Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsvereine im Unterforum Vereins- und Behördenbetreuer , Teil der Situation der Betreuer/innen
Zitat:
Zitat von Jodi2k
Wenn es sich allerdings, wie in meinen Fall, um eine Bestandsbetreuung handelt, dann muss ich mich ...
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#11 | |
Club 300
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also rechtlich ist das Quatsch. In der zitierten Norm gehts nicht um den erstmaligen Beschluss in einem Betreuungsverfahren, sondern die Bestellung eines ehrenamtlichen Betreuers. Kann auch passieren, dass ein Ehrenamtlicher das Angebot mehrfach bekommt --> immer dann, wenns einen neuen Beschluss gibt. Kann aber sein, dass deren Fachprogramm das nicht auseinander halten (mit dem Verhinderungsbetreuer) bzw. filtern kann. Das hatte ich schon erwähnt. Die Urkunde zurück schicken ist natürlich erst recht Schwachsinn, bitte mach das nicht. Die Kollegen sollen dir halt sagen, welcher BtV ihrer Ansicht nach zuständig ist und an den wendest du dich. Du hast selbst einen Beratungsanspruch gegenüber dem BtV (§ 15 Abs. 1 BtOG). Wenn die Behörde sich weiter deppert stellt, bittest du um Vermittlung gem. § 5 Abs. 2 BtOG. Da steht nämlich in Satz 2, dass dich die Behörde beim Abschluss einer Vereinbarung unterstützten muss. Wenn´s nicht klappt, weil kein BtV zur Verfügung steht, muss sie das selbst gewährleisten. Das ist eine Pflichtleistung der Behörde. Jesus, Maria, ist ein sehr umständliches Vorgehen da vor Ort, wo du bist.. ![]() |
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#12 |
Forums-Geselle
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Die TL der Betreungsbehörde hat mir diesen Link gesendet
https://serviceportal.kreis-warendor...stung/503/show Dort sind die Städte dann zu sehen. Ich bin jetzt als Verhinderungsbetreuer neu aber die Hauptbetreuerin (unsere Mutter) ist schwer erkrankt auch sie hat von Betreungsvereinen nie etwas gehört oder bekommen.Ich stelle in Frage ob da jemals Daten geflossen sind. Ich geh mit den Vorgang mal ne Stufe höher in der hiesigen Verwaltung Geändert von Jodi2k (05.12.2023 um 20:53 Uhr) |
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#13 |
Club 300
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Hallo Jodi2k,
das kann so sein, ja. Die Bestimmung und Berechtigung zur Datenweitergabe ist ganz neu. Bestandsbetreuer sind nicht erfasst, sondern immer nur, wenn ein (neuer) Beschluss kommt. Vor 2014 wurden Betreuungsbehörden übrigens gar nicht immer beteiligt, so dass es durchaus sein kann, dass auch die Behörde davon gar nichts gewusst hat. Dann ist total schade, dass das Amtsgericht der Mama nicht gesagt hat, dass es für sie kostenfreie Unterstützungsmöglichkeiten gibt - Behörde und BtV. Aber jetzt weißt du es ja und kannst dich dorthin wenden :-) |
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#14 |
Forums-Geselle
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Ich geh trotzdem mal weiter allein das ich die Urkunde zurückschicken soll kann ja nicht rechtskonform sein.
Es ist wie bei Jobcenter, oft alles eine überhöhte Gängelung. Mal schauen was bei rauskommt |
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#15 |
Forums-Geselle
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Ich hab nichtmal eine Bestellungsurkunde sondern nur den Beschluss.
Hab das AG deswegen schon angeschrieben. Antwort steht aus |
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#16 | |
Club 300
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Ich würd´s nicht als Gängelung betrachten - auch wenn es sich für dich so anfühlt - sondern als überforderung bei der konformen Umsetzung der Reform-Bestimmungen. Traurig, aber vielleicht wahr.. |
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#17 |
Forums-Geselle
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Vieleicht bedarf die Teamleitung der Betreuungsbehörde (die sollte es ja eigentlich aber wissen) und nicht ihre Mitarbeiter) nochmals eine Schulung.
Ich mein wir haben jetzt Ende 2023 und das Ding ist ja jetzt nicht so neu. Ja mal schauen was das Büro des Landrats dazu meint. Die hatte ich schon öfters mal eingeschaltet zur abschließnden Stellungsnahme |
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#18 | |
Forums-Geselle
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#19 | |
Forums-Geselle
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