Dies ist ein Beitrag zum Thema Hamburger Ausschreibung für Berufsbetreuer im Unterforum Vereins- und Behördenbetreuer , Teil der Situation der Betreuer/innen
Zitat:
Zitat von HorstD
In Hamburg hats ja kürzlich seitens der Senatsverwaltung den Versuch gegegen, bis zu 20 Fälle, die ...
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#1 | |
Routinier
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Beiträge: 1,941
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#2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,641
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Nein, die wurde ja ohne Zuschlag beendet. Hier ein Statement des BdB dazu: https://www.berufsbetreuung.de/press...en-in-hamburg/
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,105
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Das kannst du dir alles nicht ausdenken.
Letztlich bedeutet das nur, dass wie überall die Marktmacht den Preis diktiert und allfällige Argumente wie "kein Geld" und "Pauschalvergütung" nicht mehr existieren, wenn die Exekutive durch die real herrschenden Verhältnisse ihre Interessen bedroht sieht. Man sieht aber auch, wie sehr die Betreuer, die tätig sind und im Beruf bleiben wollen, daran interessiert sind, einfach nur das nächste Jahr zu überleben ohne unterzugehen. Oder wie sonst ist es zu erklären, dass keiner das Geld genommen hat? |
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#4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,641
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Bei der Hamburger Sache hat es Bewerbungen gegeben. Offenbar wurde der Senstsverwaltung die Sache doch zu heiß. Das ganze Drumherum war auch mit heißer Nadel gestrickt. ZB was passiert mit dem Zuschuss, wenn nicht genügend von diesen irgendwie ja besonderen Fällen vorhanden sind. Die Gerichte müssten ja auch mitspielen. Wie wird denn entschieden, dass das ein Fall ist, der ansonsten bei der Behörde landen würde? Müssten vorher alle Hamburger Betreuer gefragt worden sein - und abgewunken haben? Nein, das war einfach nicht zu Ende gedacht.
Und außerdem hätten die Betreuer, wenn das Projekt aus welchen Gründen auch immer nach 2 Jahren nicht verlängert worden wäre, die Betreuten weiter an der Backe gehabt, dann zur üblichen Betreuervergütung ab 3. Jahr. Da wundert man sich, dass sich überhaupt jemand beworben hatte. Ich weiß natürlich, wer sich beworben hatte, im festen Glauben, nach 2 Jahren sei der Druck so groß, dass es auf jeden Fall eine Verlängerung gegeben hätte. Ich hatte da meine Zweifel.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#5 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,105
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Interessant, danke Horst.
Wobei man sich wundert, warum sich diese Fragen den Beteiligten nicht vom ersten Moment an mit Macht aufgedrängt haben. Die nächste Frage wäre ja dann die, wie die Bewerber sicherstellen wollten, dass sie den Aufgaben, die sie übernehmen, (vielleicht gar langfristig!) gerecht werden und anhand welcher Kriterien die Behörde dies hätte überprüfen wollen. Schade, dass das nicht passiert ist. Es hätte eine wunderbare Blaupause für die Prüfung von Mindestqualitätsanforderungen in der Betreuungsarbeit und der für ihre Herstellung notwendigen Kapazitäten werden können. ![]() Aber wo sind all diese Fälle jetzt, wer betreut sie - in Hamburg und überall in D? Das Ganze lässt mich an eine riesige, eiternde Wunde unter einem Pflaster denken. Alle wissen, dass sie da ist, aber keiner macht das Pflaster ab, weil der Anblick einfach nicht zu ertragen ist. |
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#6 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,941
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@HorstD, kannst Du das mit dem Hamburger ab #24 abtrennen?
Eigentlich kann man nur hoffen, dass sich Hamburg im Bundesrat für eine höhere Betreuervergütung stark macht, selbst Behördenbetreuer einzustellen dürfte da teurer sein. Aber: Könnte nicht Hamburg von sich aus die Betreuervergütung aufstocken? |
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#7 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,641
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Eigentlich regelt ja das VBVG die Vergütung abschließend. Eine Bezuschussung seitens der Betreuungsbehörde ist in § 6 Abs. 2 BtOG zulässig. Aber dann haben wir natürlich gleich die Problematik, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) zu beachten ist. Gleiche Sachverhalte müssen gleich behandelt werden. Unterschiede müssen sachlich begründet werden. Genau das war ja wohl eines der Hauptprobleme der Hamburger Ausschreibung. Nämlich was die bezuschussten Fälle von den nicht bezuschussten unterscheidet. Man hatte offensichtlich Angst vor unabsehbaren Folgeprozessen vor dem Verwaltungsgericht.
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#8 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
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Beiträge: 1,941
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Naja, in Hamburg waren es doch schwierige Fälle, die niemand wollte oder?
Zum einen müsste man alle gleich behandeln, auf der anderen Seite, warum ist in Gemeinsen, in denen der Regelsatz in der Sozialhilfe und die Besoldung der Beamten höher sind, nicht auch die Betreuervergütung höher? |
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#9 |
Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 1,061
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Naja, nicht zu ertragen vielleicht, jedenfalls aber nicht beherrschbar. Aus soziologischer Sicht kann man prospektiv unlösbare Probleme (manchmal) besser so angehen, das hat mit Machtpolitik zu tun, darum geht's letztlich. Warum sollte man auch gesellschaftliche Defizite bearbeiten, die nur teilweise einer Lösung zugeführt werden können und so die eigene Unzulänglichkeit zur Schau stellen? Der Betreuerdödel oder die arme Wurst, die (eigentlich) betreut werden müsste, spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Das altbewährte "Vogel-Strauß-Prinzip" halt, so manches Problem löst sich eben mittelfristig einfach auf, verliert an Brisanz oder Relevanz. Manche (viele) aber auch nicht, etwa in Schul-, Sozial- oder so gen. "Integrations"-Fragen...Naja, egal. Jedenfalls: Wow, immer mal was Neues, bislang nix von gehört, werde mal in Ruhe drüber sinnieren...Kollegiale Grüße von Florian
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