Dies ist ein Beitrag zum Thema Gemeinschaftskonto Erbaufteilung Umschreibung Einzelkonto im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Aus guter Erfahrung raus: bevor der ganze Aufwand betrieben wird, ob nun Gerichtsvollzieher oder PfÜB: schreib erstmal förmlich mit Zahlungsziel ...
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#11 |
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Club 300
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 336
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Aus guter Erfahrung raus: bevor der ganze Aufwand betrieben wird, ob nun Gerichtsvollzieher oder PfÜB: schreib erstmal förmlich mit Zahlungsziel an und leg eine Kopie des Feststellungsbeschlusses bei (der ohnehin da zugestellt sein sollte, ich weiß).
Zumal du damit in Verzug setzt, macht es ohnehin für das Weitere sauberer. Ich kann gar nicht mehr zählen wie oft die Erkenntnis war, guck an es wurde tatsächlich bezahlt. So etwas macht oft mehr Eindruck als man denken möchte. Mag sein dass auch oft eine Rolle spielt, egal wo man sich als Erbe mit dem Schreiben rechtlichen Rat sucht, überall wird man eher gehört haben: "Kannst du machen nix. Zahl es einfach." Was ich auch schon gehört habe, dass es den ein oder anderen Betreuer gab, der ist mit dem Beschluss in dem wortwörtlich steht "Der Betreuer ist berechtigt aus dem Vermögen zu entnehmen" zur Bank gegangen und hat es auf sein Konto überwiesen bekommen von der Bank. Rechtlich unfein, da er nicht mehr Betreuer ist. Hat aber stattgefunden. |
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#12 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,666
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Zur Kontopfändung:
Eigentlich ja, aber ob das Konto wohl noch besteht, wenn der (Vergütungs-)Beschluss ergangen ist? Oder nur noch mit 1 Euro Guthaben?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#13 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 98
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Außerordentlichen Dank für alle weiteren Tipps!
Der Sohn und Erbe bekommt, nach allem was ich in der kurzen Zeit mitbekommen habe, nicht so wahnsinnig viel auf die Reihe. Bin ernsthaft gespannt, ob er es überhaupt schafft, den Nachlass in Besitz zu nehmen. Insofern bin ich relativ zuversichtlich, dass das Konto der Eltern noch eine Weile existieren wird. Allerdings ist für diesen Betreuungsfall das hier schon verschiedentlich von mir erwähnte, einigermaßen dysfunktionale AG B zuständig... Das wird somit ein hochspannendes Schneckenrennen. Mit Photo-Finish. Ich bau mir schonmal ne Tribüne. Wir werden sehen. Ich werde beizeiten berichten. |
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