Dies ist ein Beitrag zum Thema Tod des Betreuten, Erbausschlagung.... Whg.-Schlüssel, Geld auf Girokonto ? im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Marion,
der konstruktivste Beitrag ist ja wohl der von Michaela Mohr. So würde ich an Deiner Stelle verfahren und ...
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#11 |
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Gesperrt
Registriert seit: 25.02.2010
Ort: Essen
Beiträge: 1
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Liebe Marion,
der konstruktivste Beitrag ist ja wohl der von Michaela Mohr. So würde ich an Deiner Stelle verfahren und vor allen Dingen nicht mehr so aufgeregt sein. Es ist ja erst Dein 2. Fall und da hast Du es wirklich schlimm angetroffen. Mache also eine Abschlussrechnung die Du beim Gericht einreichst und teile die Sperrung des Kontos mit. Bringe den Wohnungsschlüssel zum Nachlassgericht und gib ihn dort ab und dann ist für Dich der Fall erledigt. Wirf jetzt nicht gleich die Flinte ins Korn. Schon bei der nächsten Betreuung kann alles ganz harmonisch ablaufen. Es gibt sicher auch in Deiner Stadt einen Betreuungsverein, der Dir bei Schwierigkeiten weiterhelfen kann. Herzliche Grüße Kuhno Geändert von Kuhno (18.08.2010 um 11:22 Uhr) |
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#12 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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ohweia, agw hat natürlich recht. Ich bin gedanklich zu sehr woanders gewesen.
Gruss Michaela |
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#13 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.11.2015
Ort: Hessen
Beiträge: 42
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Hallo mein Mann ist gestorben und ich habe das Erbe ausgeschlagen.Wie ist das mit Briefen welche auf mein Mann kommen ?D
arf ich die aufmachen?
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#14 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,573
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Moin Estee
Du darfst die Briefe aufmachen. Ganz unabhängig davon, dass Du das Erbe ausgeschlagen hast, könnte ja in den Briefen etwas drin sein, was Dich angeht. Und falls nicht, kannst Du den Absendern immer noch mitteilen, dass Dein Mann gestorben ist. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#15 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.11.2015
Ort: Hessen
Beiträge: 42
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Hallo,ich war Betreuer und Ehefrau.Erbe musste ich ausschlagen.
Der Betreute hat Schulden hinterlassen.Andere Gläubiger haben sich auf seine Hälfte ins Grundbuch eingetragen.Auch die meine 1/2 geht dran. Das Haus wird versteigert und ich muss raus. Ich glaube nicht,das jemand aus der Familie die Schulden will.Kann Nachlaspfleger von Gericht bestellt werden ,wenn keine Erbe gefundet wird? Wer bezahlt der Nachlaspfleger? |
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#17 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,573
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Moin Estee
Wenn es keine Erben gibt, aber ein Nachlass vorhanden ist, mit dem etwas zu regeln ist, dann wird der Nachlasspfleger zuerst aus dem Nachlass bezahlt. Aber irgendwas ist doch schon im Gange, wenn das Haus schon in der Versteigerung ist. Sofern eine Nachlasspflegschaft nicht schon eingerichtet wurde ist dann möglicherweise gar nicht mehr notwendig. MfG Imre
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#18 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.11.2015
Ort: Hessen
Beiträge: 42
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Hallo,es ist noch nichts im Gange,
das Haus muss versteigert werden,weil der Darleiennehmer gestorben ist,die Ehefrau Erbschaft ausgeschlagen. Sie wohnt aber noch im Hause,bezahlt aber keine Darleien mehr. Sie ist der 1/2 Eigentumer.Das Darleien ist auf Ehemann(Schulden des Ehemann) Es werden Erben gesucht.Dann denkt man kommt es zur Versteigerung. |
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#19 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,573
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Moin Estee
Hier ist auch die Frage, ob Du als Ehefrau nicht gesamtschuldnerisch für das Darlehen haften mußt. Da hilft es nichts, die Erbschaft auszuschlagen. Eher im Gegenteil: Wenn Du das Erbe ausschlägst, hast Du zwar die gesamten Schulden an der Backe, aber das Haus wird dir nie ganz gehören. Deshalb empfehle ich Dir ganz dringend zu einem Anwalt zu gehen und dort beraten zu lassen. Bei Dir kann da ganz gewaltig was anbrennen!!! Da benötigst Du ganz konkret eine Rechtsberatung, die wir hier weder leisten können noch dürfen. Eine Nachlasspflegschaft kann z.B. von einem Gläubiger angeregt werden. MfG Imre
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#20 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.11.2015
Ort: Hessen
Beiträge: 42
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Es wird nicht gesamtschulderisch gehaftet,sondern dinglich.
Bedeutet,das Haus darf von der Hausbank versteigern werden. Der Anwalt hat gemeint nicht das Erbe ausschlagen.Er hat gemeint,mit der Bank sprechen,Kredit erhöhen.Das bedeutet,der Preis bezahlen wie am Anfang des Kredits. Es geht noch um anderen Kredits für Möbel..wird das jetzt abgeholt?(teilweise abbezahlt) Das Haus ist das nicht Wert. Wieso darf man die Post an Gestorbenen aufmachen..wenn man nicht Erbe ist? |
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