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gesetzliche Betreuung

 

Wechsel von Vereinsbetreuerin in die Selbständigkeit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wechsel von Vereinsbetreuerin in die Selbständigkeit im Unterforum Vereins- und Behördenbetreuer , Teil der Situation der Betreuer/innen
Die Diakonie zahlt wie der öffentliche Dienst. Vermutlich S 12. Kann man im Internet nachsehen: https://www.oeffentlichen-dienst.de/...tvoed-sue.html Von daher gesehen ist ...


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Alt 09.04.2023, 19:32   #11
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Die Diakonie zahlt wie der öffentliche Dienst. Vermutlich S 12. Kann man im Internet nachsehen: https://www.oeffentlichen-dienst.de/...tvoed-sue.html

Von daher gesehen ist die Bezeichnung Hausmeister schon ziemlich gut unsachlich.

Und ich habe wirklich den Eindruck, dass der Threadstarterin nicht ganz klar ist, was man als Selbstständiger alles selbst bezahlen muss, was deR Arbeitgeber sonst übernimmt: Arbeitsplatz, Büroausstattung, Fahrtkosten, Haftpflicht, Berufsgenossenschaft, Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Und die Abführung von Steuern und SV-Beiträgen läuft auch „automatisch“.
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Alt 09.04.2023, 19:40   #12
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Die Diakonie zahlt wie der öffentliche Dienst. Vermutlich S 12. Kann man im Internet nachsehen: https://www.oeffentlichen-dienst.de/...tvoed-sue.html

Von daher gesehen ist die Bezeichnung Taschengeld schon ziemlich unsachlich.



Ich habe nicht von Taschengeld gesprochen.Wo finden sie das?


Mir ist durchaus bewusst, dass die Diakonie ein sehr guter Arbeitgeber ist.



Ich denke, dabei können wir es belassen. Vielleicht steige ich einfach nicht so durch in diesem Forum, um Antworten auf die mich bewegenden Fragen zu finden. Trotzdem vielen Dank für Ihr Engagement.


Einen schönen Abend,


Nogah
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Alt 09.04.2023, 19:59   #13
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Das mit Taschengeld hatte ich sofort berichtigt, als mir auffiel, dass du einen Hausmeister benannt hast. Da hatttest du aber schon mit der Antwort angefangen. Also: dein Thread fing an, sich über den „Wasserkopf“ zu beklagen. Daraus habe ich geschlussfolgert, du hast die Vergütungseinnahmen durch deine Betreuungen mit deinem Bruttogehalt verglichen und eine größere Diskrepanz festgestellt hast. Da wollte ich nur deutlich machen, dass das nicht vergleichbar ist.

Jetzt gehts dir um anderes? Wie reibungslos die Übertragungen nach § 1868 Abs. 6 BGB klappen (sofern die Betreuten einen solchen Wechselantrag überhaupt unterschreiben), kann keiner vorhersagen. Hängt von den Prioritäten der Richter ab. Einen eigenen Rechtsanspruch auf Fortsetzung der Betreuungen hat man nicht mehr (obwohl es bislang, wenn alle Beteiligten zugestimmt haben, auch der Verein, es meist nicht mehr als unterschiedliche Termine gegeben hat). Nun brauchst du erst mal eine eigene Vermögensschadenhaftpflicht. Vorher können die Betreuungen dir nicht als Selbstständige übetragen werden. Dann muss es in jedem Fall Schlussrechnungen geben. Du bist dann auch nicht mehr befreite Betreuerin.

Aber wie gesagt, wegen der völlig anderen Rahmenbedingungen solltest du:
1. das empfohlene Buch lesen
2. eine Gründungsberatung bei einem der beiden Berufsverbände wahrnehmen (dafür muss man natürlich Mitglied werden).
3. evtl einen Gründungskredit aufnehmen, da ja einiges an Anschaffungen und Vorfinanzierungen anstehen dürfte, der Zahlungsfluss aber im besten Fall nach 6 Monaten beginnt.
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Alt 09.04.2023, 20:11   #14
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Und den Vergleich mit dem Hausmeister verstehe ich weiterhin nicht. Der bekommt EG5. Als Sozialarbeiterin bekommt man SuE 12, das entspricht bei der allgemeinen Eingruppierungstabelle E9c.

Und für Zwerg: nach dem Tarifsystem des TVöD gibts mehrere Entgeltabellen, die Betreuung fällt in die das Sozial- und Erziehungsdienstes.

Allen Entgelttabellen ist gemeinsam, dass es Erfahrungsstufen gibt; je mehr Berufserfahrung, desto höher.

Im Extremfall kann ein Hausmeister, der schon seit Jahrzehnten beschäftigt ist, mehr Geld als ein frischer Sozialarbeiter bekommen. Vor allem Netto, wenn ersterer Steuerklasse 3 (und evtl Kinderfreibeträge) hat, letzterer aber Steuerklasse 1.
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Alt 09.04.2023, 21:22   #15
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Ich habe es mir jetzt mit Deinen Angaben @ Horst noch einmal angesehen.
Also wenn es so ist wie Du schreibst kommt ein studierter so auf 47 K Brutto im Jahr. Ganz ehrlich finde ich das man für solch ein Gehalt nicht studieren muss.... Das kannst Du auch als Handwerksgeselle bekommen. Aber ganz sicher schon ne andere Hausnummer als mit 37 K so wie vom TE angegeben.

47 ist ok, kann man mit leben, aber für jemanden der mit Selbständigkeit gut leben kann, absolut keine Alternative.
Wenn Du selbständig 60 Betreuungen aus dem Homeoffice führst, dann hast Du überschaubare Unkosten bei rund 110 - 120 Tausend Euro Einnahmen. Und das ist ja auch noch eine Selbständigkeit "Deluxe"

Für mich wäre das gegen ein Gehalt von 47 K bei 50 Betreuungen absolut keine Option.
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Alt 10.04.2023, 07:29   #16
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Und den Vergleich mit dem Hausmeister verstehe ich weiterhin nicht. Der bekommt EG5. Als Sozialarbeiterin bekommt man SuE 12, das entspricht bei der allgemeinen Eingruppierungstabelle E9c.

Und für Zwerg: nach dem Tarifsystem des TVöD gibts mehrere Entgeltabellen, die Betreuung fällt in die das Sozial- und Erziehungsdienstes.

Allen Entgelttabellen ist gemeinsam, dass es Erfahrungsstufen gibt; je mehr Berufserfahrung, desto höher.

Im Extremfall kann ein Hausmeister, der schon seit Jahrzehnten beschäftigt ist, mehr Geld als ein frischer Sozialarbeiter bekommen. Vor allem Netto, wenn ersterer Steuerklasse 3 (und evtl Kinderfreibeträge) hat, letzterer aber Steuerklasse 1.



Dann versuche ich es nochmal zu erklären. Als sozialarbeiterin bei der Diakonie würde ich entschieden mehr verdienen als beim Betreuungsverein. Da liegt mein Gehalt bei dem des Hausmeisters.


Aber eigentlich reden wir, denke ich aneinander vorbei. Meine Situation zu erklären, sprengt den Rahmen. Ich danke für die Besorgnis, die aus Ihren Worten spricht, aber sie ist nicht nötig.


Ich gehe gut vorbereitet diesen Schritt. Die selbst zu tragenden Kosten (KV,RV,Haftpflicht, Bürokosten) sind einkalkuliert.


Ich sehe einen Betreuungsverein als gute Sache, wenn er einen guten Job macht, das heißt Weiterbildungen für seine Mitarbeiter anbietet, Informationsveranstaltungen durchführt u.a. Wenn dem nicht so ist und einfach viel Vetternwirtschaft praktiziert wird, ist mir mein Engagement zu schade. Ich bin gern Sozialarbeiterin und möchte da auch Arbeitszufriedenheit erlangen ohne ausgenutzt zu werden.


Soviel dazu in der Hoffnung, mich etwas verständlicher erklärt zu haben.
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Alt 10.04.2023, 09:38   #17
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Ok, du bist also gar nicht beim Betreuungsverein der Diakonie, sondern bei einem anderen, der (weit?) unter Tarif zahlt? Dann habe ich das falsch verstanden, aber dein Post klang anders „den die Diakonie zahlt“. Das habe ich auf dich bezogen verstanden.

Das sieht natürlich anders aus. Die Vergütungen sind ja 2019 anhand der Kostenstruktur von Betreuungsvereinen berechnet worden; aber die Grundannahme war, dass diese den Tarif des öff. Dienstes zahlen. In den „alten“ Bundesländern ist das auch fast ausnahmslos der Fall, aber ich sehe gerade, dass du im wilden Osten lebst. Da scheinen Tarifverträge wohl ein Werk des sozialistischen Satans sein. Dann kann ich zum Schritt in die Selbstständigkeit nur ermutigen. Aber den genannten Empfehlungen solltest du dennoch nachkommen.
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Alt 10.04.2023, 10:30   #18
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Ok, du bist also gar nicht beim Betreuungsverein der Diakonie, sondern bei einem anderen, der (weit?) unter Tarif zahlt? Dann habe ich das falsch verstanden, aber dein Post klang anders „den die Diakonie zahlt“. Das habe ich auf dich bezogen verstanden.

Das sieht natürlich anders aus. Die Vergütungen sind ja 2019 anhand der Kostenstruktur von Betreuungsvereinen berechnet worden; aber die Grundannahme war, dass diese den Tarif des öff. Dienstes zahlen. In den „alten“ Bundesländern ist das auch fast ausnahmslos der Fall, aber ich sehe gerade, dass du im wilden Osten lebst. Da scheinen Tarifverträge wohl ein Werk des sozialistischen Satans sein. Dann kann ich zum Schritt in die Selbstständigkeit nur ermutigen. Aber den genannten Empfehlungen solltest du dennoch nachkommen.



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Alt 10.04.2023, 11:50   #19
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Moin moin

Zitat:
Zitat von zwerg1978 Beitrag anzeigen
47 ist ok, kann man mit leben, aber für jemanden der mit Selbständigkeit gut leben kann, absolut keine Alternative.
Wenn Du selbständig 60 Betreuungen aus dem Homeoffice führst, dann hast Du überschaubare Unkosten bei rund 110 - 120 Tausend Euro Einnahmen. Und das ist ja auch noch eine Selbständigkeit "Deluxe"
Für mich wäre das gegen ein Gehalt von 47 K bei 50 Betreuungen absolut keine Option.
Na, hier ist mal wieder wilde Zahlenzauberei am Werke. alles durcheinander und nix um Vegleichbarkeit herzustellen.

Die 47k sind wohl Arbeitnehmer-Brutto (=netto: 30,5 k€ - das durchschnittliche Pro Kopf - Bruttoeinkommen lag 2022 in Deutschland bei ca. 40,2 k€)

Das ist als solches nicht mit einem Selbständigen-Einkommen zu vergleichen - oder man schreibt, ob es sich um den Umsatz handelt (das geht ja gar nicht), oder das Netto (da würden sich viele freuen) oder um das zu versteuernde Einkommen (das geht wohl, wenn man keine Familie ernähren muss und die Altersvorsorge bis an die Grenzen ausgereizt ist = dann bleiben ca. 37 k€ netto übrig).



D.h. bei einer Zahl sollte schon drangeschrieben werden, worum es sich handelt. Dann spart man sich Diskusisonen und Uneinigkeit.


Berechnung mit:

https://www.wiwo.de/tools/brutto-netto-rechner/
und
https://de.statista.com/statistik/da...and-seit-2000/



Die Rechnung von 110-120 k bei 60 Betreuungen paßt einigermaßen, soweit es sich um den Umsatz handelt. Diese Anzahl von Betreuungen im Home-Office zu führen, geht auch, man sollte aber schon Arbeitskräfte eingestellt haben, die viel von der Papierarbeit abnehmen, sonst ist keine Zeit mehr für die betreuten Menschen übrig. Die Arbeitskraft sollte schon ordentlich bezahlt werden (selbst, wenn es das gerne ausgebeutete Ehegespons ist...).


Das die Unkosten "überschaubar" sind, halte ich für einen idealistischen Wortfindungsfehler: Die Unkosten sind vielleicht nicht so groß, wie bei einem gut organisierten Büro ausserhalb der eigenen Wohnung, aber die genauen Kosten werden eher "übersehen" als "überschaut". Das darf aber jede/r so halten, wie es für besser angesehen wird.


MfG
Imre
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Alt 10.04.2023, 12:10   #20
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Zwerg kann das eh nicht ernst gemeint haben, sonst hätte er nicht das 13. Monatsgehalt, den Krankengeldzuschuss, die VL und die Zusatzversorgung (Betriebsrente) vergessen, die in TVöD geregelten Betrieben gezahlt werden. Und dass man entweder ein Dienstfahrzeug zur Verfügung hat oder die Fahrtkosten nach Bundesreisekostengesetz erstattet bekommt. Nebst einem pünktlichen Gehalt am Monatsende. Und auch keinen Steuerberater braucht. Aber wer gerne Äpfel und Birnen verwechseln möchte.

Ja, es gibt gut organisierte selbstständige Betreuerpraxen. Mit Hilfskräften, und bei denen auch genug herausspringt, neben allen Betriebsausgaben auch eine ordentliche Alterssicherung aufzubauen. Aber das ist dann das Ergebnis von harter Arbeit, guter Planung und dem Glück, ein adäquates Umfeld zu haben. Selbstverständlich ist alles drei nicht.
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