Dies ist ein Beitrag zum Thema Vom Vereinsbetreuer zum Berufsbetreuer im Unterforum Vereins- und Behördenbetreuer , Teil der Situation der Betreuer/innen
Hallo zusammen, ich habe eine Frage in eigener Sache. Seit 2,5 Jahren bin ich in einem Betreuungsverein tätig und möchte ...
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#1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 29.12.2019
Beiträge: 2
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Hallo zusammen, ich habe eine Frage in eigener Sache. Seit 2,5 Jahren bin ich in einem Betreuungsverein tätig und möchte mich nun ab 1.4.2020 als Berufsbetreuerin selbständig machen. Da die Betreuungen alle auf meinen Namen lauten möchte ich sie natürlich gerne mitnehmen - die zu Betreuenden möchten auch gern weiterhin von mir betreut werden. Nach Rücksprache sowohl mit der Betreuungsbehörde (wir sehen da keinerlei Probleme) als auch mit allen für mich zuständigen Richterinnen (es ist eigentlich nur eine Formsache) habe ich die Umbestellungen auf Selbstständigkeit ab 01.04.2020 beantragt.
Nun hat mein Chef mir letzte Woche eine Liste mit 13 Namen gegeben - Betreuungen, die im Verein verbleiben sollen, das wäre so mit der Betreuungsbehörde abgesprochen. Ich hatte da schon mit allen geredet und die Umbestellungen auf den Weg gebracht. Nun meine Frage : Welche Rechtsgrundlage hat mein Chef, mir zu sagen, dass Betreuungen beim Verein bleiben sollen? In der Vereinssatzung steht meines Wissens nichts davon... Vielen Dank für Eure Antworten |
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#2 | ||
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Die Betreungen wurden dem Verein übertragen. Egal welcher Mitarbeiter dann eingesetzt wird, es sind immer Vereinsbetreuungen. Zitat:
Schau mal hier: https://www.bundesanzeiger-verlag.de...ereinsbetreuer Stell dir vor du bist in einer Firma angestellt und willst gehen. Da kannst du auch nicht die Kunden der Firma "mitnehmen". Du hast sie zwar betreut- aber das im Rahmen und Auftrag der Firma. Solche Vorhaben wie deine muss man als Vereinsbetreuer zuerst mit dem Arbeitgeber klären. Da du scheinbar ohne das vorher zu klären deine Betreuten jetzt in den Schlamassel mit reingezogen hat ist bestimmt nicht gut. Sprich mit deinem Arbeitgeber und sucht gemeinsam eine Lösung. Das was du gemacht hast lässt sich auch allgemein auf Betreuungen übertragen. Sowas gehört sich nicht. Das wäre daselbe wenn die Urlaubsvertretung jedem Betreuten einredet dass man bei ihm besser aufgehoben wäre zukünftig. Der eigentliche Betreuer kommt zurück und auf dem Tisch liegen 8 Anträge auf Betreuerwechsel- alle wollen jetzt zum Urlaubsvertreter. Ein letztlich absolutes No Go ![]() |
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#3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,641
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Hallo, ich nehme an, es handelt sich um Betreuungen, die nach §
1897 Abs 2 BGB (Vereinsmitarbeiter persönlich) und nicht nach § 1900 Abs 1/2 BGB (an den Verein) übertragen wurden. Letztere verblieben beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ohnehin beim Verein. Betreuungen nach § 1897 Abs 2 sind allerdings auch nicht ganz ohne Vereinseinfluss. Der Verein(sgeschäftsführer) kann die Entlassung des Mitarbeiters nach § 1908b Abs. 4 BGB (jederzeit und ohne Begründung) verlangen, die Entlassung des Mitarbeiters ist dabei der (vom Gesetzgeber) vorgesehene Normalfall. Und das Verbleiben beim bisherigen Vereinsbetreuer die Ausnahme. Das was Anfangs im Thread beschriebene Procedere eines „Statuswechsels“ war von den Gesetzesmachern so nicht gewünscht. Es ging vielmehr darum, dass langjährige Vereinsbetreuer nach ihrem Ausscheiden die eine oder andere langjährige Betreuung ehrenamtlich weiterführen (quasi aus Nostalgie). Wobei der Gesetzestext da schlampig formuliert ist (1992 gab es Berufsbetreuer als Standard ja noch gar nicht). So etwas wie eine „Einarbeitung“ beim Verein (bis mal seine volle Quote Hat) und seine Fälle dann „mitnimmt“, wäre in anderen Arbeitsfeldern undenkbar und wird meist mit Konkurrenzschutzklauseln im Arbeitsvertrag verhindert. Hier im Wohlfahrtssektor ist das meist noch nicht angekommen. Ich will damit nicht sagen, dass es Gründe geben kann, aus dem Verein auszuscheiden (unerträglicher Vorgesetzter), aber das wäre die Ausnahme. Durch die Anfangs beschriebene Verhaltensweise können insbesondere kleine Vereine in echte Existenzkrisen geraten, deshalb finde ich es schon etwas seltsam, dass Betreuungsbehörde und Gericht das als „alltäglich“ abhaken.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#4 |
Einsteiger
Registriert seit: 04.07.2017
Beiträge: 23
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Hallo,
dieselbe Konstellation hatte ich 2015, Gott sei Dank mit 2 weiteren Kollegen in Berlin. Die Betreuungen werden persönlich geführt, somit (das Einverständnis der Betreuten vorausgesetzt) ändert sich lediglich der Status Vereinsbetreuer auf Berufsbetreuer. Der Verein hat auch versucht Betreuungen zu behalten. Lediglich die Betreuungen, die ich da gelassen habe, sind auch dageblieben. In den Beschlüssen wurde ausgeführt, dass der Wille des Betreuten und die langjährige Betreuung vorangig sind - nicht die Interessen des Vereins, es würde schließlich einen Betreuerwechsel bedeuten, wenn der Verein die Betreuung behält. Es gab aber den Versuch des Vereins die Mitnahme zu verhindern, in dem der Betreuungsbehörde und dem Gericht mitgeteilt wurden, dass die Betreuungen auch ehrenamtlich geführt werden könnten. Ich denke, dass ist tatsächlich ein Hebel, der angesetzt werden kann. Aber auch hier muss der Wille des Betreuten berücksichtigt werden. Auch so, in den 10 Jahren in dem ich im Verein war, gab es insgesamt 9 Betreuer die mit Betreuungen gegangen sind. Also eher kein Einzelfall... viel Glück - die Zeit war echt nervenaufreibend! Wenn du noch Fragen hats - gern auch per PN steffi-jan |
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#5 | |
Stammgast
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 516
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Ich weiß nicht, ob sich das auf das Arbeitsfeld "Betreuungen" direkt übertragen lässt. Hier sollte aus meiner Sicht das Wohl der Betreuten im Vordergrund stehen. Die Interessen des Betreuungsvereins, aber auch die der ausscheidenden Mitarbeiterin sollten erst zweitrangig sein. |
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#6 | |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,641
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Und es kommt nicht auf die Interessen des Vereins an?? Betreuungsvereine sollen eine wichtige Rolle im Betreuungswesen spielen; Berufsbetreuer sind (nach Ansicht der Gesetzesmacher) eh eher ein Kollateralschaden, den man nicht mehr wegbekommt. Aber ernsthaft: wenn reihenweise Vereinsbetreuer sich dort aus- und fortbilden lassen und erst mal voll bezahlt werden, bis sie eine volle Fallrate haben; dann ist das eine totsichere Methode, jeden Betreuungsverein plattzumachen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Mit welcher Selbstverständlichkeit hier davon ausgegangen wird, dass man alle Betreuten mitnehmen kann, finde ich komisch.
So ungewöhnlich finde ich sowas in solchen Bereichen aber nicht. Beispiel psychiatrische Institutsambulanz. Dort bin ich schon länger bei einem tollen Arzt in Behandlung. Meine BeWo-Betreuerin hat guten Kontakt zur PIA-Schwester und erfahren, dass der Arzt sich demnächst selbständig macht. Ich gehe natürlich dann in seine Praxis und nicht mehr in die PIA. Das sehen viele Patienten so. Er kann natürlich nicht einfach die Unterlagen mitnehmen und den Patienten sagen: beim nächsten Termin sehen wir uns an Adresse X. Aber er nimmt natürlich schon viele Patienten mit, weil er so beliebt ist und die Leute dann zu ihm gehen. Warum nicht auch bei Betreuern, die sich srlbständig machen? Man kann natürlich nicht pauschal alle mitnehmen, das wär absurd. Manchen ist evtl. egal, von wem sie betreut werden. Manchen ist evtl. sogar wichtig, dass es von einem Verein ist. Aber diejenigen, die dem Gericht ausdrücklich erklären, dass sie von Person X betreut werden wollen, sollten doch auch wechseln dürfen? Vom BeWo kenn ich das auch so. Seit mehrere tolle Schwestern und Pfleger aus dem KH gekündigt haben und beim ambulant betreuten Wohnen angefangen, wechseln die Patienten reihenweise zu diesem neuen BeWo-Träger. Sollte hier nicht der Wunsch der Betreuten umgesetzt werden? Man kann doch nicht einfach alle "mitnehmen" und "umbestellen" lassen, nur weil man meint, die "mitnehmen" zu dürfen und weil die einverstanden sind. Wenn die Betreuten aber unbedingt wollen, sollte einem Wchsel nichts im Wege stehen. Hoffe ich. Ich z. B. wär jetzt jmd., der alles unternehmen würde, um weiter von ihr betreut zu werden. Veränderungen machen mir Angst. Aber ich kenn auch viele, denen egal ist, wer sie betreut. Grad bei einem Verein fühlen sie sich wohl, weil da Vorgesetzte auch ein Auge drauf haben. Einfach so ALLE Betreuungen mitnehmen zu wollen, find ich dreist. Aber denen, die unbedingt mit wollen, das auch zu ermöglichen, find ich normal. Und viele sammeln erstmal angestellt Erfahrungen-und sparen- und machen sich dann selbständig - auch zwri tolle Psychologinnen aus dem KH. Die sind da weg und haben eine Gemeinschaftspraxis eröffnet und hatten schon nach einer Woche ne Warteliste von einem Jahr. Schwer im Magen liegt mir hier, dass die TS zu glauben scheint, es wär ihr Recht, alle Betreuungen mitzunehmen. Ist es nicht. Wo liegt das Problem, die Leute mitzunehmen, die wirklich unbedingt wollen. Weil sie einen mögen. Was immer. Es gibt aber sicher. auch Leute, denen es egal ist |
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