Dies ist ein Beitrag zum Thema Bestattung der Großmutter im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Bei der Bestattung handelt es sich selbstverständlich um eine rechtliche Pflicht - nur eben nicht um die des Betreuers mit ...
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
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Bei der Bestattung handelt es sich selbstverständlich um eine rechtliche Pflicht - nur eben nicht um die des Betreuers mit den üblichen Aufgabenkreisen, sondern um die der Angehörigen des Verstorbenen. Die entsprechende Rechtsgrundlage wurde hier ja schon mehrfach genannt.
Betreuer sind erstmal nur involviert, wenn ihnen die Vermögenssorge obliegt und wenn es darum geht, die Kosten der Bestattung des Angehörigen des Betreuten, zu denen dieser nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich verpflichtet ist und die daher eine Verbindlichkeit des Betreuten darstellen, nach Grund und Umfang zu prüfen und aus dessen Vermögen auszugleichen. Wenn der Verstorbene seine Bestattung bereits bezahlt hat und ein fremder Betreuer, der nichts davon weiß, eben diese Bestattung bei einem anderen Bestattungsinstitut nochmal in Auftrag gibt, weil er das moralisch fand oder weil das Ordnungsamt doch so gedrängelt hat und alle glaubten, die Bestattung sei noch nicht geregelt, können die Erben diese Kosten durchaus einklagen bzw. ihre Begleichung verweigern. Da kann durchaus ein Angehöriger daherkommen und womöglich zu Recht von falscher Bestattung "faseln". Ich glaube, du verstehst nicht, dass Angehörige im Gegensatz zu dir als Betreuerin im Bereich der Vermögenssorge nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht haben, zu bestimmen, wie die Bestattung ablaufen soll. Von moralischen Vorwürfen bis zur Schmerzengeldforderung ist da alles denkbar. Das ist einer von mehreren Gründen, aus denen ich mich unter normalen Umständen mit solchen riskanten und unbezahlten Zusatzpflichten von vornherein nicht belasten würde. |
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