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Betreuungsverein Schlussrechnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsverein Schlussrechnung im Unterforum Vereins- und Behördenbetreuer , Teil der Situation der Betreuer/innen
Guten Morgen leibe Gemeinde. Mal eine Frage.... Muss ein Betreuungsverein keine Schlussrechnung legen ? Also mir wurde mitgeteilt, dass nur ...


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Alt 27.02.2024, 08:00   #1
Stammgast
 
Benutzerbild von zwerg1978
 
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Beiträge: 776
Standard Betreuungsverein Schlussrechnung

Guten Morgen leibe Gemeinde.
Mal eine Frage.... Muss ein Betreuungsverein keine Schlussrechnung legen ?

Also mir wurde mitgeteilt, dass nur eine Vermögensübersicht eingereicht wird.
Keine Kontoauszüge, keine Schlussrechnung, irgendwie nichts.
Muss ich als übernehmender Betreuuer hier auf etwas besonders acht geben ?
zwerg1978 ist offline  
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Alt 27.02.2024, 08:18   #2
Routinier
 
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Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,943
Standard

Steht hier alles
https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Rechnungslegung
Mächschen ist offline  
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Alt 28.02.2024, 08:09   #3
Stammgast
 
Benutzerbild von zwerg1978
 
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 776
Standard

Das ist ja auch ein Ding....

Dann hat der Verein ja mit Rechnungslegung und schlussrechnung rein garnichts am Hut.
zwerg1978 ist offline  
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Alt 28.02.2024, 08:19   #4
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

Doch, mit der Schlussrechnungslegung durchaus.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 28.02.2024, 08:36   #5
Stammgast
 
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Beiträge: 776
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Zitat:
Zitat von Fara Beitrag anzeigen
Doch, mit der Schlussrechnungslegung durchaus.



Also ich lese es so :



Befreite Betreuer nach § 1859 BGB haben keine Pflicht zur Schlussrechnungslegung, sie haben nach § 1872 Abs 5 BGB lediglich eine Vermögensübersicht vorzulegen, aus der die Einnahmen und Ausgaben erkennbar sind. Dazu haben sie eine Erklärung an Eides Statt abzugeben.
zwerg1978 ist offline  
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Alt 28.02.2024, 14:04   #6
Neuer Gast
 
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Ort: Hessen
Beiträge: 1
Standard Mitleser

Ich schreibe hier nur mal schnell drunter um den Beitrag besser verfolgen zu können.
Springherum ist offline  
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Alt 28.02.2024, 14:37   #7
Routinier
 
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Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,943
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Die Einnahmen und Ausgaben seit dem letzten Vermögensverzeichnis
Mächschen ist offline  
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Alt 28.02.2024, 16:05   #8
Stammgast
 
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Beiträge: 776
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Die Einnahmen und Ausgaben seit dem letzten Vermögensverzeichnis

Ganz so ist es nicht.... Ein Vermögensverzeichnis, aus dennen die Einnahmen und die Ausgaben zu ersehen sind.
Also ein solches, wie wir es beim Antritt einreichen.
Mehr nicht.
zwerg1978 ist offline  
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Alt 28.02.2024, 17:28   #9
Routinier
 
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Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,943
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§ 1872 Abs. 5 Satz 1 BGB sieht das anders
Mächschen ist offline  
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Alt 28.02.2024, 17:40   #10
Stammgast
 
Benutzerbild von zwerg1978
 
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Beiträge: 776
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
§ 1872 Abs. 5 Satz 1 BGB sieht das anders

Was kannst du denn da lesen, was ich nicht lesen kann ????
Er erstellt ein Vermögensverzeichnis mit den dann aktuellen Zahlen.
Das ist aber keine Rechnungslegung, sondern einfach nur ein Vermögensverzeichnis.
Mehr ist das nicht.
zwerg1978 ist offline  
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