Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsverein Schlussrechnung im Unterforum Vereins- und Behördenbetreuer , Teil der Situation der Betreuer/innen
Moin moin
"War der Betreuer bei Beendigung seines Amtes gemäß § 1859 befreit, genügt zur Erfüllung der Verpflichtungen aus den ...
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#11 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
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Moin moin
"War der Betreuer bei Beendigung seines Amtes gemäß § 1859 befreit, genügt zur Erfüllung der Verpflichtungen aus den Absätzen 2 und 4 Satz 2 die Erstellung einer Vermögensübersicht mit einer Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben seit der letzten Vermögensübersicht" Man könnte vielleicht vermuten, dass das doch etwas mehr ist, als eine Vermögensübersicht seit der letzten Vermögensübersicht, die möglicherweise auch sie erste zu Beginn der Betreuung gewesen ist. Dann wird die Übersicht über die Ein- und Ausnahmen über den gesamten Betreuungszeitraum eine echte Hausnummer. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#12 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 89
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Der befreite Betreuer sendet jährlich ein Vermögensverzeichnis.
Beim Abschluss legt er dem Vermögensverzeichnis die Kontoauszüge für den Zeitraum letztes Vermögensverzeichnis bis Beendigungsdatum, also aktuelles Vermögensverzeichnis bei. Weitere Belege - zu den Kontobewegungen - sind nicht notwendig. Angaben zu regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben sollten wohl getroffen werden. Keine Ahnung wie eng die Gerichte diese Pflicht nehmen. Das war dann alles ![]() |
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#13 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 776
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Also ich habe es jetzt bei mehreren Übernahmen so erlebt.
Es wird ein VZ eingereicht zum Stichtag. und die Kontostände werden zum Stichtag belegt. Das war es dann auch. Kein einziger Beleg wird eingereicht, nichts. |
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#14 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 30.01.2023
Ort: Sachsen
Beiträge: 46
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Unabhängig davon müssen doch aber die als neuem Betreuer ALLE Unterlagen herausgegeben werden, d.h. du müsstet alle Kontoauszüge und Belege bekommen und kannst/musst selbst die Richtigkeit prüfen.
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#15 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 776
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Und wie ist deine juristische Enschätzung ?
Was verlangst du als REchtspflegerin denn vom Verein ? Nur das Vemrögensverzechnis ? |
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#16 | |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 776
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Mal angenommen ich würde all diese Unterlagen bekommen.... Soll ich mich jetzt hin setzen und die Vermögensverwaltung der letzten sagen wir mal 10 Jahre meines Vörgängers auf rechnerichse Richtigkeit prüfen ? |
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#17 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,941
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Wie willst Du sonst in 5 Jahren den Erben abwehren, der einen Ersatzanspruch gegen Dich anmeldet, weil Du nicht gemerkt hast, dass der Verein Gelder veruntreut hat
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#18 |
Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 776
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Wenn das meine Aufgabe sein soll, dann wäre das genau die letzte Betreuung die ich von einem Verein übernehme.
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#19 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 30.01.2023
Ort: Sachsen
Beiträge: 46
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Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben seit der letzten VÜ (der einfachheithalber: Online-Umsatzanzeige vom Girokonto und gegebenenfalls weiterer Konten) eidesstattliche Versicherung, § 1872 Abs. 5 BGB Mehr will das Gesetz und der Gesetzgeber nicht, es war wohl zur Arbeitsentlastung der Gerichte gedacht. Persönlich finde ich das nicht so dolle. Ich weiß jetzt nicht, wo das steht, aber die Betreuungsvereine sind intern verpflichtet, sich selbst und die Unterlagen regelmäßig zu prüfen. Und bei unsere Vereine machen dass auch bzw. haben intern auch eine ordentliche Buchung. |
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