ist offline  
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Alt 21.08.2025, 10:12   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,255
Standard

Was Auskünfte betrifft, die sich aus der Akte ergeben, sehe ich keine Unterschiede bei den verschiedenen Steuerarten. Das Testament kann davon aber nur betroffen sein, wenn der Betreute der Testamentserbe ist. Ist der Betreute der Erblasser - und hatte der Betreuer das Testament für ihn verwahrt, wäre es nach dem Tod unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern, § 2259 BGB). Der Betreuer kann dann gar nichts ans Finanzamt geben, noch nicht mal eine Info über dessen Inhalt (selbst wenn das nicht in einem verschlossenen Umschlag war), denn abgesehen von § 202 StGB verbietet ja auch § 20 BtOG iVm Art 5 und 6 DSGVO, Informationen zu speichern, die den Aufgabenkreis nicht tangieren.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 23.08.2025, 02:30   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.01.2025
Beiträge: 15
Standard und nun die Steuer

erst einmal danke für die Anregungen.
es wird immer toller, nun soll ich die Steuer für 23 für meine Betreute machen, da ich die Rechtsnachfolgerin sei( Betreuung begann erst 7/2024,tätig werden konnte ich erst ab 12/24 weil die Betreute jede Mitarbeit verweigerte).
Ich habe die ganzen Schreiben zurück gesendet ,mit der Bitte sich beim Nachlassgericht doch nach den Erben zu erkundigen.
Sowas2 ist offline  
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Alt 23.08.2025, 08:48   #9
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,468
Standard

Das Finanzamt auf den Fehler hinweisen hätte gereicht...
Mächschen ist offline  
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Alt 23.08.2025, 11:49   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 14.06.2025
Ort: Südhessen
Beiträge: 30
Standard

Zitat:
Zitat von Sowas2 Beitrag anzeigen
erst einmal danke für die Anregungen.
es wird immer toller, nun soll ich die Steuer für 23 für meine Betreute machen, da ich die Rechtsnachfolgerin sei( Betreuung begann erst 7/2024,tätig werden konnte ich erst ab 12/24 weil die Betreute jede Mitarbeit verweigerte).
Ich habe die ganzen Schreiben zurück gesendet ,mit der Bitte sich beim Nachlassgericht doch nach den Erben zu erkundigen.
Ich bin noch ganz neu in der Betreuung und habe aktuell noch keine eigenen Betreuten. Ich meine aber irgendwo gelesen zu haben, dass man auch für Steuererklärungen zuständig sein kann, die Zeiträume betreffen, die noch vor Beginn der Betreuung liegen. Stimmt das so? Falls nicht, korrigiert mich bitte gerne. Wenn es aber so ist, würde ich daraus schließen, dass man eine versäumte Steuererklärung auch im Nachhinein noch erledigen muss.
Die Neue 2025 ist offline  
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