Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsvereine Anerkennung und Aufgaben BtOG im Unterforum Vereins- und Behördenbetreuer , Teil der Situation der Betreuer/innen
Hallo,
ist jemand von euch hier informiert, wie die Anerkennung (§14 BtOG) der Betreuungsvereine im Rahmen des BtOG stattfinden soll?
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#1 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.05.2022
Ort: Bayern
Beiträge: 18
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Hallo,
ist jemand von euch hier informiert, wie die Anerkennung (§14 BtOG) der Betreuungsvereine im Rahmen des BtOG stattfinden soll? Grundsätzlich braucht ein anerkannter Betreuungsverein meines Wissens nach keine weitere Anerkennung. Darum frage ich mich, in welcher Form diese Anerkennung stattfinden soll. Wie soll denn die Gewährleistung aussehen, die im §14 BtOG gefordert wird? Gibt es hier Mitarbeiter in Betreuungsvereinen, die sich bereits auf das erweiterte Aufgabengebiet (§15 BtOG) vorbereiten, auch hinsichtlich der Stellenbesetzung? Gibt es Betreuungsvereine, die bereits so eine Vereinbarung formuliert haben und bereit sind, all diese Aufgaben zu übernehmen? |
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#2 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Wir sind hier ein Forum zu Fragen des Betreuungsrechts.
Mit deinem Anliegen solltest du dich besser an ein Forum für Betreuungsvereine oder direkt an einen Verein wenden. (Kenne auf die Schnelle etzt keins) |
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#3 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.05.2022
Ort: Bayern
Beiträge: 18
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Ok, Schade, ich hatte gehofft, dass hier im Forum ein paar Vereinsbetreuer unterwegs wären.
Hier im Forum werde ich dann wohl eher niemanden finden, der Erfahrungen mit den Querschnittsaufgaben hat? Kontakt zu einem Betreuungsverein habe ich natürlich bereits, deswegen ja meine Nachfragen hier. |
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