Dies ist ein Beitrag zum Thema Herausgabe Schlüssel nach Tod im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe eine Betreuung in 9/25 übernommen. Der B verstarb.
Bei der Akte war auch der Wohnungsschlüssel dabei. Leider ...
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Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,145
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Hallo,
ich habe eine Betreuung in 9/25 übernommen. Der B verstarb. Bei der Akte war auch der Wohnungsschlüssel dabei. Leider war es dem AG nicht möglich, fristgerecht eine rechtskräftige Entscheidung zur Aufgabe der Mietsache zu treffen - nur ohne Rechtskraftmerk. Jetzt möchte der VM in die Wohnung. Ist es zutreffend, dass er auf Erbe oder Nachlasspfleger warten muß? |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,598
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Selbst wenn wirksam gekündigt wäre, die Wohnung aber noch nicht übergeben, müsstest Du den Vermieter an das Nachlassgericht verweisen, falls die Erben dort noch nicht feststehen, muss der Vermieter eine Nachlasspflegschaft beantragen.
Du "übergibst" die Wohnung dann dem Nachlasspfleger. Falls Du selbst eine Nachlasspflegschaft angeregt oder beantragt hast oder wirst, solltest Du dem Nachlassgericht bereits mitteilen, dass es den Vermieter auch noch gibt. |
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