Dies ist ein Beitrag zum Thema Fragen zum Rechtsverhältnis Betreuungsverein im Unterforum Vereins- und Behördenbetreuer , Teil der Situation der Betreuer/innen
Einen guten Tag wünsche ich vorab.
Ich habe eine Frage bezüglich des folgenden Textes:
Sie sind seit einem Jahr als ...
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#1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Einen guten Tag wünsche ich vorab.
Ich habe eine Frage bezüglich des folgenden Textes: Sie sind seit einem Jahr als Berufsbetreuer 32 Stunden/Woche für einen Betreuungsverein tätig. Nach der Satzung des Vereins wird dieser speziell bei Kündigungen allein durch die 2. Vorsitzende vertreten. Sie sind verpflichtet, sich an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu halten, bekommen ein monatliches Gehalt, und der Verein rechnet für Sie die Vergütungen ab. Außer Ihnen sind noch 11 weitere Berufsbetreuer Vollzeit für den Verein tätig. Einen Betriebsrat gibt es nicht. Meine Frage ist:" In welchem Rechtsverhältnis stehen ich zu dem Verein?" Ich bin im Moment am Anfang eines Fernlehrganges zum Vereins & Berufsbetreuer, lese viel und versuche meine Klausur-Fragen zu begreifen... ![]() Über Eure Antworten würde ich mich sehr freuen. Herzlichen Dank vorab! Die Fanny137 |
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#2 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 911
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Moin,
nach meiner Auffassung besteht ein Arbeitsverhältnis, da man in einem rechtlichen (und sozialen) Verhältnis steht, der durch ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Der Vertrag kann durch Kündigung beendet werden. Grüße Der Leuchtturm |
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#3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,645
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Hallo Fanny, die Frage ist ziemlich merkwürdig. Es muss doch einen Arbeitsvertrag geben. Und in diesem Fall heißt es auch nicht Berufsbetreuer (das sind die Selbständigen), sondern Vereinsbetreuer.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#4 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo und Danke für die Antwort. von einem Arbeitsvertrag stand nichts in der Klausurfrage, aber auch ich gehe davon aus, das man als Vereinsbetreuer einen Vertrag bekommt zumal für eine 32 Stunden Woche ein Gehalt bezahlt wird. Der Unterschied zum Vereins und Berufsbetreuer ist mir klar. Ich dachte nur da es sich um einen Betreuungsverein handelt und die Frage so dezidiert war, dass es da Besondere Rechts-Normen geben könnte. Ich kämpfe mich einfach weiter durch das trocken Brot. MfG Fanny 137
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#5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,645
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Ok, ich verstehe jetzt erst, dass es eine Klausurfrage ist. Also, es ist ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, dem ein Arbeitsvertrag zugrunde liegt (§§ 611 ff BGB). Und zwar ist es ein Vertrag in Teilzeit (üblich sind 40 Stunden als Vollzeit). Somit gilt zusätzlich das TzBfG. Bei Vertragsänderungen und kündigungen kommt es darauf an, dass auf Arbeitgeberseite die genannten Vorstandsmitglieder unterschreiben.
Und da mehr als 5 Personen beschäftigt sind, könnten diese zur gemeinsamen Interessenvertretung einen Betriebsrat bilden (§§ 1 ff BetrVG). Für Arbeitgeber aus dem kirchlichen Bereich gilt aber abweichend kurchliches Arbeitsrecht, da gibt es keinen Betriebsrat, sondern eine Mitarbeitervertretung (MAV) nach den kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). Das Weisungsrecht (Direktionsrecht) des Arbeitgebers steht in § 106 GewO. Allerdings geht die Literatur davon aus, dass die konkrete Betreuungsführung weisungsfrei ist. Der Arbeitgeber kann allenfalls technische Details vorgeben (Art der Aktenführung, Benutzung der Software). Für die Aufsicht in inhaltlicher Sicht ist das Gericht zuständig (§§ 1837 ff BGB). Übrigens ist das hier eine Ausnahme. Das ist kein Forum, um Leistungen, die man in Prüfungen zu erbringen hat, vorzusagen. Es ist für die Betreuertätigkeit ein gewisses rechrliches Grundwissen erforderlich, sonst kann man die Rechtsansprüche der Betreuten nicht mal im Ansatz wahren. Wer das nicht beherrschen lernt, sollte - sorry - besser einen anderen Beruf ergreifen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (16.02.2022 um 08:33 Uhr) |
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#6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.12.2017
Ort: Berlin
Beiträge: 138
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Entschuldigt wenn ich jetzt nichts zum Thema beisteure, aber warum muss man denn gleich so barsch werden? Das geht jetzt nicht nur speziell gegen dich Horst, das ist mir auch bei anderen hier aufgefallen. Gerade gegenüber Neulingen.
Lass doch einfach den letzten Satz weg und alles ist gut. Der ist einfach mies. Wie soll man denn was lernen ohne Fragen zu stellen? Es gibt halt verschiedene Lerntypen ... Und es ist ja nicht so das sie gerade live in einer Klausur sitzt und die Frage hier stellt - hoffe ich doch zumindest ![]() VG Andy |
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#7 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.12.2010
Ort: Bayern
Beiträge: 252
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#8 | ||
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich weiss leider nicht genau wie das dort mit Fragen aussieht, gibt es diese Möglichkeit denn? Eins ist sicher unbestritten, wer etwas nicht versteht und keine Möglichkeit hat sich am direkten Ort durchzufragen- der dürfte schon auf recht verlorenem Posten stehen. Ich bin bisher aber davon ausgegangen, dass auch bei einem Fernstudium Gelegenheit gegeben wird seine Verständisfragen direkt anzubringen, zumindest partiell. Zumindest gehe ich davon aus, dass wenigstens die Möglichkeit genutzt wird/besteht sich mit konkreten Versändnisfragen auch an andere Teilnehmer zu wenden. Aber, wie gesagt, von den Gegebenheiten beim Fernstudium habe ich keine Ahnung. Zitat:
Es gibt einen Bereich der Vorstellungen, der wird auch nur von manchen genutzt, ehrlicherweise von den meisten inzwischen. Aber halt nicht immer. Diese Situation hatte ich zwischendurch mal so beschrieben dass ich niemandem mehr weiterhelfen möchte der nicht mal den Anstand besitzt irgendwo reinzukommen, zu grüssen und sich bekannt zu machen, den anderen auch die Chance zu geben zu sehen wie der andere halbwegs tickt, vor allem nicht die Intention der Teilnahme bekannt zu geben. Wenn ich irgendwo unorientiert reinplatze, nicht mal lese was erwartet wird sondern nur sage: gib mal schnell das und das, und dann evtl. wieder verschwinde, dann können die anderen sich schon als Wasserträger behandelt fühlen oder findst du sowas in Ordnung? Es ist stellenweise für die Mods und Admins einfach ärgerlich wenn jemand sich nicht mal die Mühe gibt zu lesen wo Beiträge hingehören könnten. Nö, man stolpert halt mal rein und schreibt los- wo auch immer. Ob`s passt oder nicht passt. Kann sich ein anderer darum kümmern. So ein "Verhalten" kann sich dann ab und an auch in der Art der Antworten wiederspiegeln. Jetzt der Bogen zum beruflichen: vom Berufsbetreuer wird eigenständiges Denken und Wissen verlangt. Vor allem auch das Wissen wie man Wissenslücken stopfen kann, wo und wie man sich Infos zsammensuchten kann. Der Rückschluss von Horst ist mir z.B. auch durch den Kopf gegangen. Bevor ich sage, das mache ich jetzt beruflich müsste ich mich erst mal über die Grundlagen des Berufs informieren. Leider lassen es manche Beiträge gerade daran fehlen. (jetzt nicht unbedingt auf Fanny bezogen) Nix für ungut ![]() |
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#9 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,645
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Hallo Andy und MitleserInnen, es ging mir doch nicht darum, kollegInnen bei praktischen Problemen im Regen stehen zu lassen. Sondern ich ärgerte mich mehr über mich selbst. Zu spät ist mir aufgegangen, dass eine Klausurfrage ins Forum gestellt wurde, um sie beantwortet zu bekommen. Ich dachte, das sei ein verunglücktes Arbeitspapier eines Vereinsvorstandes (nicht richtig gelesen, mein Fehler).
Aber zurück zur Frage: es geht einfach nicht, dass man sich Prüfungsfragen von Dritten beantworten lässt. Schon mal gesehen, dass man jedes mal bestätigt, dass man das selbst und ohne fremde Hilfe beantwortet hat? Ich nehme solche altmodischen Ehrbegriffe noch ernst. Es geht - zwar im Kleinen, aber immerhin - um Betrug. Und meine launige Anmerkung: die Frage war nicht sonderlich schwierig. Das Ganze (vielleicht nicht so dezidiert wie ich es aufgeführt habe), sollte eigentlich Allgemeinwissen sein. Was ist ein Arbeitsverhältnis, was sind die jeweiligen Rechte und Pflichten. Wer da schon keinen Kompass hat, wie soll man dann auch nur ansatzweise ahnen, worum es bei den Angelegenheiten seiner Betreuten gehen könnte.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#10 | |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 911
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So mal eben mit allen von Dir vorgebrachten Informationen hätte ich das auch nicht aus dem Ärmel schütteln können. Ich sehe das mit den Auskünften von Dritten aber etwas anders. Es handelt sich hier ja nicht um eine Live-Prüfung, sondern um (mögliche?) Prüfungsfragen. Grüße Der Leuchtturm |
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