Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuungsvereine

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsvereine im Unterforum Vereins- und Behördenbetreuer , Teil der Situation der Betreuer/innen
Habt ihr als ehrenamtlicher Betreuer die Hilfe Von Betreuungsvereinen in Anspruch genommen ? Hier gibt es wohl Schulungen als Angebot. ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen > Vereins- und Behördenbetreuer

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 18.09.2023, 09:00   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.09.2023
Ort: NRW
Beiträge: 90
Standard Betreuungsvereine

Habt ihr als ehrenamtlicher Betreuer die Hilfe Von Betreuungsvereinen in Anspruch genommen ? Hier gibt es wohl Schulungen als Angebot.

Hatte da mal ein Verein im Kreis angeschrieben die aber direkt geantwortet haben ich soll mich an die Betreuungstelle des Kreises wenden.
Jodi2k ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2023, 13:58   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,645
Standard

Verstehe ich das richtig; es gibt in deinem Landkreis einen anerkannten Betreuungsverein, aber der hat deinen Beratungswunsch abgelehnt und dich an die Betreuungsbehörde verwiesen? Um was für eine Art Frage ging es denn? Oder um Fortbildungen? Im letzteren Fall ist es tatsächlich so, dass das über die BtB organisiert wird, zB als Gemeinschaftsprogramm mit den Vereinen und der VHS o.ä.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2023, 18:53   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.09.2023
Ort: NRW
Beiträge: 90
Standard

Okay müsste denke ich dann auch als Verhindungsbetreuer ermöglicht werden.
Jodi2k ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2023, 19:51   #4
Club 300
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 300
Standard

Zitat:
Zitat von Jodi2k Beitrag anzeigen
Okay müsste denke ich dann auch als Verhindungsbetreuer ermöglicht werden.

In NRW kenne ich mich nicht aus, bei uns in Bayern teilen sich BtV und BtBehörde einen Teil der Aufgaben. Zumindest gegenüber der Betreuungsbehörde hast du einen gesetzlichen Beratungsanspruch aus § 5 Abs. 2 BtOG. Bei den Vereinen ist es manchmal so, dass diese bestimmte Angebote haben oder nicht, da die staatliche Förderung mehr oder weniger defizitär ist. Das wird deine Behörde wissen.
Forenfuchs ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2023, 14:06   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 10
Standard

Betreuungsvereine sind seit diesem Jahr verpflichtet ehrenamtliche Betreuer an sich zu binden. Es müssen öffentliche Angebote nachgewiesen werden.
Wir haben das Problem, dass uns die ehrenamtlich nicht genannt werden von der Betreuungsbehörde. Die haben sich noch keinen guten Plan diesbezüglich gemacht. Wir sind in unserem Landkreis allerdings auch insgesamt 7 Betreuungsvereine.
Julia kb ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2023, 17:40   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,645
Standard

Die Betreuungsbehörde hat ja die Neubestellungen, die ihnen vom Gericht nach § 288 FamFG gemeldet werden, nach § 10 BtOG an einen BtV weiterzuleiten. Dabei ging der Gesetzgeber wohl davon aus, dass pro Landkreis/krsfr. Stadt üblicherweise 1 Verein existiert. Tatsächlich ist die Relation bei 1,7. In meiner Stadt (DU) gibts keinen einzigen. 7 ist extrem hoch (auch angesichts der beschränkten Landesförderung - selbst im besten Fall wird nur 1 Vollzeitstelle pro 100.000 Einwohner gefördert.

Es muss also zwischen der BtB und den 7 Vereinen eine Aufteilung der Adressmeldungen vereinbart werden. ZB nach Regionen innerhalb des Landkreises. Darüber hinaus: gibts keine gemeinsamen Infoblätter mit allen Adressen, die breit gestreut werden (zB Heime, Gericht, Krankenhäuser, VHS, Kirchengemeinden usw)?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2023, 20:23   #7
Club 300
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 300
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Die Betreuungsbehörde hat ja die Neubestellungen, die ihnen vom Gericht nach § 288 FamFG gemeldet werden, nach § 10 BtOG an einen BtV weiterzuleiten.
Hallo,

genau, die Behörde HAT - ist also kein Wunschkonzert, sondern eine Pflichtaufgabe. Nach einem 3/4 Jahr wär´s langsam mal Zeit, in die Schlappen zu kommen. Das dem "Luxusproblem" von sieben Betreuungsvereinen ließe sich leicht lösen, wenn die Vereine sich absprechen würden, wer in welcher Kalenderwoche dran ist - und die Behörde dann diesem Verein die Kontaktdaten schickt. So wurde das z. B. in Nürnberg gelöst: https://www.gesetzliche-betreuung-nb...eiten_2023.pdf

Finde ich ganz pfiffig. Ist allerdings keine so große Großstadt, dass da unbedingt Entfernungen berücksichtigt werden müssen.

Vielleicht scheitert es in der Behörde nicht nur daran, dass sie nicht wissen, wem sie die Daten jetzt schicken bzw. wie sie das aufteilen sollen, sondern an dem Fachverfahren. Man muss nach den Daten ja auch filtern können. Ich hoffe man, es handelt sich um eine Großstadt UND die Kollegen in der Behörde haben ein Fachverfahren...
Forenfuchs ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2023, 20:25   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.09.2023
Ort: NRW
Beiträge: 90
Standard

Für mich als NEU Verhinderungsbetreuer gilt das doch auch oder ?

Dann würde ich nämlich bei Gelegenheit da mal nachfragen :-)
Jodi2k ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2023, 20:37   #9
Club 300
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 300
Standard

Zitat:
Zitat von Jodi2k Beitrag anzeigen
Für mich als NEU Verhinderungsbetreuer gilt das doch auch oder ?
Dann würde ich nämlich bei Gelegenheit da mal nachfragen :-)
Hallo Jodi2k,

das ist eine echt gute Frage; also klar, du kannst dich jederzeit an einen BtV wenden wenn du Beratung, Unterstützung oder eine Vereinbarung abschließen möchtest. Ich überlege gerade, ob - da es sich ja um eine Bestandsbetreuung handelt - der Beschluss über die erstmalige Bestellung eines Verhinderungsbetreuers von der Software-Filterung erfasst wird - also in der Excel-Liste mit Daten erscheint, die an die BtVs automatisch weitergeleitet werden. Da bin ich grad echt überfragt.. - werde ich bei uns mal überprüfen, wenn mir eine Verhinderungsbetreuung in die Finger kommt!
Forenfuchs ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.12.2023, 13:36   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.09.2023
Ort: NRW
Beiträge: 90
Standard

Ich hab mal die Betreuungsbehörde bei mir angeschrieben:

Die Teamleitung teilte mir dazu mit das es in meinen Landkreis 2 Betreungsvereine gibt und die Vereine sich die Städte untereinander aufgeteilt haben.


Die Meldung nach § 10 BtOG „Die Behörde teilt Name und Anschrift der ehrenamtlichen Betreuer, von deren Bestellung sie durch die Bekanntgabe des Betreuungsgerichts nach § 288 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Kenntnis erlangt hat, unverzüglich einem am Wohnsitz des ehrenamtlichen Betreuers anerkannten Betreuungsverein mit, um dem Verein eine Kontaktaufnahme zu ermöglichen. (…)“ erfolgt durch uns, sobald wir den Beschluss des zuständigen Amtsgerichts vorliegen haben.

Wenn es sich allerdings, wie in meinen Fall, um eine Bestandsbetreuung handelt, dann muss ich mich selber an den für mich zuständigen Betreuungsverein wenden. Alternativ soll ich die Bestellungsurkunde zuschicken und die Behörde gebe dann die Kontaktdaten an den Verein weiter.
Jodi2k ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:54 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40