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Forderungen Bestattungskosten usw

Dies ist ein Beitrag zum Thema Forderungen Bestattungskosten usw im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Haalo, die Mutter des B verstarb Anfang des Jahres in einem APH m,it Kostenträger Landkreis, bei dem ich die Bestattungskosten ...


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Alt 29.10.2025, 11:58   #1
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,010
Standard Forderungen Bestattungskosten usw

Haalo,
die Mutter des B verstarb Anfang des Jahres in einem APH m,it Kostenträger Landkreis, bei dem ich die Bestattungskosten beantragte.


Der Antrag wurde über eBO gerstellt und der Zugang wird berstritten, nur so vorab.


Ansonsten soll ich vorlegen Sterbeurkunde, Nachlassverzeichnis usw.


Beigefügt war ein "Prüfptrokoll" des Empfängers, dem der Empfang einer pdf-Datei zu entnehmen ist. Natürlich nicht, was in dem pdf steht.


Ich finde as einerseits rechtlich, andererseits hinsichtlich der Zustellung etwas befremdlich. Kann ich mich auf meinem Versandnachweis ausruhen?


Der Nachweis des Vermögens der Erblasserin ist bei ausgescvhlagenem Nachlass völlig ausgeschlossen, was das Sozi eigentlich wissen sollte.
Tomas11 ist offline  
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Alt 29.10.2025, 17:09   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 147
Standard

Hallo,
beim Antrag ist genau beschrieben, was an Nachweisen vorgelegt werden muss.
Die Erben ( in deinem Fall dein Betreuter) sind verpflichtet, den Nachweis über das Vermögen beim Sozialamt vorzulegen. Das wird dann schon schwierig für den Betreuer, an die Daten ranzukommen.
Wer hat zu Lebzeiten der Mutter den Kontakt zum Sozialamt gehabt? Vielleicht kann das weiterhelfen?
__________________
Mimmi aus Baden-Württemberg
Mimmi ist offline  
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Alt 29.10.2025, 19:25   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,389
Standard

Zitat:
Zitat von Tomas11 Beitrag anzeigen
Kann ich mich auf meinem Versandnachweis ausruhen?
Davon sollte man doch ausgehen dürfen. Im Streitfall muss zur Not dein "Gesendet"-Ordner herhalten. Da sollte das gesendete Dokument mit abgespeichert sein.
Flafluff ist gerade online  
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Alt 29.10.2025, 19:45   #4
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,010
Standard

Zitat:
Zitat von Mimmi Beitrag anzeigen
Hallo,
beim Antrag ist genau beschrieben, was an Nachweisen vorgelegt werden muss.
Die Erben ( in deinem Fall dein Betreuter) sind verpflichtet, den Nachweis über das Vermögen beim Sozialamt vorzulegen. Das wird dann schon schwierig für den Betreuer, an die Daten ranzukommen.
Wer hat zu Lebzeiten der Mutter den Kontakt zum Sozialamt gehabt? Vielleicht kann das weiterhelfen?

Die Erblasserin hatte einen Betreuer. Der erteilte rechtskonform keine Auskunft über den Nachlass ohne Erbschein. Da der B Überschuldung vermutewte wurde der Nachlass ausgeschlagen.


Es gibt also keine Möglichkeit an Vermögensnachweise zu kommen.


Im Zuge des § 60 Abs 1 SGB 1 hatte ich das Sozi darauf hingewiesen, die Unterlagen könnten beim ehem. Betreuer angefordert werden. Ich gehge vdavon aus, das sollte genügen. Odedr die SB geht ne Tür weiter. Aber ich kann ja nicht im namen der Verstorbenen von der Schweigepflicht entbinden.


Zusammen mit dem Umstand, mir den Empfang des pdf zu bestätigen ist dann wohl demnächst Untätigkeitsklage dran.
Tomas11 ist offline  
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Alt 29.10.2025, 20:30   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 241
Standard

Zitat:
Zitat von Tomas11 Beitrag anzeigen
Der Antrag wurde über eBO gerstellt und der Zugang wird berstritten, nur so vorab.
Ich finde as einerseits rechtlich, andererseits hinsichtlich der Zustellung etwas befremdlich. Kann ich mich auf meinem Versandnachweis ausruhen?
Wie kann man auf die irrsinnige Idee kommen, einen Zugang per EGVP zu bestreiten... Kannst dich darauf berufen. Statusbericht runterladen und wichtig die versandte Anlage mit dazu speichern. In meinem Statusbericht ist der MD5-Hash der Datei mit aufgeführt. Wenn du die Anlage mit dazu hast (wichtig, die versandte!) kann man relativ einfach überprüfen, dass es sich bei der versandten Datei um die selbe Datei handelt, die du vorliegen hast. Da wird sich auch die Behörde nicht rauswinden können
Suprarenin ist offline  
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Alt 31.10.2025, 09:19   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,392
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Moin moin


Vielleicht gelte ich ja als paranoid, aber bei den EBOs verlasse ich mich nciht darauf, sie nur im "Gesendet-Speicher" zu lassen.
Um die Nachrichten im EBO besser wiederzufinden habe ich da Unterordner angelegt (Gericht , DRV, Landkreis, Versorgungsamt, BA, JC etc). Dann geht das suchen schneller.
Ferner ziehe ich die EBOs (die ...erv.zip-Datei das Anschreiben und das Protokoll) auch noch mal in den Unterkatalog EBO, der bei den BEtreuten eingerichtet ist. Damit habe ich die Korrespondenz auch dann noch, wenn das Netz mal zusammengebrochen ist oder das EBO -weshalb auch immer - nicht mehr funktioniert.
Kein Backup - keine Gnade!


Die höfliche Mitteilung, dass ich gerade auf dem Weg zum Anwalt bin, um die Sache zu klären, beschleunigt den Meinungsumschwung des Gegenübers ungemein. Auf einmal geht es doch...


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 02.11.2025, 00:31   #7
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,469
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Zitat:
Zitat von Tomas11 Beitrag anzeigen
Es gibt also keine Möglichkeit an Vermögensnachweise zu kommen.
Könntest Du an der Stelle nicht das Betreuungsgericht um das letzte Vermögensverzeichnis bitten, ein berechtigtes Interesse nach § 13 Abs. 2 S. 1 FamFG dürfte doch da bestehen oder?
Mächschen ist offline  
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Alt 04.11.2025, 15:45   #8
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,441
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https://www.aeternitas.de/verein/all...rbausschlagung
Garfield ist offline  
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Alt 21.11.2025, 08:57   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.07.2025
Ort: Bayern
Beiträge: 21
Standard

Hallo,
ich dachte mit dem Tod endet die Aufgabe des Betreuers, somit haben wir mit der Bestattung doch nix mehr zu tun.
Winni64 ist offline  
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Alt 21.11.2025, 11:07   #10
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,031
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Winnie,
Tomas11 ist der Betreuer des Erben, NICHT der Verstorbenen!


Es geht hier vor allem um die Kosten des Begräbnisses, für das der Betreute von Tomas11 als Sohn, trotz Erbausschlagung, aber zunächst zuständig ist.
Wenn der Sohn diese Begräbniskosten nicht zahlen kann, kann das Sozialamt auf Antrag und nach Prüfung diese im Rahmen eines Armenbegräbnisses übernehmen!


Dass eine Betreuung an sich mit dem Tod endet (also die Betreuung der Mutter durch einen anderen Betreuer) ist grundsätzlich unstrittig.
Inwiefern dieser Betreuer aber, je nach Umfang, dem Sozialamt gegenüber offiziell die Überschuldung bestätigen mag, auch damit seine ehem. Klientin endlich unter die Erde kann (nicht zynisch gemeint!) stünde ggf. auf einem anderen Blatt Papier.....
MurphysLaw ist offline  
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