Dies ist ein Beitrag zum Thema Übergabe Teil des Erbes, um Schaden abzuwenden im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen
Angenommen B stirbt. Er wohnte in einem Heim, hatte aber noch wegen einer Räumung seiner Wohnung einige Kisten ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Ort: Bremen
Beiträge: 279
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Hallo zusammen
![]() Angenommen B stirbt. Er wohnte in einem Heim, hatte aber noch wegen einer Räumung seiner Wohnung einige Kisten und Säcke beim ehemaligen Vermieter in einem Abstellraum gelagert. Die frisch bestellte Betreuerin durchsucht die Sachen, findet diverse Bücher der hiesigen Bücherei und ein paar Unterlagen. Einige Unterlagen und Fotos belässt sie in dem Raum, um sie ein anderes Mal mitzunehmen. Die Bücher nimmt sie mit, auch wichtige Dokumente. Nun verstirbt der Betreute, ohne dass man damit rechnen konnte. Der Erbe möchte nun am liebsten das Erbe ausschlagen. Ihm wurde geraten, die persönlichen Dinge aus dem Heim nicht abzuholen, damit er das Erbe nicht konkludent annimmt. Er möchte nun aber einige Dokumente und die geliehenen Bücher der Bibliothek von der Betreuerin übergeben bekommen. Hier sehe ich aber Probleme: Wenn er das Erbe nicht annimmt, ist er auch nicht berechtigt die Unterlagen zu erhalten, bzw die Bücher. Sehe ich das richtig? Andererseits würden die Bücher der Bücherei durch die Person zurückgegeben werden und die Überziehungsgebühren würden so eingedämmt werden können. Gibt es hier andere Wege? Vielen Dank. |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 241
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Über was für Unterlagen reden wir denn konkret?
Die Bücher könnten meines Erachtens auch im Rahmen der Notgeschäftsführung durch die Betreuerin an die Bücherei zurückgegeben werden. |
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#3 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Ort: Bremen
Beiträge: 279
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Zitat:
Ah. Das ist eine gute Idee! Vielen Dank! Das würde mir ja auch dann extra vergütet werden können. Unterlagen wären: u.a. altes Familienstammbuch, Geburtsurkunde, Erbscheine, alter Reisepass, alte Zeugnisse. Außerdem noch alte Kassetten und Tonspuren. |
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#4 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 206
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Ich zitiere mal die Beispiele im Lexikon für Notgeschäfte
Zitat:
Da man eh dafür gesonderte Vergütung beantragen wollen würde (die Daumen sind gedrückt, bitte gern berichten) wäre eine vorsichtige und höfliche Rücksprache mit dem Rechtspfleger sicher nicht verkehrt. Das wäre dann eine Vergütung nach Einzelaufstellung nach konkretem Zeitaufwand mit allem pipa&po. Wenn mir schon mitgeteilt wird, dass beabsichtigt ist das Erbe auszuschlagen, würde man von mir auch nichts bekommen was an Erben herauszugeben ist. |
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#5 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Ort: Bremen
Beiträge: 279
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Zitat:
Ja, ich habe die Rechtspflegerin jetzt einmal angeschrieben und nachgefragt, ob die Rückgabe von der Notgeschäftsführung gedeckt ist. Ich werde dann berichten ![]() Mit der Übergabe der Unterlagen sehe ich es genauso. Entweder alles oder gar nichts. Wobei ich noch am hadern bin, ob ich die Unterlagen zur Beantragung des Totenscheines (Perso, Geburtsurkunde) herausgebe. Perso ist auch im Heim hinterlegt. Gebrutsurkunde müsste ich erst suchen (habe die Betreuung erst 1 Monat und bin noch nicht alle Unterlagen durchgegangen, die ich bei ihm gefunden habe). |
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#6 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 20.05.2024
Ort: Im Ländle
Beiträge: 5
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Schon mal die Zuständigkeit des Nachlassgerichts in Erwägung gezogen? Zumindest für solche Unterlagen/Gegenstände die noch im Heim sind.
Mit dem Tod endet die Betreuung und das Betreuungsverfahren. Und nicht alles, was da so gewollt wird, fällt unter die Notgeschäftsführung des ehemaligen Betreuers. Und die „Unwilligkeit“ der Nachlassgerichte ist per se kein Grund für die Annahme einer Notgeschäftsführung durch den ehemaligen Betreuer. |
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Ort: Bremen
Beiträge: 279
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Das Problem ist hier, dass wohl alle Erben (Sohn, Enkel,...) das Erbe ausschlagen werden.
Ich würde die Unterlagen ja ohnehin nur rausgeben dürfen, wenn der Erbe einen Erbschein vorlegen könnte. Da sie wohl ausschlagen werden, werden sie dies nicht können. Insofern kann und darf ich ja nichts herausgeben. Das Einzige, was ich machen könnte, wäre die Kopie der Geburtsurkunde an den Bestatter zu senden. @Kobus, du meinst, ich soll nun mit dem Wissen, dass eine Ausschlagung wahrscheinlich ist, einen Antrag auf Nachlasspflegschaft stellen, damit der Nachlasspfleger die Bücher von mir übernimmt und diese selbst in die Bücherrei bringt? Im Zuge dessen auch alle anderen Unterlagen und Gegenstände übergeben und der (auschlagende) Erbe kann sich die Unterlagen dann vom Nachlasspfelger holen? |
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#8 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 01.07.2024
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 7
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Juristisch sieht die Sache so aus:
Wenn alle Erben die Erbschaft ablehnen, geht der Nachlass an den Staat. In diesem Fall besteht die Chance, doch noch an Erinnerungsstücke (Fotos, Briefe, Dokumente) zu kommen. Jedenfalls dann, wenn sie keinen materiellen Wert haben. |
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