Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsvereine im Unterforum Vereins- und Behördenbetreuer , Teil der Situation der Betreuer/innen
Habt ihr als ehrenamtlicher Betreuer die Hilfe Von Betreuungsvereinen in Anspruch genommen ? Hier gibt es wohl Schulungen als Angebot.
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.09.2023
Ort: NRW
Beiträge: 90
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Habt ihr als ehrenamtlicher Betreuer die Hilfe Von Betreuungsvereinen in Anspruch genommen ? Hier gibt es wohl Schulungen als Angebot.
Hatte da mal ein Verein im Kreis angeschrieben die aber direkt geantwortet haben ich soll mich an die Betreuungstelle des Kreises wenden. |
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#2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,645
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Verstehe ich das richtig; es gibt in deinem Landkreis einen anerkannten Betreuungsverein, aber der hat deinen Beratungswunsch abgelehnt und dich an die Betreuungsbehörde verwiesen? Um was für eine Art Frage ging es denn? Oder um Fortbildungen? Im letzteren Fall ist es tatsächlich so, dass das über die BtB organisiert wird, zB als Gemeinschaftsprogramm mit den Vereinen und der VHS o.ä.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.09.2023
Ort: NRW
Beiträge: 90
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Okay müsste denke ich dann auch als Verhindungsbetreuer ermöglicht werden.
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#4 |
Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 300
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![]() In NRW kenne ich mich nicht aus, bei uns in Bayern teilen sich BtV und BtBehörde einen Teil der Aufgaben. Zumindest gegenüber der Betreuungsbehörde hast du einen gesetzlichen Beratungsanspruch aus § 5 Abs. 2 BtOG. Bei den Vereinen ist es manchmal so, dass diese bestimmte Angebote haben oder nicht, da die staatliche Förderung mehr oder weniger defizitär ist. Das wird deine Behörde wissen. |
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#5 |
Einsteiger
Registriert seit: 24.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 10
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Betreuungsvereine sind seit diesem Jahr verpflichtet ehrenamtliche Betreuer an sich zu binden. Es müssen öffentliche Angebote nachgewiesen werden.
Wir haben das Problem, dass uns die ehrenamtlich nicht genannt werden von der Betreuungsbehörde. Die haben sich noch keinen guten Plan diesbezüglich gemacht. Wir sind in unserem Landkreis allerdings auch insgesamt 7 Betreuungsvereine. |
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#6 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,645
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Die Betreuungsbehörde hat ja die Neubestellungen, die ihnen vom Gericht nach § 288 FamFG gemeldet werden, nach § 10 BtOG an einen BtV weiterzuleiten. Dabei ging der Gesetzgeber wohl davon aus, dass pro Landkreis/krsfr. Stadt üblicherweise 1 Verein existiert. Tatsächlich ist die Relation bei 1,7. In meiner Stadt (DU) gibts keinen einzigen. 7 ist extrem hoch (auch angesichts der beschränkten Landesförderung - selbst im besten Fall wird nur 1 Vollzeitstelle pro 100.000 Einwohner gefördert.
Es muss also zwischen der BtB und den 7 Vereinen eine Aufteilung der Adressmeldungen vereinbart werden. ZB nach Regionen innerhalb des Landkreises. Darüber hinaus: gibts keine gemeinsamen Infoblätter mit allen Adressen, die breit gestreut werden (zB Heime, Gericht, Krankenhäuser, VHS, Kirchengemeinden usw)?
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#7 | |
Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 300
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![]() Zitat:
genau, die Behörde HAT - ist also kein Wunschkonzert, sondern eine Pflichtaufgabe. Nach einem 3/4 Jahr wär´s langsam mal Zeit, in die Schlappen zu kommen. Das dem "Luxusproblem" von sieben Betreuungsvereinen ließe sich leicht lösen, wenn die Vereine sich absprechen würden, wer in welcher Kalenderwoche dran ist - und die Behörde dann diesem Verein die Kontaktdaten schickt. So wurde das z. B. in Nürnberg gelöst: https://www.gesetzliche-betreuung-nb...eiten_2023.pdf Finde ich ganz pfiffig. Ist allerdings keine so große Großstadt, dass da unbedingt Entfernungen berücksichtigt werden müssen. Vielleicht scheitert es in der Behörde nicht nur daran, dass sie nicht wissen, wem sie die Daten jetzt schicken bzw. wie sie das aufteilen sollen, sondern an dem Fachverfahren. Man muss nach den Daten ja auch filtern können. Ich hoffe man, es handelt sich um eine Großstadt UND die Kollegen in der Behörde haben ein Fachverfahren... |
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#8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.09.2023
Ort: NRW
Beiträge: 90
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Für mich als NEU Verhinderungsbetreuer gilt das doch auch oder ?
Dann würde ich nämlich bei Gelegenheit da mal nachfragen :-) |
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#9 | |
Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 300
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![]() Zitat:
das ist eine echt gute Frage; also klar, du kannst dich jederzeit an einen BtV wenden wenn du Beratung, Unterstützung oder eine Vereinbarung abschließen möchtest. Ich überlege gerade, ob - da es sich ja um eine Bestandsbetreuung handelt - der Beschluss über die erstmalige Bestellung eines Verhinderungsbetreuers von der Software-Filterung erfasst wird - also in der Excel-Liste mit Daten erscheint, die an die BtVs automatisch weitergeleitet werden. Da bin ich grad echt überfragt.. - werde ich bei uns mal überprüfen, wenn mir eine Verhinderungsbetreuung in die Finger kommt! |
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#10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.09.2023
Ort: NRW
Beiträge: 90
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Ich hab mal die Betreuungsbehörde bei mir angeschrieben:
Die Teamleitung teilte mir dazu mit das es in meinen Landkreis 2 Betreungsvereine gibt und die Vereine sich die Städte untereinander aufgeteilt haben. Die Meldung nach § 10 BtOG „Die Behörde teilt Name und Anschrift der ehrenamtlichen Betreuer, von deren Bestellung sie durch die Bekanntgabe des Betreuungsgerichts nach § 288 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Kenntnis erlangt hat, unverzüglich einem am Wohnsitz des ehrenamtlichen Betreuers anerkannten Betreuungsverein mit, um dem Verein eine Kontaktaufnahme zu ermöglichen. (…)“ erfolgt durch uns, sobald wir den Beschluss des zuständigen Amtsgerichts vorliegen haben. Wenn es sich allerdings, wie in meinen Fall, um eine Bestandsbetreuung handelt, dann muss ich mich selber an den für mich zuständigen Betreuungsverein wenden. Alternativ soll ich die Bestellungsurkunde zuschicken und die Behörde gebe dann die Kontaktdaten an den Verein weiter. |
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