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Betreuungsvereine

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsvereine im Unterforum Vereins- und Behördenbetreuer , Teil der Situation der Betreuer/innen
Zitat: Zitat von Jodi2k Wenn es sich allerdings, wie in meinen Fall, um eine Bestandsbetreuung handelt, dann muss ich mich ...


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Alt 05.12.2023, 20:31   #11
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Zitat:
Zitat von Jodi2k Beitrag anzeigen
Wenn es sich allerdings, wie in meinen Fall, um eine Bestandsbetreuung handelt, dann muss ich mich selber an den für mich zuständigen Betreuungsverein wenden. Alternativ soll ich die Bestellungsurkunde zuschicken und die Behörde gebe dann die Kontaktdaten an den Verein weiter.
Hallo,

also rechtlich ist das Quatsch. In der zitierten Norm gehts nicht um den erstmaligen Beschluss in einem Betreuungsverfahren, sondern die Bestellung eines ehrenamtlichen Betreuers. Kann auch passieren, dass ein Ehrenamtlicher das Angebot mehrfach bekommt --> immer dann, wenns einen neuen Beschluss gibt.

Kann aber sein, dass deren Fachprogramm das nicht auseinander halten (mit dem Verhinderungsbetreuer) bzw. filtern kann. Das hatte ich schon erwähnt.

Die Urkunde zurück schicken ist natürlich erst recht Schwachsinn, bitte mach das nicht. Die Kollegen sollen dir halt sagen, welcher BtV ihrer Ansicht nach zuständig ist und an den wendest du dich. Du hast selbst einen Beratungsanspruch gegenüber dem BtV (§ 15 Abs. 1 BtOG). Wenn die Behörde sich weiter deppert stellt, bittest du um Vermittlung gem. § 5 Abs. 2 BtOG. Da steht nämlich in Satz 2, dass dich die Behörde beim Abschluss einer Vereinbarung unterstützten muss. Wenn´s nicht klappt, weil kein BtV zur Verfügung steht, muss sie das selbst gewährleisten. Das ist eine Pflichtleistung der Behörde.

Jesus, Maria, ist ein sehr umständliches Vorgehen da vor Ort, wo du bist..
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Alt 05.12.2023, 20:37   #12
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Die TL der Betreungsbehörde hat mir diesen Link gesendet

https://serviceportal.kreis-warendor...stung/503/show

Dort sind die Städte dann zu sehen.

Ich bin jetzt als Verhinderungsbetreuer neu aber die Hauptbetreuerin (unsere Mutter) ist schwer erkrankt auch sie hat von Betreungsvereinen nie etwas gehört oder bekommen.Ich stelle in Frage ob da jemals Daten geflossen sind.

Ich geh mit den Vorgang mal ne Stufe höher in der hiesigen Verwaltung

Geändert von Jodi2k (05.12.2023 um 20:53 Uhr)
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Alt 05.12.2023, 20:54   #13
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Hallo Jodi2k,

das kann so sein, ja. Die Bestimmung und Berechtigung zur Datenweitergabe ist ganz neu. Bestandsbetreuer sind nicht erfasst, sondern immer nur, wenn ein (neuer) Beschluss kommt.

Vor 2014 wurden Betreuungsbehörden übrigens gar nicht immer beteiligt, so dass es durchaus sein kann, dass auch die Behörde davon gar nichts gewusst hat. Dann ist total schade, dass das Amtsgericht der Mama nicht gesagt hat, dass es für sie kostenfreie Unterstützungsmöglichkeiten gibt - Behörde und BtV.

Aber jetzt weißt du es ja und kannst dich dorthin wenden :-)
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Alt 05.12.2023, 21:03   #14
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Ich geh trotzdem mal weiter allein das ich die Urkunde zurückschicken soll kann ja nicht rechtskonform sein.

Es ist wie bei Jobcenter, oft alles eine überhöhte Gängelung. Mal schauen was bei rauskommt
Jodi2k ist offline  
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Alt 05.12.2023, 21:10   #15
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Ich hab nichtmal eine Bestellungsurkunde sondern nur den Beschluss.

Hab das AG deswegen schon angeschrieben. Antwort steht aus
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Alt 05.12.2023, 21:30   #16
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Zitat:
Zitat von Jodi2k Beitrag anzeigen
Es ist wie bei Jobcenter, oft alles eine überhöhte Gängelung. Mal schauen was bei rauskommt

Ich würd´s nicht als Gängelung betrachten - auch wenn es sich für dich so anfühlt - sondern als überforderung bei der konformen Umsetzung der Reform-Bestimmungen. Traurig, aber vielleicht wahr..
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Alt 05.12.2023, 21:33   #17
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Vieleicht bedarf die Teamleitung der Betreuungsbehörde (die sollte es ja eigentlich aber wissen) und nicht ihre Mitarbeiter) nochmals eine Schulung.

Ich mein wir haben jetzt Ende 2023 und das Ding ist ja jetzt nicht so neu.
Ja mal schauen was das Büro des Landrats dazu meint. Die hatte ich schon öfters mal eingeschaltet zur abschließnden Stellungsnahme
Jodi2k ist offline  
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Alt 06.12.2023, 10:10   #18
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Update:

Zitat:
Sehr geehrter xxxxxxxxxxxxx


das Betreuungsbehördengesetz wurde reformiert und seit dem 01.01.2023 in das Betreuungsorganisationsgesetz überführt. Ob und in welchem Rahmen die Betreuungsbehörden vor 2014 involviert waren ist unerheblich. Es gilt das aktuelle Recht. In diesem Fall das Betreuungsorganisationsgesetz.



Wenn Sie aus xxxxxxxxxsind, dann ist laut der Auflistung (Betreuungsstelle - serviceportal.kreis-warendorf.de) der Betreuungsverein xxxxxxxxxxx für Sie zuständig.



In § 5 Abs. 2 S. 2 BtOG heißt es, dass die Betreuungsbehörde Sie bei einem Abschluss einer Vereinbarung nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BtOG mit einem anerkannten Betreuungsverein unterstützt. Wie genau soll Ihrer Meinung nach diese Form der Unterstützung aussehen?



Gemäß § 10 BtOG teilt die Betreuungsbehörde Name und Anschrift der ehrenamtlichen Betreuer, von deren Bestellung sie durch die Bekanntgabe des Betreuungsgerichts nach § 288 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Kenntnis erlangt hat. Das bedeutet, dass wir Ihren Namen und Ihre Anschrift dem Betreuungsverein XXXXXXX schriftlich mitteilen, sobald der Bestellungsbeschluss vom Amtsgericht bei uns vorliegt. Der Betreuungsverein nimmt dann Kontakt zu Ihnen auf.





Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Jodi2k ist offline  
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Alt 07.12.2023, 19:37   #19
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Zitat:
Wie genau soll Ihrer Meinung nach diese Form der Unterstützung aussehen?
Finde ich eine interessante Frage der Betreungsbehörde an mich
Jodi2k ist offline  
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