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Erste Behördenbetreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erste Behördenbetreuung im Unterforum Vereins- und Behördenbetreuer , Teil der Situation der Betreuer/innen
Das Problem ist, dass wir hier nur spekulieren können. Wir wissen es schlicht und einfach nicht. Aber uns wurden einige ...


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Alt 14.06.2024, 17:45   #21
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,105
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Das Problem ist, dass wir hier nur spekulieren können. Wir wissen es schlicht und einfach nicht. Aber uns wurden einige Indizien geliefert.
In der Regel entziehen sich Rechsanwälte, die Betreuungen führen, nicht selbst die Existenzgrundlage. Sie wissen recht gut, welche Tätigkeiten sie als anwaltliche gesondert abrechnen können. Ein Fall, in dem dies möglich und die Betreute vermögend ist, ist nach normalen Maßstäben attraktiv für einen Anwalt - es sei denn, der Sachverhalt ist sehr kompliziert, der Streitwert jedoch gering und/oder es geht um irgendwelche aufwendigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Immobilienverwaltung und das Betreuungsgericht lässt nicht zu, dass eine Hausverwaltung eingesetzt wird und/oder der Gegner dreht derart auf, dass das Ganze unzumutbar wird.

Auch in der Verwaltung ist ein derartiger Aufstand von Beamten und Angestellten, die einfach ihre Arbeit erledigen sollen, eher ungewöhnlich. Daraus schließe ich, dass der Fall mit erheblichen Erschwernissen und Risiken verbunden ist, die den normalen Rahmen sprengen.
Offenbar kamen ja nicht nur der anwaltliche Betreuer, sondern auch mehrere Hierarchieebenen in der Kommunalverwaltung zu dem Schluss, dass der Aufwand nicht geleistet werden kann, wenn man nicht ungewöhnliche Maßnahmen ergreift und Geld ausgibt, das in den Kommunen normalerweise nicht locker gemacht wird.
Auch auf dem Markt war kein anderer Betreuer zu finden.
Das alles wird mutmaßlich gute Gründe haben, denn alle Beteiligten setzen hier ihr wirtschaftliches Erhaltungsinteresse bis zu einem gewissen Grad aufs Spiel.
Garfield ist offline  
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Alt 14.06.2024, 18:04   #22
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,641
Standard

Tja, das kann man nur hoffen. Aber eines macht stutzig. Ist die Behörde selbst bestellt, müsste sie die damit verbundenen Kosten selbst tragen - und nicht pauschal die betreute Person.

In Hamburg hats ja kürzlich seitens der Senatsverwaltung den Versuch gegegen, bis zu 20 Fälle, die sonst keiner haben wollte (vermutlich aus den gleichen Gründen wie hier) meistbietend zu versteigern. Es ging dabei um eine Zahlung von 85.000 € pA zuzügl. 19 % MWSt (da das ja dann keine Betreuervergütungen wären; allerdings wäre das ja über die Steuerzahlung wieder zurück geflossen), also pi mal Daumen 4.250 € je Betreuten und Jahr. Wäre also vor allem bei Betreuten ab 3. Betreuungsjahr ein Mehrfaches der Vergütung gewesen. Das Modell wurde aus verschiedenen Gründen kritisiert, aber es wäre legal gewesen. Die Bestellung wäre über das Gericht gelaufen. Und die Kosten vor allem nicht den Betreuten auferlegt.

So haben wir es im Ausgangsfalle womöglich auch noch mit Untreue zu Lasten des Betreuten zu tun. In der Haut des Prädikatsjuristen möchte ich da lieber nicht stecken. Ob die Staatsanwaltschaft schon Bescheid weiß?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
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Alt 14.06.2024, 18:13   #23
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,105
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Tja. Diesbezüglich weiß man wirklich nicht - ist es schlicht Inkompetenz oder ist es kriminelle Energie? Ich tippe auf Ersteres, verbunden mit der üblichen Verwaltungsarroganz, sprich dem Vertrauen darauf, dass die Minions auf den unteren Hierarchieebenen sich nicht trauen werden, den oberen Etagen wirklich ans Bein zu pinkeln.
Garfield ist offline  
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Alt 30.12.2024, 09:46   #24
Club 300
 
Registriert seit: 24.11.2017
Ort: NRW LWL Bezirk
Beiträge: 379
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Guten Tag,

ich habe das Thema aus Interesse mal queer gelesen. Ich kann jetzt nur raten und ins blaue Tippen. Ich glaube jedoch nicht, dass der Anwalt wegen dieser einzelnen Betreuung "gesundheitliche Probleme" bekommen hat. Die Betreuung war einfach allein so zeitaufwendig, dass sich jede Pauschale für den Herrn nicht gelohnt hat. So wie es mit vielen Betreuungen läuft. Jeder Betreuer könnte sicherlich zig Fälle nennen, wo bei 100 € im Monat für Mindestlohn gearbeitet wird. Das haben Vorredner auch herausgestellt.

Die Abgabe dieser Betreuung hat den Fall noch mal "verbrannt". Fragt die Betreuungsstelle jetzt mit diesen Daten neu an, möchte natürlich niemand mehr diesen Fall anrühren. Auch der Gedanke, selbst ein Anwalt kam nicht weiter, schwingt immer mit...

Man hätte den Fall als Neufall direkt mit div. Regelungen abgrenzen/ aufstellen müssen. Der Betreuer am Schreibtisch weiter arbeiten und Dienste für Alltag und div. Sachen organisieren können. Sei es Hausverwaltungen, Alltagsbetreuung, Makler usw. Mit dem Vermögen war/ ist ja viel zu machen. Ob er selbst überlegt, oder seine Mitarbeiter agieren, ist ja intern auch noch mal so eine Sache. Ein einzelner selbstständiger Berufsbetreuer wird den Fall jedoch wahrscheinlich nicht einfacher führen können. Dieser Fall wird auch nicht schwieriger sein, als alle Fälle die ich bisher in ca. 8-9 Jahren bearbeitet habe.

Damit man als Betreuungsbehörde/ Berufsbetreuer langfristig zusammenarbeiten kann, empfehle ich im Kontakt mit Betreuungsstellen immer eine Art Vergabeliste für Krisen, wo es der Reihe nach geht. Ich werde wirklich oft für Fälle angefragt, die keiner mehr führen möchte/ oder angeblich kann. Jeder Kollege soll aufwendigere Sachen abarbeiten müssen und nicht nur ablehnen und auf mitwirkungsbereite Omas und Opas warten. Bekommt nämlich ein einzelner engagierter Kollege haufenweise solcher Fälle, wird irgendwann mit Garantie gesundheitlich und existenziell gelitten. Der Reihe nach wäre wieder fair.

Hier vor Ort komme ich mit der Liste/ Vorschlag für Krisenfälle aber auch nicht weiter. Einige MA der Betreuungsstelle finden die Idee gut, andere nicht. Angeblich bekommen diese immer alles los.
(Jedoch weiß ich auch wie (Anruf, ja Oma pflegeleichter Fall, ist im Heim, nehmen Sie? - In der Praxis dann mittellos, keine Krankenversicherung, privat als Notfall, Heim will kündigen, niemand hat Sozialhilfe beantragt, Vermieter hat die Betreuung angeregt, weil sich sechs Monate lang niemand um seine Wohnung kümmerte und er sein Geld sehen möchte usw, B. ist unheimlich krank und es werden täglich Leistungen im Notlagentarif abgelehnt.. usw. .. )

-> Evtl. findet Eure Betreuungsstelle das ja mit der Liste interessant?
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Mucki ist offline  
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Alt 30.12.2024, 11:26   #25
BBD
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 20.10.2024
Ort: NRW
Beiträge: 94
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na, bei dem Fall läuft so vieles anscheinend so katatrophal schief...
schon fast schwer zu glauben, das eine Fachbehörde solche laienhaften Fehler begeht.

Was mir auffällt:
Der Kollege Anwalt hat 2 Jahre einen anscheinend unangenehmen Fall geführt.
Dafür erst mal Respekt.
Dann hat das Gericht ihn auf seinen Antrag hin umgehend zum gewünschten Datum aus der Betreuung entlassen.
Vorbildlich.
Hier hat das Gericht im Sinne des Betreuers gehandelt, was ich löblich sehe.


Das mit der Liste ist sicher eine diskutierbare Lösung.
Andererseits: Wir klagen über schlechte Bezahlung, und zunehmend wirtschaftlich unzumutbare Fallkonstellationen (Vermögen, Immobilien). Dann noch einen Rechtspfleger/in mit überbordenden Kontrollbedürfnis....das kennen wir doch alle, was das bedeutet.
Der Kollege hat klar benannt, warum er den Fall nicht führen will, und sich nun "entzogen". Ausserdem kann ja auch seine Gesundheit und möglicherweise Alter dazu führen, das er sich langsam aus der Betreuerei verabschiedet. Nachvollziehbar dann zunächst die Problemfälle abzugeben.

Man könnte sagen, er zieht eine nachvollziehbare Konsequenz aus den Entscheidungen des Gesetzgebers....


Würde das die Regel werden, dann würde sich vielleicht etwas in unserem Sinne tun.....


Schwierig, schwierig, hier fällt mir eine klare Position schwer.



Ich teile übrigens den Eindruck des Admirals, das auf die Betreuungsbehörden eine Welle zukommt. Ich glaube, das kommt grade erst auf als Thema....wenig bis kein Nachwuchs, viele gehen in Ruhestand.....da wird es noch ein Hauen und Stechen geben..... .
Tendenziell kommen ja auch nicht die netten Fälle dort an, und das wird die Motivation bei der Behörde anzufangen/ zu bleiben auch nicht erhöhen.
Da es auch innerhalb der Verwaltung viele freie Stellen gibt....warum sich das bei der Betreuungsbehörde antun?


Und da schliesst sich der Kreis.


vG
Martin
BBD ist offline  
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Alt 31.12.2024, 11:09   #26
Club 300
 
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Beiträge: 300
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Zitat:
Zitat von Mucki Beitrag anzeigen
Damit man als Betreuungsbehörde/ Berufsbetreuer langfristig zusammenarbeiten kann, empfehle ich im Kontakt mit Betreuungsstellen immer eine Art Vergabeliste für Krisen, wo es der Reihe nach geht.
Hier vor Ort komme ich mit der Liste/ Vorschlag für Krisenfälle aber auch nicht weiter. Einige MA der Betreuungsstelle finden die Idee gut, andere nicht.

-> Evtl. findet Eure Betreuungsstelle das ja mit der Liste interessant?
Hallo,

ich find´s interessant, habe das Prinzip aber noch nicht verstanden. Wie genau soll das mit der Krise-Liste funktionieren?
Forenfuchs ist offline  
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Alt 31.12.2024, 11:28   #27
Club 300
 
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Beiträge: 379
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Zitat:
Zitat von Forenfuchs Beitrag anzeigen
Hallo,

ich find´s interessant, habe das Prinzip aber noch nicht verstanden. Wie genau soll das mit der Krise-Liste funktionieren?

Damit nicht die Krisen/ schweren Sachen bei einzelnen landen die irgendwann drunter kaputt gehen, immer der Reihe nach an alle Betreuer vergeben. Dann wird man nicht hintereinander für 2 Hammer Fälle angefragt, sondern bekommt auch zwischendurch angenehmere Sachen.


-> Umsetzung. Einfache Kriterien für Krisen festmachen und dann alle Betreuer in einer Liste zufällig anordnen und die neuen Krisen an diese der Reihe nach vergeben. Dann wieder von vorn.

Absagen wie ich mache nur leichtes, darf es in unserem Job mit Menschen nicht geben. Jeder Fall kann jeden Tag zur Krise werden. Wer an der Reihe dran ist, bekommt den nächsten Krisen-Fall.

Ich wundere mich immer wieder, wenn ich höre Kollegen lehnen schwierige Fälle ab. Vereine mit 6 Sozialarbeitern vor Ort und Vertretungen intern sagen schaffen sie nicht. Anwälte mit ausreichend kompetent seien überfordert usw.

Richter und BB Mitarbeiter wissen nicht, was man schon alles abgearbeitet hat das Jahr. Die wechseln auch fast jährlich das Personal Stellen durch.

Eine Liste aus der Krisenvergaben sichtbar wären, würde ich mir wünschen. Zur Fairness für alle.
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Mucki ist offline  
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Alt 31.12.2024, 12:01   #28
Club 300
 
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Ah, ok. Danke. Die Idee ist an sich gut! Eine halbwegs faire Verteilung finde ich auch wichtig und mag "Rosinenpickerei" nicht.

Dafür Kriterien zu finden, finde ich nicht so einfach, wenn ich das praktisch angehen wollte. Beispiel: für manche wäre "Obdachloser ohne KV" schon ein Krisenfall, für andere der Standard. Wir haben Leute, die Gewerbe abgewickelt haben und das können, andere nicht. Die UB eines akut psychisch Kranken wäre auch so ein Beispiel.
Dann melden die Betreuer sich kapazitätsmäßig ja auch an und ab. Das verkompliziert etwas den Überblick auf der Liste.

Und, wie du auch schreibst: ein gerade noch harmloser Fall kann morgen anders aussehen. Mir sagte mal ein Betreuer (halb im Scherz): von Ihnen nehm ich keine liebe Omi mehr! Als ich fragte, warum? -> die mittelose Omi im Heim beerbte ihren noch älteren Bruder zwei Wochen später. Und der hatte ein Mietshaus..

Ob man also "Gerechtigkeit" herstellen könnte bei schwierigen Fällen, bin ich gerade unschlüssig. Werde noch ein bisschen darüber nachdenken!
Forenfuchs ist offline  
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