Dies ist ein Beitrag zum Thema Notgeschäftsführung - Was gehört dazu ? im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin zusammen,
leider konnte ich keine präzisen Angaben dazu finden und es gab sehr unterschiedliche Meinung zu dem Thema:
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Einsteiger
Registriert seit: 12.06.2024
Ort: NRW
Beiträge: 21
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Moin zusammen,
leider konnte ich keine präzisen Angaben dazu finden und es gab sehr unterschiedliche Meinung zu dem Thema: Was gehört zur Notgeschäftsführung nach dem Tod des Betreuten ? - Rechtsmittel einlegen? - Beihilfe Anträge stellen? - PKV Anträge stellen? - Daueraufträge kündigen ? - Wohnung sichern ? ..... |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 206
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Gibt es, schau mal hier https://www.lexikon-betreuungsrecht...._des_Betreuten
Mein Paradebeispiel ist ausgefallene Heizung und am Wochenende sind -20° C angekündigt. Und/oder Tiere in der Wohnung. Da, wie immer, allenfalls veranlassen, nicht selber machen. Dauerauftrag löschen ist auch eine Verfügung. Gerade da wäre ich äußerst vorsichtig. Hättest du einen konkreten Fall würde ich immer dokumentierte (Beschte Vermerk oder deine Mitteilung in der Betreuungsakte) Rücksprache mit dem Rechtspfleger zu halten, was du gedenkst tun zu müssen und was dir dazu geraten wurde. Wer schreibt der bleibt. Lass dich nicht als Erfüllungsgehilfe benutzen. An sich gilt §1870 BGB, das ist ein Satz den jeder verstehen kann. |
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#3 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,469
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Wohnung sichern bis der Erbe oder Nachlasspfleger übernehmen kann ja, den Dauerauftrag für die Dauervergütung löschen, jein, alles andere genannte eher Nein.
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#4 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 15.11.2013
Beiträge: 2
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Klassisches Beispiel für die Notgeschäftsführung ist die Sicherung leerstehender Immobilien, sei es Wohnungen oder Häuser, wobei Wohnungen in der Regel unproblematischer sind. Weitere Beispiele sind mir als Betreuer noch nicht untergekommen.
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