Dies ist ein Beitrag zum Thema Erste Behördenbetreuung im Unterforum Vereins- und Behördenbetreuer , Teil der Situation der Betreuer/innen
Mein Team und ich - Betreuungsamt einer Landkreises - haben die erste Bestellung als Betreuungsbehörde.
Der Fall: Begüterte Dame (Bar, ...
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#1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 02.06.2024
Ort: Grüne Wiese hinter Hamburg
Beiträge: 5
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Mein Team und ich - Betreuungsamt einer Landkreises - haben die erste Bestellung als Betreuungsbehörde.
Der Fall: Begüterte Dame (Bar, Depot, Immobilien), dement, Bevollmächtigte (unter Verdacht der Bereicherung), bekam gesetzliche Betreuung. Ein Rechtsanwalt als Betreuer übernahm. Nach zwei Jahren kündigte dieser dem Gericht an, er werde wegen zu hohen Arbeitsaufwandes, gesundheitlichen Beeinträchtigungen und dauernden Belästigungen seitens der Rechtsanwälte der Bevollmächtigten die Betreuung zum 31.05. niederlegen. Das Betreuungsamt konnte keinen neuen Betreuer benennen und wurde kurzerhand zum 01.06. bestellt. Die Möglichkeit der Beschwerde von Leitung abgelehnt, stattdessen trotz Bedenken der Mitarbeiter eben jenen selben Rechtsanwalt mandatiert und vertraglich bevollmächtigt für eine sehr üppige Vergütung (aus dem Vermögen der Dame) für die Vermögenssorge. Den Vertrag hat eine Leitungskraft unterschrieben. Nun will Leitung aus dem Team der Sozialpädagogen dem Betreuungsgericht eine Person namentlich benennen für das Gericht und die Verantwortung übertragen. Der/die KollegIn wird zunächst dafür freigestellt, kompensieren soll dessen bisherige Aufgaben Team und Anerkennungspraktikant). Wir weigern uns, freiwillig zu melden und sehen die Verantwortung bei Leitung. Gedroht wird mit einer Dienstanweisung. Ich persönlich sehe das ganz Vorgehen als nicht rechtskonform, gar dilettantisch und nicht zumutbar. Erste Krankmeldungen im Team liegen schon vor. Ebenso Anträge eines weiteren Betreuers auf Abgabe von Betreuungen aus wirtschaftlichen Gründen, für die wir keine neuen Betreuer benennen werden können. Bin sehr gespannt auf Feedback, Hinweise/Anregungen oder Tips und bedanke mich schon mal. Admiral Durham (Ncc1031 USS Discovery) |
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#2 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,943
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Vielleicht zwitschert ja ein Vögelchen dem Rechtspfleger im Betreuungsgericht, dass hier jemand hilfloses entreichert wird.
![]() Die Vergütung für den Rechtsanwalt als euren Auftragnehmer geht zu Lasten der Kommunalkasse, Ausnahme wären Sachverhalte, bei denen ein Bürger aus objektiver Sicht einen Rechtsanwalt beauftragt hätte. Bezüglich des Verhaltens deines Vorgesetzten, schreibt das in etwa so wie hier seinem Vorgesetzten und unterschreibt alle, dann muss sich etwas tun. Wurden denn Anzeigen geschaltet, dass ihr Berufs- bzw. Behördenbetreuer sucht? |
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#3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 02.06.2024
Ort: Grüne Wiese hinter Hamburg
Beiträge: 5
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Danke für die Rückmeldung. Rechtspflegerin hat Vorgehen abgenickt (weiteres graues Haar bei mir). Kommune geht davon aus, dass die Kosten aus dem Vermögen beglichen werden. Diverse Bestrebungen, derzeit an Berufsbetreuer zu kommen - bisher ohne großen Erfolg. Vielen hören auf wg. BtOG oder aus Altersgründen, wir sehen eine nicht aufzuhaltene Welle auf uns zukommen.
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#4 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,943
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Dann muss die Behörde halt jemanden anstellen, der sich als Behördenbetreuer drum kümmert...
Das riecht nach einem Fall für die Presse... |
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#5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,645
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Also: offenbar ist die BtB selbst nach § 1818 Abs. 4 BGB bestellt. Und diese „Leitungsperson“ ist vom Landrat (oder seinem Vertreter) nach § 1818 Abs. 2 mit der Betreuungsführung beauftragt worden? Gibts da eine interne Aufgabenübertragung? Sonst hätte der gar nichts unterschreiben dürfen - und es liegt ein Fall der Eigenhaftung wegen Vertretung ohne Vertretungsmacht (§ 179 BGB) vor. Und beamtenrechtlich wäre schon allein das eine Dienstpflichtverletzung.
Zum Umfang der „Delegation“ auf eine Anwältin: das ist auf jeden Fall unzulässig, soweit Entscheidungskompetenzen aus der Hand gegeben werden. Außerdem ist Delegation nur zur Arbeitsersparnis nicht zulässig. Zulässig ist das in Sachen, in denen ein (zufälligerweise) spezialisierter Betreuer, zB ein Anwalt, solche Dienstleistungen zu erbringen hat, für die üblicherweise ein anderer eine solche Fachperson beauftragen würde. Dafür kann der Betreuer dann Aufwendungsersatz für berufliche Dienste verlangen, und zwar zusätzlich zur Pauschale; bei Anwälten nach den Sätzen des RVG (siehe § 1877 Abs. 3 BGB iVm § 11 VBVG). Warum hat die Anwaltsbetreuerin denn nicht (in Absprache mit dem Rechtspfleger) diesen Weg gewählt? Es dürfte ja klar sein, dass spezialisierte Dienstleistungen erbracht werden müssen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (07.06.2024 um 11:34 Uhr) |
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#6 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,917
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Wenn ich hier den Umgang der Betreuungsbehörde mit diesem Fall lese sträuben sich ja wirklich alle Haare.
Das scheint ja wirklich ein Zusammentreffen vieler Ahnungsloser oder überforderter Betreiligter zu sein. Wie eine Behörde auf die Idee kommen kann das die gesamte Vermögenssorge gegen eine Vergütung aus dem Betreutenvermögen outgesorct werden kannn ist mir echt schleierhaft. Es geht ja eben nicht um spezielle Fragen sondern scheinbar um den gesamten Aufgabenbereich. Spätestens der Erbe wird dieses Konstrukt ja wohl zur Anzeige bringen und Regress forden. Aber insgesamt wäre das echt ein Fall für die Öffentlichkeit, hier wird ja durch die Behörde ein Vermögensschaden an der Betreuten vollzogen, der auch noch von einer Rechtspflegerin "abgenickt" wird. Es kann ja wohl nicht sein das hier von einem Betreuer für eine schmale Pauschale die Übernahme erwartet wird und die Behörde sich durch einen lächerlichen Fall völlig überfordert sieht.
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#7 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,645
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Noch ein Nachtrag an den Threadstarter:
Die Aussage in der Mitte des Threads hört sich so an, als sei beabsichtigt, Behördenmitarbeiter persönlich als Behördenbetreuer zu bestellen (§ 1819 Abs. 3 BGB), statt der Betreuungsbehörde selbst. Davon möchte ich dringend abraten. Ich werde das in den nächsten Tagen ausführlicher erklären. Ansonsten gilt noch: lebe lang und erfolgreich (nicht nur auf der Enterprise, sondern auch der Discovery). Und bitte im Profil das Bundesland ergänzen (unter „Ort“, wobei dieser weggelassen werden kann).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#8 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 911
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Das schlimmste daran ist ja, dass der Rechtsanwalt wegen der vielen Arbeit und gesundheitlicher Einschränkungen den Fall abgegeben hat, aber ihn gleichzeitig wieder übernimmt, wenn eine üppige Vergütung dabei rausspringt.
Hier dürfte eindeutig Untreue durch die Behörde vorliegen. |
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#9 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,105
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![]() Mal abgesehen davon, dass nur eine natürliche Person, nicht aber eine Behörde sich strafbar machen kann, stimmt das. Oder es würde stimmen, wenn die Person, die da vefügte, dazu berechtigt war, die Betreute entsprechend zu verpflichten. Was mich an diesem Fall fassungslos macht ist, wie Personen, die staatliche Gewalt ausüben (Exekutive, Judikative) und meinen, ihre Position erlaubte es ihnen, sich Probleme in Form von viel unangenehmer, haftungsträchtiger Arbeit vom Hals zu schaffen suchen, die unter normalen Umständen einfach so viel schlechter geschützten Betreuern am Ende der Nahrungskette für 'nen Appel und 'nen Ei augedrückt wird. Ich hoffe, dass diese Geschichte mit einem Wahnsinnsknall eskaliert und die Problematik, die dahintersteht, ans Tageslicht bringt. |
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#10 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 02.06.2024
Ort: Grüne Wiese hinter Hamburg
Beiträge: 5
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Moin, Herr Deinert, mein Bundesland möchte ich (noch) nicht verraten wegen der Brisanz. Kann man Sie kurzfristig buchen für einen Crashkurs in Sachen Behördenbetreuung? Ich frage schon mal vorsorglich für eine überforderte Leitung. Und es geht tatsächlich darum, dass jemand aus dem Team (dessen Bedenken weggefegt werden in einer für allen unfassbaren Art und Weise) persönlich benannt wird. Galaktische Grüße.
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