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Nachlasspflegschaft i. V. m. Aufgaben des Betreuers

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachlasspflegschaft i. V. m. Aufgaben des Betreuers im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Eine Betreute ist verstorben. Positives Vermögen wurde nachgewiesen und eine Nachlasspflegschaft zur Bezahlung meiner offenen Vergütungsanträge beantragt. Die Nachlasspflegerin (auch ...


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Alt 07.03.2026, 14:59   #1
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Registriert seit: 12.02.2023
Beiträge: 6
Standard Nachlasspflegschaft i. V. m. Aufgaben des Betreuers

Eine Betreute ist verstorben. Positives Vermögen wurde nachgewiesen und eine Nachlasspflegschaft zur Bezahlung meiner offenen Vergütungsanträge beantragt.


Die Nachlasspflegerin (auch Rechtspflegerin in Betreuungssachen) besteht darauf, dass ich die Sterbeurkunde beibringe, was ich nicht als meine Aufgabe sehe.


Ist dies meine originäre Aufgabe, oder kann ich darauf verweisen, dass dies im Rahmen der Nachlasspflegschaft von Amts wegen erfolgen muss und hat jemand eine Quellenangabe zur Hand?


Viele Grüße
domaniblau ist offline  
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Alt 07.03.2026, 15:54   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,557
Standard

Die Nachlasspflegerin dürfte die Sterbeurkunde am einfachsten beim Nachlassgericht bekommen.

Falls dir diese vorliegt, würde ich sie übersenden, falls nicht, an das Standesamt verweisen, weil Du wegen der Kosten nicht in Vorleistung gehen kannst.

Wie weit ist denn das Vergütungsverfahren und wann ist der Betroffene in etwa verstorben?
Mächschen ist offline  
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Alt 07.03.2026, 16:21   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 261
Standard

Es gehört nicht zu den Aufgaben des bisherigen Betreuers, eine Sterbeurkunde zu beschaffen. Der Ex-Betreuer ist ggü dem Standesamt KEIN Berechtigter nach § 62 PStG. Das Gericht kann eine solche direkt vom Standesamt anfordern. § 65 PStG.
Suprarenin ist offline  
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Alt 07.03.2026, 17:46   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,480
Standard

Moin moin


Bei allem "Muss ich oder muss ich nicht?" oder "Darf ich?" oder "Soll ich?"
Wenn es nicht gerade eine völlicg frische Betreuung ist, die gerade gestorben ist, dann melde ich mich beim Bestatter, biete ihm Infos zur REnte etc. an und bitte ihn, mir eine Sterbeurkunde zuzufaxen oder -mailen.
Dieser Arbeitsaufwand ist nicht der Rede wert.
Aber die Sterbeurkunde ist eine schöne Anlage bei den Mitteilungen an die Korrespondenzpartner, dass die Betreuung beendet ist.


Wer meint, dass das Ableben oder das Ende der Betreuung nicht mitgeteilt werden muss, hat wahrscheinlich seine. helle Freude daran, immer wieder von den bisherigen Korespondenzpartnern angeschrieben und genervt zu werden.
Manche davon peilen es zwar auch dann noch nciht, aber die können dann auch ohne weitere Reaktion im Schredder landen.


Insgesamt ist der eingesparte Arbeitsaufwand ein Vielfaches von dem, nach der Sterbeurkunde zufragen. Und wenn man sie schon hat, kann man sie auf Anfrage auch dem Gericht zusenden. Mach ich sowieso immer - auch ohne Anfrage.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 07.03.2026, 18:37   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,431
Standard

Zitat:
Zitat von domaniblau Beitrag anzeigen
Die Nachlasspflegerin (auch Rechtspflegerin in Betreuungssachen) besteht darauf, dass ich die Sterbeurkunde beibringe, was ich nicht als meine Aufgabe sehe.
Meinst du die Rechtspflegerin des Nachlassgerichtes oder die vom Nachlassgericht bestellte Nachlasspflegerin? Das sind 2 verschiedene Personen und Funktionen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 07.03.2026, 18:55   #6
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,557
Standard

Zitat:
Zitat von Suprarenin Beitrag anzeigen
Der Ex-Betreuer ist ggü dem Standesamt KEIN Berechtigter nach § 62 PStG.
Doch doch, nämlich als Nachlassgläubiger zum Zwecke der Geltendmachung der Forderung gegenüber etwaigen Erben.
Mächschen ist offline  
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Alt 08.03.2026, 02:03   #7
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,062
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin


Bei allem "Muss ich oder muss ich nicht?" oder "Darf ich?" oder "Soll ich?"
Wenn es nicht gerade eine völlicg frische Betreuung ist, die gerade gestorben ist, dann melde ich mich beim Bestatter, biete ihm Infos zur REnte etc. an und bitte ihn, mir eine Sterbeurkunde zuzufaxen oder -mailen.
Mein Chemie-Lehrer sagte so oft und gerne:
"Praktisch denken - Särge schenken!" (der musste jetzt sein )

Mensch Imre, um Himmels willen!

Du kannst doch nicht mit einem solchen Mittelweg der "praktischen alten Schule" kommen und somit eine soooo wichtige, zukunftsweisende Diskussion um "Muss ich oder nicht?" torpedieren!
Eine Hand wäscht die andere und dergleichen geht nun wirklich nicht!
Wieso nur siehst du niiiiie das Große-Ganze und überhaupt, das bekommen doch Betreuer nicht bezahlt, du alter Brunnenvergifter, du .... !!!

Disclaimer : Wer Ironie findet der darf sie behalten
MurphysLaw ist offline  
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Alt 08.03.2026, 11:45   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 12.02.2023
Beiträge: 6
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Danke für die freundlichen Hinweise, die Sterbeurkunde doch „einfach“ anzufordern und dem Gericht zu übersenden. Leider war keiner dieser Kommentare hilfreich in Bezug auf die Fragestellung.
Ich könnte jetzt die Frage in den Raum werfen, warum ich die Aufgabe der Nachlasspflegerin übernehmen sollte? Aber lassen wir das…


Ich meine die vom Gericht bestellte Nachlasspflegerin.
domaniblau ist offline  
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Alt 08.03.2026, 12:11   #9
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,557
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Warum dem Nachlass?gericht eine Sterbeurkunde übersenden, die die Nachlasspflegerin haben möchte?

Ergibt irgendwo keinen Sinn.
Mächschen ist offline  
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Alt 08.03.2026, 17:03   #10
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 12.02.2023
Beiträge: 6
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Die Wortwahl war vielleicht missverständlich. Die Sterbeurkunde geht an die Nachlasspflegerin.
domaniblau ist offline  
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Stichworte
betreuung, nachlass, sterbeurkunde beantragen

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