Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Rechnungslegung nach dem Tod ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung nach dem Tod ? im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, Ich hatte am 23.02.26 einen vermögenden Betreuten übernommen, für den ich diverse Rechnungen begleichen musste. Hatte gerade ziemlich aufwendig ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 03.06.2026, 17:29   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.07.2024
Beiträge: 61
Standard Rechnungslegung nach dem Tod ?

Moin,
Ich hatte am 23.02.26 einen vermögenden Betreuten übernommen, für den ich diverse Rechnungen begleichen musste. Hatte gerade ziemlich aufwendig den Anfangsbericht und das Vermögensverzeichnis eingereicht. Muss ich jetzt zum Schlussbericht auch eine Rechnungslegung für das Gericht erstellen?
MfG,
Sihas
Sihas ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2026, 18:03   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 106
Standard

Ein Schlussbericht ist nicht mehr verpflichtend, sondern nur noch eine Schlussmitteilung. Siehe §1873 BGB.


Beim Tod muss das Gericht auch keine Prüfung des Vermögensverzeichnisses durchführen, was aus meiner Sicht logischerweise bedeutet, dass die Rechnungslegung damit auch nicht mehr obligatorisch ist.
MPock ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2026, 18:35   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,420
Standard

Keine RL sondern Vermögensübersicht mit Angaben zu den regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben § 1872 BGB. Zumindest, was das Gericht betrifft.
Flafluff ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2026, 23:11   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 141
Standard

Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen
Keine RL sondern Vermögensübersicht mit Angaben zu den regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben § 1872 BGB. Zumindest, was das Gericht betrifft.
Reicht da dann ein neu angelegtes Vermögensverzeichnis zum Stichtag des Todes?

Da steht dann ja alles Rente, Sozialleistungen, regelmäßige Ein und Ausgaben?
N_ikis ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2026, 23:37   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,420
Standard

Zitat:
Zitat von N_ikis Beitrag anzeigen
Reicht da dann ein neu angelegtes Vermögensverzeichnis zum Stichtag des Todes?

Da steht dann ja alles Rente, Sozialleistungen, regelmäßige Ein und Ausgaben?

Freilich reicht das. Das ist ja genau das, was gefordert ist. Ein Anfangsvermögensverzeichnis besteht ja schon.
Flafluff ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.06.2026, 09:43   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.07.2024
Beiträge: 61
Standard

Danke ! Eine weitergehende Frage, die Erbfolge ist in diesem Fall klar. Darf ich auf Bitten der Angehörigen noch Überweisungen, z.B. für die Bestattung, tätigen? Oder ist das von Seiten des Amtsgerichts / Gesetzgebers untersagt?
Sihas ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.06.2026, 10:01   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 106
Standard

Zitat:
Zitat von Sihas Beitrag anzeigen
Danke ! Eine weitergehende Frage, die Erbfolge ist in diesem Fall klar. Darf ich auf Bitten der Angehörigen noch Überweisungen, z.B. für die Bestattung, tätigen? Oder ist das von Seiten des Amtsgerichts / Gesetzgebers untersagt?

Du darfst nur Dinge machen, die keinen Aufschub dulden, z.B. dafür sorgen, dass Haustiere noch nach dem Tod versorgt werden. Rechnungen zahlen gehört in aller Regel nicht dazu. Also - nach dem Tod Hände weg vom Konto!
MPock ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.06.2026, 10:39   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 264
Standard

Das was MPock sagt

Und, wirklich nur aus guter Erfahrung, als gut gemeinter Hinweis:
Die Erbenstellung ist erst klar, wenn eröffnetes Testament mit Protokoll oder Erbschein vorliegt.

Geändert von Tschak (04.06.2026 um 11:50 Uhr)
Tschak ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.06.2026, 08:14   #9
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,529
Standard

Zitat:
Zitat von Tschak Beitrag anzeigen
Das was MPock sagt

Und, wirklich nur aus guter Erfahrung, als gut gemeinter Hinweis:
Die Erbenstellung ist erst klar, wenn eröffnetes Testament mit Protokoll oder Erbschein vorliegt.
Bevor eines davon vorliegt, würde ich nur allgemeine Auskunft, also dahingehend, ist der Nachlass nun überschuldet oder nicht, geben. Nach Vorlage Herausgabe aller Unterlagen gegen Quittung, an den Alleinerben oder an die gesamte Erbengemeinschaft. Dafür müssen die alle kommen oder einen von ihnen (oder auch einen Dritten) mit dem Empfang bevollmächtigen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:02 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40