Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachlasspflegschaft i. V. m. Aufgaben des Betreuers im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin moin
Zitat:
Zitat von domaniblau
Die Wortwahl war vielleicht missverständlich. Die Sterbeurkunde geht an die Nachlasspflegerin.
Das ist aber ...
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Admin/Berufsbetreuer
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,480
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Moin moin
Zitat:
Wenn jemand einen Anspruch auf die Sterbeurkunde hat, dann ist das Die Nachlasspflegerin. Schicke Ihr einen Stadtplan und zeichne den Weg zu der Behörde ein, die die Sterbeurkunden ausstellt und empfehle ihr einen Grundkurs in Nachlasspflege - Z.B. bei Herrn Chauvistré. Mache Dir einen Spaß draus und ärgere dich nicht! Mfg Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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